PKV trotz Vorerkrankung? Lass uns sprechen.
153 Diagnosen mit der Einschätzung, wie die Gesellschaften sie üblicherweise bewerten. Du siehst in Sekunden, ob du mit einem Zuschlag rechnen musst oder ob es eng wird.
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Was die Ampelfarben bedeuten
Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten aus mehreren tausend begleiteten Gesundheitsprüfungen und geben übliche Tendenzen im Markt wieder. Eine verbindliche Aussage für deinen Fall gibt es nur über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften. Genau die übernehme ich für dich.
Häufige Fragen zu Vorerkrankungen in der PKV
Die Fragen, die mir vor jedem Antrag gestellt werden, beantwortet aus mehreren tausend begleiteten Gesundheitsprüfungen.
Lass uns deine Aufnahmechancen im Gespräch klären
kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbarenAnzugeben ist alles, wonach der Antrag ausdrücklich fragt. Üblich sind ambulante Behandlungen der vergangenen drei bis fünf Jahre sowie stationäre Aufenthalte, Operationen und zahnärztliche Behandlungen der vergangenen zehn Jahre.
Unabhängig vom Zeitraum gehören bestehende Beschwerden, laufende Therapien, Dauermedikation und angeratene aber noch nicht durchgeführte Eingriffe in den Antrag. Auch scheinbare Kleinigkeiten zählen: die Physiotherapie wegen Nackenverspannung, drei Sitzungen beim Psychologen, das Rezept gegen Heuschnupfen. Sobald eine Diagnose abgerechnet wurde, ist sie dokumentiert.
Fordere vor dem Ausfüllen eine Behandlungsübersicht bei deiner gesetzlichen Kasse an. Sie zeigt jede abgerechnete Diagnose der vergangenen Jahre und ist die einzige verlässliche Grundlage für vollständige Angaben.
Der Rückblickzeitraum steht im jeweiligen Antrag und ist nicht überall gleich. Die meisten Gesellschaften fragen fünf Jahre für ambulante Behandlungen ab, einige nur drei. Für stationäre Aufenthalte, Operationen und Zahnbehandlungen sind zehn Jahre üblich.
Bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Multipler Sklerose oder HIV fragen viele Gesellschaften unbefristet. Dort gibt es keinen Zeitpunkt, ab dem die Angabe entfällt.
Davon zu trennen ist die Frist, in der die Gesellschaft eine falsche Angabe noch gegen dich verwenden darf. Nach § 21 VVG endet das Rücktrittsrecht grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Anzeigepflichtverletzung nach zehn Jahren.
Bei der anonymen Risikovoranfrage wird dein Gesundheitsprofil ohne Namen und ohne Geburtsdatum mehreren Gesellschaften vorgelegt. Du bekommst zurück, wer dich zu welchen Bedingungen aufnehmen würde, ohne dass irgendwo ein Antrag entsteht.
Der Unterschied ist erheblich. Ein abgelehnter Antrag wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert und macht jeden weiteren Antrag schwerer, weil die nächste Gesellschaft die Vorgeschichte sieht. Eine Voranfrage hinterlässt dort nichts.
Der zweite Vorteil ist der Vergleich. Dieselbe Diagnose führt bei einem Haus zu 20 Prozent Zuschlag und bei einem anderen zur Ablehnung. Erst wenn du mehrere Rückmeldungen nebeneinander legst, siehst du, wo dein Fall am besten aufgehoben ist.
Üblich sind 10 bis 50 Prozent auf den Beitrag des betroffenen Tarifteils. Der Durchschnitt bei angenommenen Anträgen mit Zuschlag liegt bei etwa 20 bis 30 Prozent.
Leichte, abgeschlossene Diagnosen liegen bei 0 bis 15 Prozent. Gut eingestellter Bluthochdruck oder eine behandelte Schilddrüsenunterfunktion bewegen sich bei 15 bis 30 Prozent. Rückenleiden mit Operation, Asthma mit Dauermedikation oder eine abgeschlossene psychische Behandlung liegen bei 30 bis 50 Prozent.
Achte darauf, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Betrifft die Diagnose nur den ambulanten Bereich, belasten viele Gesellschaften auch nur diesen Baustein. Aus 40 Prozent auf einen Teilbeitrag werden dann deutlich weniger Euro im Monat, als die Zahl vermuten lässt.
Beim Risikozuschlag zahlst du mehr Beitrag, bist dafür aber vollständig versichert. Tritt die Erkrankung erneut auf, übernimmt die Gesellschaft die Kosten wie bei jeder anderen Behandlung.
Beim Leistungsausschluss bleibt dein Beitrag unverändert, dafür ist die genannte Diagnose samt Folgeerkrankungen dauerhaft nicht versichert. Bei einem Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen zahlst du eine spätere Bandscheibenoperation vollständig selbst.
Welche Variante besser ist, hängt vom Kostenrisiko ab. Bei einer ausgeheilten Sache mit geringer Rückfallwahrscheinlichkeit kann der Ausschluss die günstigere Wahl sein. Bei allem, was wiederkehren oder teuer werden kann, ist der Zuschlag fast immer das bessere Geschäft. Manche Gesellschaften befristen Ausschlüsse auf fünf Jahre, das gehört in die Verhandlung.
Regelmäßig abgelehnt wird bei HIV-Infektionen, aktiven Krebserkrankungen, Multipler Sklerose, Diabetes Typ 1, insulinpflichtigem Diabetes Typ 2, schweren psychiatrischen Erkrankungen wie Schizophrenie, laufenden Suchterkrankungen, chronischer Niereninsuffizienz und Adipositas ab einem BMI von 40.
Kritisch ist außerdem alles, was gerade in Abklärung ist. Läuft eine Diagnostik ohne Ergebnis, stellt die Gesellschaft den Antrag meist zurück, bis der Befund vorliegt.
Absolut sind diese Grenzen nicht. Zeit und Dokumentation verschieben viel: Nach mehreren Jahren ohne Behandlung und mit einem ärztlichen Abschlussbericht wird aus einer Ablehnung häufig ein Zuschlag. Und es bleiben Auffanglösungen, der Basistarif ohne Gesundheitsprüfung sowie für Beihilfeberechtigte die Öffnungsaktion mit höchstens 30 Prozent Zuschlag.
Ja, über einen Antrag auf Überprüfung. Wenn die Erkrankung ausgeheilt ist und du das belegen kannst, prüfen die meisten Gesellschaften die Einstufung neu und lassen den Zuschlag in vielen Fällen fallen.
Du brauchst dafür Belege statt Argumente: einen aktuellen Arztbericht, der Beschwerdefreiheit bestätigt, den Nachweis abgesetzter Medikamente und gegebenenfalls Befunde einer Kontrolluntersuchung. Sinnvoll ist ein Abstand von mindestens zwei bis drei Jahren ohne Behandlung.
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, gut belegte Anträge haben in der Praxis aber ordentliche Chancen. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb deiner Gesellschaft ändert am Zuschlag dagegen nichts, er wandert in den neuen Tarif mit.
Die Folgen richten sich nach § 19 VVG und hängen vom Verschulden ab. Bei einfacher Fahrlässigkeit darf die Gesellschaft den Vertrag anpassen, also nachträglich einen Zuschlag erheben oder einen Ausschluss vereinbaren. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie kündigen.
Bei Vorsatz darf sie rückwirkend vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern. Bei arglistiger Täuschung kommt die Anfechtung nach § 123 BGB hinzu.
Auffallen tut es meist im Leistungsfall, wenn eine Rechnung auf eine vorbestehende Erkrankung hindeutet. Das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Nutzen: Ein Zuschlag kostet dich vielleicht 100 Euro im Monat, ein Rücktritt kostet dich den gesamten Versicherungsschutz, und zwar genau dann, wenn du ihn brauchst.
In den allermeisten Fällen ja. Die Mehrheit der Diagnosen führt nicht zur Ablehnung, sondern zu einem Zuschlag oder einem Ausschluss. Von den Anträgen, die ich begleite, kommt der weitaus größte Teil zustande.
Entscheidend sind drei Dinge: der zeitliche Abstand zur letzten Behandlung, die dokumentierte Beschwerdefreiheit und die Auswahl der Gesellschaft. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich zwischen den Häusern so stark, dass dieselbe Diagnose einmal 20 Prozent Zuschlag und einmal eine Ablehnung bedeutet.
Wichtig ist die Reihenfolge. Erst Unterlagen sammeln, dann anonym voranfragen, dann dort beantragen, wo das beste Ergebnis vorliegt. Wer zuerst einen Antrag stellt, um zu sehen was passiert, verbaut sich im Zweifel den ganzen Markt.
Beginne mit der Patientenquittung oder Behandlungsübersicht deiner gesetzlichen Kasse. Du hast nach § 305 SGB V Anspruch darauf, sie zeigt jede abgerechnete Diagnose und schließt Erinnerungslücken.
Sammle danach zu allem, was erklärungsbedürftig ist, einen Abschlussbericht. Ein Satz vom Arzt, dass die Beschwerden abgeklungen sind und keine weitere Behandlung nötig ist, verschiebt die Einstufung oft um zwanzig Prozentpunkte oder mehr.
Zeitlich lohnt sich Geduld an einer Stelle: Läuft gerade eine Behandlung oder steht eine Abklärung an, warte das Ergebnis ab. Ein offener Befund führt fast immer zur Zurückstellung, ein abgeschlossener Fall zu einer sauberen Bewertung.
Deine Angaben werden für die Dauer des Vertrags gespeichert und darüber hinaus für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aus Handels- und Steuerrecht, in der Regel bis zu zehn Jahre nach Vertragsende.
Getrennt davon gibt es das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Dort landen auffällige Vorgänge wie Ablehnungen oder Vertragsrücktritte, üblicherweise für vier bis fünf Jahre. Diagnosen werden dort nicht gespeichert, der Eintrag selbst ist aber für andere Gesellschaften sichtbar.
Du kannst jederzeit Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten verlangen, sowohl bei deiner Gesellschaft als auch beim Betreiber des Hinweissystems. Das ist kostenlos und ein sinnvoller erster Schritt, wenn du nicht sicher bist, was über dich vorliegt.
Strenger als fast alles andere. Der Grund ist die schwer kalkulierbare Behandlungsdauer, nicht die Schwere der Erkrankung. Eine laufende Psychotherapie führt bei den meisten Gesellschaften zur Ablehnung.
Ist die Behandlung abgeschlossen, entscheidet der Abstand. Eine einmalige, leichte Episode, die seit drei bis fünf Jahren beendet ist und ohne Medikation auskommt, wird häufig mit 20 bis 50 Prozent Zuschlag angenommen. Bei Rückfällen, stationärer Behandlung oder Dauermedikation bleibt es meist bei der Ablehnung.
Eine wichtige Unterscheidung: Coaching und Beratungsgespräche ohne abrechnungsrelevante Diagnose sind etwas anderes als eine Richtlinientherapie. Kläre vorher, was in deiner Abrechnung tatsächlich steht, bevor du eine Angabe formulierst.
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Ich stelle deinen Fall anonym mehreren Gesellschaften vor, bevor irgendwo ein Antrag liegt.