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Für Juristinnen und Juristen

PKV-Beratung für Juristen

Nach dem zweiten Examen führen drei Wege in völlig verschiedene Versicherungslagen. In der Großkanzlei steht der Wechsel ab dem ersten Arbeitstag offen, in der Mittelstandskanzlei oft jahrelang nicht, und mit eigener Kanzlei entfällt jede Einkommensgrenze.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten
David Spradau
Beratung ohne Abschlussdruck
Bekannt aus
IHK BBGM BNI Netfonds AG VPT VB Select
David Spradau

Ab welchem Gehalt ist der Wechsel in die PKV möglich?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro. Wer in einer internationalen Kanzlei einsteigt, liegt beim Fixgehalt praktisch immer erheblich darüber, teils um mehr als das Doppelte. Bei Boutiquen und mittelständischen Kanzleien mit Einstiegsgehältern zwischen 57.000 und 75.000 Euro ist der Weg dagegen zunächst versperrt.

Entscheidend ist dabei nicht das, was am Jahresende auf dem Konto landet. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen nur Zahlungen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jährlich fließen. Ein ermessensabhängiger Bonus bleibt außen vor, auch wenn er faktisch jedes Jahr kommt.

Einstieg in der Kanzlei

Du willst wissen, ob dein Vertrag den Wechsel trägt. Wir prüfen, welche Bestandteile das Gesetz mitzählt und ob die Versicherungsfreiheit sofort oder erst zum Jahreswechsel greift.

Zulassung als Syndikus

Krankenversicherungsrechtlich zählt bei dir dasselbe wie beim angestellten Anwalt. Rentenrechtlich brauchst du zusätzlich die Zulassung nach § 46a BRAO.

Eigene Kanzlei

Als hauptberuflich Selbstständiger unterliegst du keiner Versicherungspflicht und wählst frei zwischen beiden Systemen. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung bemisst sich dein Beitrag nach § 240 SGB V an deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also auch an Mieten und Kapitalerträgen, mindestens jedoch auf 1.318,33 Euro monatlich. Die Anfangsjahre einer Einzelkanzlei sind volatil, der Mindestbeitrag gilt trotzdem.

Das sagen meine Kunden:

+250 Menschen haben sich bereits Zugang zu Top-Medizin gesichert.

5,0 13 Google-Bewertungen
Bewertung von Florian B. bei Google ansehen
Ich hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Florian B. Selbstständiger Unternehmensberater, München
Bewertung von Jana K. bei Google ansehen
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Jana K. Grafikdesignerin, Hamburg
Bewertung von Stefan M. bei Google ansehen
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Stefan M. Ingenieur, Frankfurt
Bewertung von Dr. Lena W. bei Google ansehen
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Dr. Lena W. Ärztin, Berlin
Bewertung von Tobias R. bei Google ansehen
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Tobias R. IT-Consultant, Düsseldorf
Bewertung von Sabine H. bei Google ansehen
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Sabine H. Steuerberaterin, Stuttgart
Bewertung von Markus T. bei Google ansehen
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Markus T. Architekt, Köln
Bewertung von Christine L. bei Google ansehen
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Christine L. Unternehmerin, Hamburg
Bewertung von Patrick N. bei Google ansehen
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Patrick N. Rechtsanwalt, München
Bewertung von Sandra B. bei Google ansehen
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Sandra B. Wirtschaftsprüferin, Frankfurt
Bewertung von Michael K. bei Google ansehen
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
Michael K. Geschäftsführer, Berlin
Bewertung von Julia W. bei Google ansehen
David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Julia W. Pharmareferentin, Heidelberg
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Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Thomas G. Ingenieur, Leipzig
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Anna M. Selbstständige Beraterin, Nürnberg

Ersetzt das Versorgungswerk die Krankenversicherung?

Was deckt das Versorgungswerk ab?

Mit der Zulassung wirst du Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Es zahlt Altersrente, Hinterbliebenenrenten und eine Berufsunfähigkeitsrente, die üblicherweise die vollständige Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit voraussetzt. Kranken-, Pflege- und Krankentagegeldabsicherung sind in keinem Fall enthalten.

Was folgt daraus im Ruhestand?

Der Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI setzt eine gesetzliche Rente voraus. Wer ausschließlich Versorgungswerksrente bezieht, trägt seinen Krankenversicherungsbeitrag im Alter vollständig selbst. Das gehört bei der Wahl des Tarifs und bei Beitragsentlastungsbausteinen von Anfang an mitgedacht.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Was macht die PKV-Beratung für Juristen besonders?

Der Zugang öffnet sich bei dieser Berufsgruppe genau in dem Lebensabschnitt, in dem die Belastung am höchsten ist. Wer in der Großkanzlei einsteigt, hat das Gehalt für den Wechsel und gleichzeitig das größte Risiko, in diesen Jahren eine Diagnose in die Akte zu bekommen, die den Wechsel später verteuert oder verhindert.

Dazu kommt die Frage nach dem Berufsweg. Anwalt, Syndikus und Selbstständigkeit führen zu unterschiedlichen Beiträgen und zu unterschiedlichen Verpflichtungen im Krankheitsfall.

Bei Neueinstellung greift der Wechsel sofort
Übersteigt dein voraussichtliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt bereits bei Beschäftigungsbeginn die Grenze, bist du ab dem ersten Tag versicherungsfrei. Nur bei einer Gehaltserhöhung im laufenden Arbeitsverhältnis musst du das Jahresende abwarten.
Nach 55 ist die Entscheidung endgültig
§ 6 Absatz 3a SGB V verschließt die Rückkehr in die gesetzliche Kasse, wenn du nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würdest und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst. Der zum Jahr 2026 ergänzte Absatz 3b schließt Umwege über das Ausland.
David Spradau
Gesetzliche Kasse und private Versicherung

Gesetzliche Kasse oder private Krankenversicherung?

Die gesetzliche Kasse rechnet nach deinem Einkommen und deckelt den Beitrag nach oben. Die private Versicherung prüft deine Gesundheit, rechnet einkommensunabhängig und bietet dafür ein anderes Leistungsniveau.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.

Garantierte Premiumleistungen
Das bekommst du in der PKV:
Du wählst deinen Arzt selbst Du gehst zu dem Arzt, dem du vertraust.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Der erfahrenste Arzt behandelt dich, und du hast deine Ruhe.
Modernste Behandlungsmethoden Neue Therapien stehen dir sofort zur Verfügung.
100% Erstattung für Zahnersatz Implantate und Kronen werden voll übernommen.
Garantierte Leistungen Was im Tarif steht, gehört dir für immer.
Beratungstermin sichern
Abhängigkeit vom Leistungskatalog
Das bekommst du in der GKV:
Eingeschränkte Arztwahl durch Kassenzulassung Nur Ärzte mit Kassenvertrag, und das werden immer weniger.
Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl Geteiltes Zimmer, diensthabender Arzt.
Klassische Behandlungsmethoden Neue Therapien kommen erst Jahre später an.
Festzuschüsse beim Zahnersatz Die Kasse zahlt einen Bruchteil, den Rest zahlst du.
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden Der Gesetzgeber entscheidet, was bezahlt wird.
Kurze Frage …

Sechs Situationen, die deine Versicherung beeinflussen

Du steigst in einer Großkanzlei ein

Mit einem Fixgehalt deutlich über der Grenze bist du ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei. Dein Arbeitgeber beteiligt sich nach § 257 SGB V mit bis zu 613,22 Euro monatlich.

Dein Bonus soll die Lücke schließen

Ermessensabhängige, schwankende Boni zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Lass dir die Berechnung von der Personalabteilung schriftlich bestätigen, bevor du einen Antrag stellst.

Du wechselst die Kanzlei

Deine Befreiung von der Rentenversicherung ist tätigkeitsbezogen und muss neu beantragt werden. Das Bundessozialgericht legt die formalen Anforderungen streng aus.

Du gründest deine eigene Kanzlei

Der Arbeitgeberzuschuss entfällt an dem Tag, an dem du startest. Rechne beide Systeme über die gesamte Berufsbiografie durch, nicht über die ersten drei Jahre.

Du fällst länger als eine Woche aus

Nach § 53 BRAO musst du eine Vertretung bestellen, sonst bestellt die Kammer von Amts wegen. Das Vertreterhonorar trägst du zusätzlich zum Einnahmeausfall.

Du warst in Therapie

Verschweige nichts, was innerhalb des abgefragten Zeitraums liegt. In der Krankenversicherung kann der Versicherer seine Rechte nach § 194 Absatz 1 VVG drei Jahre lang geltend machen, bei Arglist zehn.

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zufriedene Kunden
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David Spradau

Wer macht die PKV-Beratung für Juristen?

Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.

Bei Juristen prüfe ich zuerst den Arbeitsvertrag und erst danach den Tarif. Eine PKV-Beratung für Juristen, die einen erwarteten Bonus in die Grenze einrechnet, führt zu einem Antrag, der sozialversicherungsrechtlich nicht trägt.

Wir schauen auf dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, deinen Berufsweg nach dem Examen, deine Fristen beim Versorgungswerk und deine Absicherung bei Ausfall.

Ehrlich auch gegen den Abschluss
Liegt dein Fixgehalt unter der Grenze, gibt es für mich nichts zu verkaufen. Dann klären wir, was du im gesetzlichen System sinnvoll ergänzen kannst und wann wir wieder rechnen.
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit zusammen denken
Nach § 15 der Musterbedingungen endet das Krankentagegeld mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, üblicherweise mit drei Monaten Nachlauf. Ohne eigene Absicherung entsteht genau an dieser Schnittstelle eine Lücke.
Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Juristen prüfen jeden Mandantenvertrag auf die Klausel im Kleingedruckten und übersehen im eigenen Arbeitsvertrag, welche Gehaltsbestandteile für den Wechsel überhaupt zählen. 

Leistungen

Welche Leistungen sind für Juristen wichtig?

Ob angestellt oder mit eigener Kanzlei, diese Bausteine entscheiden über die Qualität deines Schutzes.

So läuft die PKV-Beratung für Juristen ab

Ich prüfe dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt nach den Maßstäben des Gesetzes, trenne Versorgungswerk und Krankenversicherung sauber und schaue auf die Fristen, die mit deiner Zulassung laufen.

01
Kurzes Kennenlernen
In einem ersten Gespräch per Videocall oder Telefon lernen wir uns kennen. Wir besprechen deine aktuelle Situation, deine Ziele und klären, ob und wie ich dich bei deiner PKV-Entscheidung unterstützen kann.
02
Analyse und Vorbereitung
Nach unserem Gespräch erhältst du eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Ich analysiere deine Situation im Hintergrund und prüfe relevante Themen wie Gesundheitsdaten, Altersvorsorge, Krankentagegeld, Familienplanung und die langfristige Finanzierbarkeit deiner PKV.
03
Individuelle Strategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam deine persönliche PKV-Strategie. Du erhältst eine klare Empfehlung, verstehst die Hintergründe der Entscheidung und weißt genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
04
Antrag und Begleitung
Gemeinsam gehen wir den Antragsprozess durch. Ich begleite dich bei jedem Schritt, unterstütze bei Rückfragen und sorge dafür, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird.
05
Langfristige Betreuung
Auch nach dem Vertragsabschluss stehe ich dir zur Seite. Bei Tarifänderungen, vertraglichen Anpassungen oder Fragen zu deiner Absicherung bleibe ich langfristig dein Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Juristen

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

David Spradau

Noch eine Frage?

Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.

kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbaren
Über 250 Menschen beraten

Nein, die Befreiung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI wirkt ausschließlich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deine Krankenversicherungspflicht richtet sich weiterhin nach § 5 SGB V, als Angestellter also nach der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen Kammermitgliedschaft gibt es nicht.

Ja, bei einer Neueinstellung tritt die Versicherungsfreiheit sofort mit Beschäftigungsbeginn ein, wenn dein voraussichtliches regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt. Ein Kalenderjahr abwarten musst du nur bei Gehaltserhöhungen im laufenden Arbeitsverhältnis. Dein Arbeitgeber beteiligt sich dann nach § 257 SGB V mit bis zu 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.

In aller Regel nicht. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen nur Zahlungen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jährlich fließen, etwa ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld oder ein garantierter Mindestbonus. Ermessensabhängige, schwankende Boni bleiben außer Betracht. Lass dir die Berechnung von der Personalabteilung schriftlich bestätigen, bevor du einen Antrag stellst.

Deine Versicherungspflicht endet, du wählst frei zwischen beiden Systemen und verlierst gleichzeitig den Arbeitgeberzuschuss. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung bemisst sich dein Beitrag nach § 240 SGB V an deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens auf 1.318,33 Euro und höchstens auf 5.812,50 Euro monatlich. Rechne beide Wege über die gesamte Berufsbiografie durch, nicht über die ersten Jahre.

Nach § 53 Absatz 1 BRAO musst du eine Vertretung bestellen, sobald du länger als eine Woche an der Berufsausübung gehindert bist, sonst bestellt die Kammer von Amts wegen. Das Vertreterhonorar trägst du zusätzlich zum Einnahmeausfall, während Miete und Personalkosten weiterlaufen. Ein Krankentagegeld allein auf Basis des steuerlichen Gewinns deckt diese Doppelbelastung nicht.

Das hängt von deiner Liquiditätsreserve ab. Als freiwillig versicherter Selbstständiger erhältst du nach § 44 Absatz 2 SGB V Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern du den allgemeinen Beitragssatz gewählt hast. In der privaten Versicherung bestimmst du die Karenzzeit selbst, die Frage ist also, wie viele Wochen ohne Einnahmen deine Kanzlei überbrücken kann.

Das hängt von Diagnose, Verlauf, Abschluss und Abstand ab. Bei laufender Therapie oder wiederkehrenden Episoden lehnen die meisten Versicherer ab, nach abgeschlossener kurzer Behandlung und ein bis zwei symptomfreien Jahren steigen die Chancen deutlich, häufig gegen einen Leistungsausschluss. Kläre das über eine anonyme Risikovoranfrage, damit eine Ablehnung nicht im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft landet.

Nicht über das Versorgungswerk, das ausschließlich Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen erbringt. Entscheidend ist außerdem, dass der Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI eine gesetzliche Rente voraussetzt. Wer ausschließlich Versorgungswerksrente bezieht, trägt seinen Krankenversicherungsbeitrag im Alter vollständig selbst, was bei der Tarifwahl von Anfang an mitgedacht gehört.

Prüf deinen Vertrag,
bevor du wechselst.

Ich rechne dein Jahresentgelt nach den Maßstäben des Gesetzes durch, kläre deine Annahmechancen anonym vorab und sage dir ehrlich, welches System zu dir passt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren