Für Beamte funktioniert die Absicherung im Krankheitsfall grundlegend anders als für Angestellte. Dein Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen festen Prozentsatz deiner Gesundheitskosten, den verbleibenden Rest deckst du über eine private Krankenversicherung ab. Wer dieses Zusammenspiel nicht versteht, wählt beim PKV-Tarif leicht die falsche Absicherungshöhe.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz deiner beihilfefähigen Kosten, deinen persönlichen Bemessungssatz.
- Übliche Bemessungssätze liegen bei 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind, 70 Prozent bei mindestens zwei Kindern und 80 Prozent für Kinder selbst.
- Die PKV übernimmt als Restkostenversicherung nur den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt.
- Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen, kostenpflichtigen PKV-Tarif, auch wenn es beihilfeberechtigt ist.
- In einigen Bundesländern gibt es alternativ die pauschale Beihilfe, bei der dein Dienstherr die Hälfte deines PKV-Beitrags direkt übernimmt.
Was ist die Beihilfe und wie funktioniert sie?
Die Beihilfe ist die Fürsorgeleistung deines Dienstherrn im Krankheitsfall. Sie erstattet einen festgelegten Prozentsatz der Kosten, die als beihilfefähig anerkannt sind, klassischerweise auf Antrag, nachdem du die Originalrechnungen deiner Behandlung eingereicht hast. Anders als beim Arbeitgeberzuschuss handelt es sich also meist nicht um eine automatische monatliche Pauschale, sondern um eine Einzelfallerstattung.
Welche Kosten als beihilfefähig gelten, regelt die jeweilige Beihilfeverordnung deines Bundeslandes oder des Bundes, weshalb sich die Details je nach Dienstherr unterscheiden können, auch wenn das Grundprinzip überall gleich bleibt.
Wie hoch ist dein persönlicher Bemessungssatz?
Das hängt von deinem Familienstand und deiner Kinderzahl ab. Aktive Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind bekommen in der Regel einen Bemessungssatz von 50 Prozent, bei mindestens zwei Kindern steigt er auf 70 Prozent. Für Beamtenanwärter gilt meist ebenfalls ein Satz von 50 Prozent.
| Personengruppe | Üblicher Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamter ohne oder mit einem Kind | 50 Prozent |
| Beamter mit mindestens zwei Kindern | 70 Prozent |
| Beamtenanwärter | 50 Prozent |
| Ehepartner | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 Prozent |
Diese Werte sind bundeslandabhängige Richtwerte, keine Garantie für deinen konkreten Bescheid. Zusammen dürfen Beihilfe und PKV höchstens 100 Prozent deiner tatsächlichen Kosten erstatten, eine Überversicherung über diese Grenze hinaus ist nicht zulässig.
Was übernimmt die PKV als Restkostenversicherung?
Den Anteil, den dein Bemessungssatz offenlässt. Liegt dein Satz bei 50 Prozent, sichert dich die PKV für die verbleibenden 50 Prozent deiner Kosten ab, nicht für 100 Prozent wie bei einer regulären PKV-Vollversicherung ohne Beihilfeanspruch. Diese speziell auf die Beihilfe zugeschnittenen Tarife heißen Restkostenversicherung oder Beihilfe-Ergänzungstarif.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Da die PKV nur einen Teil der Kosten abdecken muss, fällt der monatliche Beitrag entsprechend niedriger aus als bei einer vollständigen privaten Krankenversicherung ohne Beihilfeanspruch.
Was gilt für Ehepartner und Kinder?
Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Restkostentarif, auch wenn es selbst beihilfeberechtigt ist. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo Angehörige oft beitragsfrei mitversichert werden, zahlst du in der PKV für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag.
Bei Kindern relativiert sich das allerdings durch den hohen Bemessungssatz von meist 80 Prozent: Da die Beihilfe hier den Löwenanteil der Kosten trägt, muss die PKV nur die restlichen 20 Prozent absichern, was den Kinderbeitrag im Vergleich zu einem Erwachsenentarif deutlich günstiger macht.
Was ist die pauschale Beihilfe und wo gibt es sie?
In einigen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, kannst du dich statt für die klassische Beihilfe für die pauschale Beihilfe entscheiden. Dabei übernimmt dein Dienstherr die Hälfte deines PKV-Beitrags direkt, ähnlich wie der Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten, statt einzelne Rechnungen anteilig zu erstatten.
Diese Option eignet sich vor allem für Beamte, die eine einfachere, planbarere Lösung ohne wiederkehrende Antragstellung bevorzugen. Ob sie sich finanziell lohnt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor einer Entscheidung sorgfältig durchgerechnet werden. Bei PKV mit System ist diese Einzelfallrechnung Teil der laufenden Begleitung, nicht nur eine einmalige Entscheidung beim Berufsstart, sondern ein Thema, das wir über deine gesamte Laufbahn im Blick behalten.
Welcher Faktor entscheidet am stärksten über deinen PKV-Beitrag?
Dein persönlicher Bemessungssatz bestimmt die Höhe deines Beitrags stärker als fast jeder andere Faktor. Ein Beamter mit 70 Prozent Bemessungssatz braucht eine deutlich schlankere und damit günstigere Restkostenabsicherung als ein Beamtenanwärter mit nur 50 Prozent, selbst bei identischem Alter und Gesundheitszustand.
Erst danach spielen die üblichen Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand eine Rolle, die auch bei regulären PKV-Verträgen ohne Beihilfeanspruch über den Beitrag entscheiden. Auch mit hohem Bemessungssatz baut deine Restkostenversicherung Alterungsrückstellungen auf, bei PKV mit System schauen wir uns an, ob sich eine gezielte Ausfinanzierung für deinen Beitrag im Ruhestand lohnt.
Welche Schritte solltest du als angehender Beamter klären?
- Deinen voraussichtlichen Bemessungssatz anhand deines Familienstands und deiner Kinderzahl.
- Ob dein Bundesland die pauschale Beihilfe als Alternative zur klassischen Einzelerstattung anbietet.
- Einen auf Beihilfe zugeschnittenen Restkostentarif statt eines regulären PKV-Volltarifs ohne Beihilfeanspruch.
- Die Absicherung deiner Familienmitglieder, jeweils passend zu deren eigenem Bemessungssatz.
Mit dieser Vorbereitung vermeidest du, versehentlich einen zu teuren Volltarif abzuschließen, der auf deine Beihilfeleistung keine Rücksicht nimmt.
Welche Fragen stellen sich noch zu Beihilfe und PKV?
Muss ich die Beihilfe für jede Behandlung einzeln beantragen?
In den meisten Bundesländern ja, du reichst die Originalrechnungen ein und bekommst deinen Bemessungssatz erstattet, sofern du nicht die pauschale Beihilfe gewählt hast.
Was passiert mit meiner Beihilfe wenn ich in Pension gehe?
Der Bemessungssatz für Pensionäre liegt in der Regel höher als für aktive Beamte, häufig bei 70 Prozent, die genauen Werte variieren aber je nach Dienstherr.
Kann ich als Beamter auch in der GKV bleiben statt eine Restkostenversicherung abzuschließen?
Ja, das ist möglich, dann zahlst du aber trotzdem meist den vollen GKV-Beitrag, ohne dass sich die Beihilfe darauf auswirkt.
Gilt derselbe Bemessungssatz für alle Bundesländer gleich?
Nein, die genauen Sätze und Regelungen unterscheiden sich zwischen Bund und den einzelnen Bundesländern, das Grundprinzip bleibt aber überall vergleichbar.
Wenn du wissen willst, welcher Beihilfe-Ergänzungstarif zu deinem Bemessungssatz passt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich rechne mit dir durch, wie deine Restkostenabsicherung optimal aussieht.