PKV Brutto-Netto-Rechner
Wie viel bleibt dir netto, wenn du privat versichert bist? Gerechnet wird nach dem Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026, samt neu gefasster Vorsorgepauschale und Arbeitgeberzuschuss.
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Häufige Fragen zu diesem Rechner
Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.
Das hängt an drei Größen: deinem Beitrag, dem Zuschuss deines Arbeitgebers und der Steuer. Der Zuschuss beträgt die Hälfte deines Beitrags, höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. Steuerlich zählt für den Lohnsteuerabzug allein der Basisanteil abzüglich dieses Zuschusses, deshalb fällt deine Vorsorgepauschale meist kleiner aus als gesetzlich. Der Rechner oben zeigt dir beide Wirkungen getrennt.
Meist nicht. Anders als der Kassenbeitrag ist dein privater Beitrag keine Sozialabgabe, du zahlst ihn selbst per Lastschrift an deine Gesellschaft. Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du mit dem Gehalt ausgezahlt. Manche Arbeitgeber bieten das Firmenzahlerverfahren an und überweisen den Beitrag direkt, dann taucht er auf der Abrechnung auf. Für die Steuer ändert das nichts, maßgeblich bleibt der Basisanteil abzüglich des steuerfreien Zuschusses.
Nein, und das ist der grundlegende Unterschied. Dein privater Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Der gesetzliche Beitrag ist ein Prozentsatz deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Deshalb wird die private Versicherung bei steigendem Gehalt relativ günstiger und bei sinkendem Gehalt zur Belastung. Genau darauf kommt es bei der Entscheidung an.
Wechseln darfst du als Angestellter ab 77.400 Euro brutto im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Sinnvoll wird der Schritt aber erst, wenn du diese Grenze dauerhaft überschreitest und den Beitrag auch im Ruhestand tragen kannst. Über den Wechsel entscheidet der Leistungsumfang, den du dir für Jahrzehnte sicherst. Ein heutiger Preisvorteil sagt wenig darüber aus, was du in zwanzig Jahren zahlst.
Nein, als Angestellter nicht. Sinkt dein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, wirst du wieder gesetzlich pflichtversichert. Ab 55 ändert sich das: Dann sperrt § 6 Absatz 3a SGB V die Rückkehr, wenn du in den fünf Jahren davor keinen Tag gesetzlich versichert warst. Für Selbstständige und Beamte gilt die Grenze ohnehin nicht. Wird der Beitrag zu hoch, ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG fast immer der bessere Weg.
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