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Für Steuerberaterinnen und Steuerberater

PKV-Beratung für Steuerberater

Zwei Drittel des Berufsstands arbeitet selbstständig und hat damit die freie Wahl zwischen beiden Systemen. Angestellte erreichen die Versicherungspflichtgrenze meist erst Jahre nach der Bestellung, und dann fällt die Entscheidung oft mit einer Altersgrenze zusammen, die sie endgültig macht.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten
David Spradau
Beratung ohne Abschlussdruck
Bekannt aus
IHK BBGM BNI Netfonds AG VPT VB Select
David Spradau

Ab wann darfst du als Angestellter in die PKV?

Mit der Bestellung ändert sich versicherungsrechtlich zunächst nichts. Entscheidend bleibt allein dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt gegen die Grenze von 77.400 Euro im Jahr 2026. Beim Berufseinstieg nach der Bestellung liegen die Gehälter häufig zwischen 45.000 und 55.000 Euro, der Wechsel ist damit noch einige Jahre entfernt.

Dazu kommt die Mechanik des § 6 Absatz 4 SGB V. Überschreitest du die Grenze, endet deine Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und auch nur dann, wenn dein Entgelt die Grenze des Folgejahres ebenfalls übersteigt. Weil die Grenze jedes Jahr steigt, trägt eine knappe Überschreitung selten zweimal.

Angestellt in der Kanzlei

Du willst wissen, wann der Wechsel für dich möglich wird. Wir rechnen dein Jahresentgelt nach den Maßstäben des Gesetzes durch und schauen auf den Zeitpunkt.

Syndikus im Unternehmen

Nach § 58 Satz 2 Nummer 5a StBerG darfst du bei einem berufsfremden Arbeitgeber angestellt sein. Krankenversicherungsrechtlich gilt für dich dasselbe, wirtschaftlich liegen die Gehälter dort häufiger über der Grenze.

Eigene Kanzlei

Als hauptberuflich Selbstständiger entfällt deine Versicherungspflicht vollständig. Achte auf die Frist: Den Beitritt zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung musst du nach § 9 Absatz 2 SGB V innerhalb von drei Monaten anzeigen, sonst ist dieser Weg verschlossen. Und beachte § 240 Absatz 4a SGB V, denn die Beiträge werden zunächst vorläufig festgesetzt und nach Vorlage deines Steuerbescheids rückwirkend korrigiert. Genau die Konstellation, die du bei deinen Mandanten kennst.

Das sagen meine Kunden:

+250 Menschen haben sich bereits Zugang zu Top-Medizin gesichert.

5,0 13 Google-Bewertungen
Bewertung von Florian B. bei Google ansehen
Ich hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Florian B. Selbstständiger Unternehmensberater, München
Bewertung von Jana K. bei Google ansehen
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Jana K. Grafikdesignerin, Hamburg
Bewertung von Stefan M. bei Google ansehen
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Stefan M. Ingenieur, Frankfurt
Bewertung von Dr. Lena W. bei Google ansehen
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Dr. Lena W. Ärztin, Berlin
Bewertung von Tobias R. bei Google ansehen
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Tobias R. IT-Consultant, Düsseldorf
Bewertung von Sabine H. bei Google ansehen
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Sabine H. Steuerberaterin, Stuttgart
Bewertung von Markus T. bei Google ansehen
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Markus T. Architekt, Köln
Bewertung von Christine L. bei Google ansehen
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Christine L. Unternehmerin, Hamburg
Bewertung von Patrick N. bei Google ansehen
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Patrick N. Rechtsanwalt, München
Bewertung von Sandra B. bei Google ansehen
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Sandra B. Wirtschaftsprüferin, Frankfurt
Bewertung von Michael K. bei Google ansehen
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
Michael K. Geschäftsführer, Berlin
Bewertung von Julia W. bei Google ansehen
David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Julia W. Pharmareferentin, Heidelberg
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Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Thomas G. Ingenieur, Leipzig
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Anna M. Selbstständige Beraterin, Nürnberg

Ersetzt das Versorgungswerk die Krankenversicherung?

Was leistet das Versorgungswerk?

Es zahlt Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente. Zur Krankenversicherung leistet es nichts. Die Befreiung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI wirkt ausschließlich in der Rentenversicherung, ist tätigkeitsbezogen und muss binnen drei Monaten beantragt werden.

Warum greift die Berufsunfähigkeitsrente selten?

Die Satzungen setzen typischerweise die vollständige Berufsunfähigkeit voraus und verlangen regelmäßig die Rückgabe der Bestellung. Für Kanzleiinhaber heißt das: Die Kanzlei ist weg, bevor die Rente fließt. Krankentagegeld und private Absicherung sind deshalb keine Alternative zum Versorgungswerk, sondern gehören daneben.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Was macht die PKV-Beratung für Steuerberater besonders?

Bei den meisten Berufsgruppen geht es um die Frage, welches System heute günstiger ist. Bei dir kommt ein Faktor dazu, den kaum jemand anspricht: Das Durchschnittsalter des Berufsstands liegt bei rund 53 Jahren. Damit ist die Altersgrenze des § 6 Absatz 3a SGB V für viele greifbar nah, und danach ist die Entscheidung faktisch endgültig.

Der zweite Unterschied liegt im Steuerrecht. Kaum eine Berufsgruppe kann die Gestaltungsmöglichkeiten des § 10 EStG so präzise nutzen, und kaum eine übersieht sie im eigenen Vertrag so zuverlässig.

Beiträge lassen sich für drei Jahre vorauszahlen
Nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 EStG kannst du Basisbeiträge für bis zu drei künftige Beitragsjahre leisten und im Zahlungsjahr vollständig abziehen. In den Folgejahren wird dadurch der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen frei, sodass Beiträge zur Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung steuerlich überhaupt erst wirken.
Der Selbstbehalt ist kein Beitrag
Ein vereinbarter und getragener Selbstbehalt lässt sich nicht als Sonderausgabe abziehen, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastung oberhalb der zumutbaren Grenze. Auch Zahnzusatz, Auslandsschutz und Krankentagegeld gehören nicht zur Basisabsicherung.
David Spradau
Gesetzliche Kasse und private Versicherung

Gesetzliche Kasse oder private Krankenversicherung?

Die gesetzliche Kasse rechnet nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und deckelt den Beitrag nach oben. Die private Versicherung prüft deine Gesundheit, rechnet unabhängig vom Kanzleiergebnis und bietet dafür ein anderes Leistungsniveau.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.

Garantierte Premiumleistungen
Das bekommst du in der PKV:
Du wählst deinen Arzt selbst Du gehst zu dem Arzt, dem du vertraust.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Der erfahrenste Arzt behandelt dich, und du hast deine Ruhe.
Modernste Behandlungsmethoden Neue Therapien stehen dir sofort zur Verfügung.
100% Erstattung für Zahnersatz Implantate und Kronen werden voll übernommen.
Garantierte Leistungen Was im Tarif steht, gehört dir für immer.
Beratungstermin sichern
Abhängigkeit vom Leistungskatalog
Das bekommst du in der GKV:
Eingeschränkte Arztwahl durch Kassenzulassung Nur Ärzte mit Kassenvertrag, und das werden immer weniger.
Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl Geteiltes Zimmer, diensthabender Arzt.
Klassische Behandlungsmethoden Neue Therapien kommen erst Jahre später an.
Festzuschüsse beim Zahnersatz Die Kasse zahlt einen Bruchteil, den Rest zahlst du.
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden Der Gesetzgeber entscheidet, was bezahlt wird.
Kurze Frage …

Sechs Situationen, die deine Versicherung beeinflussen

Du eröffnest deine Kanzlei

Die Versicherungspflicht endet, beide Wege stehen offen. Den Beitritt zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung musst du binnen drei Monaten anzeigen, sonst verlierst du diese Option.

Dein Steuerbescheid kommt spät

In der gesetzlichen Kasse werden deine Beiträge vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Bescheids rückwirkend korrigiert. Aus einem guten Jahr wird so eine Nachforderung über den gesamten Zeitraum.

Du fällst länger als einen Monat aus

Nach § 69 StBerG musst du einen allgemeinen Vertreter bestellen, und er handelt auf deine Kosten. Gleichzeitig laufen Personalkosten weiter und die Abgabefristen des § 149 AO gelten unverändert.

Du hast ein starkes Jahr

Dann lohnt der Blick auf die Vorauszahlung nach § 10 EStG. Du verschiebst den Abzug in das Jahr mit der höchsten Progression und machst in den Folgejahren den Topf für weitere Vorsorgeaufwendungen frei.

Du bist über 50

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse praktisch verschlossen. Bei einem Berufsstand mit einem Durchschnittsalter von rund 53 Jahren ist das kein Randthema.

Du hast Familie

Mit nicht erwerbstätigem Partner und mehreren Kindern fährst du über die beitragsfreie Familienversicherung häufig günstiger, auch bei hohem Gewinn. Das gehört durchgerechnet, bevor du dich entscheidest.

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David Spradau

Wer macht die PKV-Beratung für Steuerberater?

Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.

Bei Steuerberatern gehe ich davon aus, dass du die Zahlen selbst prüfen willst. Eine PKV-Beratung für Steuerberater, die mit Beispielrechnungen ohne Rechtsgrundlage arbeitet, hält bei dir keine zehn Minuten. Ich nenne die Norm und du rechnest nach.

Wir schauen auf deinen Status, deine Fristen bei Kanzleigründung, die steuerliche Behandlung deiner Beiträge und deine Absicherung bei Ausfall.

Ehrlich auch gegen den Abschluss
Bei einer Familienkonstellation, in der die gesetzliche Kasse günstiger trägt, sage ich das. Das kostet mich einen Abschluss und dir spart es über zwanzig Jahre einen fünfstelligen Betrag.
Krankentagegeld richtig dimensionieren
Der häufigste Fehler ist nicht das Fehlen, sondern die falsche Höhe. Gerechnet gehört der Gewinn plus die laufenden Kanzleikosten plus das mögliche Vertreterhonorar nach § 69 StBerG.
Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Steuerberater empfehlen ihren Mandanten die Vorauszahlung nach § 10 EStG und nutzen sie beim eigenen Vertrag fast nie. Dabei wird dadurch der Topf frei, in dem die eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung steckt. 

Leistungen

Welche Leistungen sind für Steuerberater wichtig?

Diese Bausteine tragen dich durch ein schwaches Kanzleijahr und durch den Ruhestand.

So läuft die PKV-Beratung für Steuerberater ab

Ich prüfe deinen Status und deine Fristen, rechne beide Systeme über die Berufsbiografie durch und schaue auf die steuerliche Behandlung deiner Beiträge und deine Absicherung bei Ausfall.

01
Kurzes Kennenlernen
In einem ersten Gespräch per Videocall oder Telefon lernen wir uns kennen. Wir besprechen deine aktuelle Situation, deine Ziele und klären, ob und wie ich dich bei deiner PKV-Entscheidung unterstützen kann.
02
Analyse und Vorbereitung
Nach unserem Gespräch erhältst du eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Ich analysiere deine Situation im Hintergrund und prüfe relevante Themen wie Gesundheitsdaten, Altersvorsorge, Krankentagegeld, Familienplanung und die langfristige Finanzierbarkeit deiner PKV.
03
Individuelle Strategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam deine persönliche PKV-Strategie. Du erhältst eine klare Empfehlung, verstehst die Hintergründe der Entscheidung und weißt genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
04
Antrag und Begleitung
Gemeinsam gehen wir den Antragsprozess durch. Ich begleite dich bei jedem Schritt, unterstütze bei Rückfragen und sorge dafür, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird.
05
Langfristige Betreuung
Auch nach dem Vertragsabschluss stehe ich dir zur Seite. Bei Tarifänderungen, vertraglichen Anpassungen oder Fragen zu deiner Absicherung bleibe ich langfristig dein Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Steuerberater

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

David Spradau

Noch eine Frage?

Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.

kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbaren
Über 250 Menschen beraten

Nein, das Versorgungswerk zahlt Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente, es übernimmt weder Krankheitskosten noch Beiträge zur Krankenversicherung. Deine Krankenversicherung wählst du unabhängig davon, entweder privat oder freiwillig gesetzlich. Die Befreiung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI betrifft ausschließlich die Rentenversicherung.

Nur wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt, im Jahr 2026 also 77.400 Euro. Nach § 6 Absatz 4 SGB V endet die Versicherungspflicht zudem erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und auch das nur, wenn dein Entgelt die Grenze des Folgejahres ebenfalls übersteigt. Beim Berufseinstieg mit 45.000 bis 55.000 Euro liegt der Wechsel damit meist noch einige Jahre entfernt.

Als hauptberuflich selbstständiger Freiberufler entfällt die Versicherungspflicht vollständig, und du wählst frei zwischen beiden Systemen. Wichtig ist die Frist: Den Beitritt zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung musst du nach § 9 Absatz 2 SGB V innerhalb von drei Monaten anzeigen, sonst ist dieser Weg verschlossen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist ein davon getrenntes Verfahren und für die selbstständige Tätigkeit neu zu beantragen.

Nach § 240 Absatz 1 SGB V zählt deine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Versorgungsbezüge. Nach unten greift im Jahr 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich, nach oben die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Beachte § 240 Absatz 4a SGB V, denn die Festsetzung erfolgt zunächst vorläufig und wird nach Vorlage deines Einkommensteuerbescheids rückwirkend korrigiert.

Weil bei Arbeitsunfähigkeit deine Einnahmen wegbrechen, die Kosten aber weiterlaufen. Nach § 69 Absatz 1 StBerG musst du bei einer Verhinderung von mehr als einem Monat einen allgemeinen Vertreter bestellen, und dieser handelt nach Absatz 2 auf deine Kosten. Gleichzeitig laufen deine Personalkosten weiter und die Abgabefristen des § 149 AO gelten unverändert.

Als Bemessungsgrundlage dient bei Selbstständigen der Gewinn im Sinne des § 2 Absatz 2 EStG aus der im Antrag genannten Tätigkeit. Rechne darüber hinaus deine laufenden Kanzleifixkosten und die möglichen Kosten eines Vertreters ein. Passe die Höhe an, sobald dein Kanzleiergebnis wächst, weil eine einmal vereinbarte Summe nicht automatisch mitwächst.

Der Bundesgerichtshof hat am 12. März 2025 unter dem Aktenzeichen IV ZR 32/24 entschieden, dass ein Versicherer eine unwirksame Herabsetzungsklausel nicht durch eine neu formulierte Klausel gleichen Inhalts ersetzen darf. Zur Begründung führte das Gericht an, dass schwankendes Einkommen dem Krankentagegeld immanent ist. Prüfe trotzdem die Bedingungen deines konkreten Vertrags, weil die Regelungen zwischen den Versicherern abweichen.

Die Vorauszahlung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 EStG. Du kannst Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für bis zu drei künftige Beitragsjahre leisten und im Zahlungsjahr vollständig abziehen. In den Folgejahren wird dadurch der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen frei, sodass Beiträge zur Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung steuerlich überhaupt erst wirken.

Rechne beide Wege durch,
bevor du dich festlegst.

Ich prüfe deinen Status und deine Fristen, rechne beide Systeme über zwanzig Jahre durch und zeige dir, was steuerlich davon abzugsfähig bleibt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren