PKV-Beratung für Expats
Bei einer Entsendung bleibst du im deutschen System, bei einem lokalen Vertrag endet es. Dazwischen liegt eine Lücke, die viele erst bemerken, wenn im Ausland die erste Rechnung kommt. Und der Rückweg entscheidet sich, bevor du gehst.
Was gilt bei einer Entsendung ins Ausland?
Nach § 4 SGB IV gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, solange dein inländisches Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Innerhalb der EU sowie im EWR und in der Schweiz weist du das über die A1-Bescheinigung nach, die für bis zu vierundzwanzig Monate gilt und über eine Ausnahmevereinbarung verlängert werden kann.
Ein Punkt überrascht dabei fast jeden: Nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V ruht dein Leistungsanspruch, solange du dich im Ausland aufhältst. Du zahlst also Beiträge, während deine Kasse die Behandlung vor Ort nicht erstattet. In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen kommt hinzu, dass parallel eine lokale Versicherungspflicht entstehen kann.
Befristete Entsendung
Dein deutscher Vertrag läuft weiter. Wir klären, wie weit dein Geltungsbereich reicht und welche Zusatzabsicherung du im Zielland tatsächlich brauchst.
Lokaler Arbeitsvertrag
Mit dem Wechsel endet dein inländisches Beschäftigungsverhältnis und damit die deutsche Versicherungspflicht. Jetzt entscheidet sich, was mit deinem bestehenden Vertrag passiert.
Ohne festen Wohnsitz unterwegs
Mit der Abmeldung entfallen Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland. Damit endet die Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 VVG, aber eben auch dein Schutz. Reisetarife greifen bei dauerhaftem Aufenthalt regelmäßig nicht, nötig ist eine internationale Vollversicherung. Wer den deutschen Wohnsitz vorsichtshalber behält, bleibt dagegen versicherungspflichtig und zahlt Beiträge für einen ruhenden Leistungsanspruch.
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5,0 13 Google-BewertungenIch hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Was kostet es, den Vertrag ruhen zu lassen?
Kleine Anwartschaft
Sie sichert deinen Gesundheitszustand, mehr nicht. Alterungsrückstellungen wachsen nicht weiter, und bei der Rückkehr zahlst du nach deinem dann erreichten Alter. Marktüblich kostet sie etwa fünf bis zehn Prozent deines regulären Beitrags. Für ein bis zwei Jahre und in jungen Jahren reicht sie.
Große Anwartschaft
Sie friert zusätzlich dein Eintrittsalter ein und baut die Alterungsrückstellungen weiter auf. Dafür liegt sie bei etwa dreißig bis fünfundvierzig Prozent des bisherigen Zahlbeitrags. Bei offener Dauer, höherem Alter oder bereits stark aufgebauten Rückstellungen rechnet sie sich. Vereinbaren musst du beide vor dem Wegzug, nachträglich geht es nicht.
Was macht die PKV-Beratung für Expats besonders?
In allen anderen Fällen geht es um die Frage, welcher Tarif der passende ist. Bei dir geht es zuerst darum, welches Rechtssystem überhaupt zuständig ist, und das hängt an deinem Vertrag, an deinem Zielland und an der Dauer.
Dazu kommt der Rückweg. Ob du nach fünf oder fünfzehn Jahren wieder in die gesetzliche Kasse kommst, entscheidet sich nicht bei der Rückkehr, sondern daran, wie du vorher versichert warst.
Deutscher Vertrag oder internationale Versicherung?
Der deutsche Vertrag bildet Alterungsrückstellungen und ist für dich unkündbar, gilt aber meist nur in Europa. Eine internationale Police deckt weltweit ab, kalkuliert dafür ohne Alterungsrückstellungen und erfüllt bei der Rückkehr die deutsche Versicherungspflicht in der Regel nicht.
Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.
Wichtige Tipps zur Krankenversicherung im Ausland
Sie muss vor Eintritt des Pausierungsgrundes stehen, nachträglich ist sie ausgeschlossen. Ohne sie verlierst du bei der Rückkehr die Alterungsrückstellungen und wirst nach deinem dann erreichten Alter neu kalkuliert.
Nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes hast du in der Regel zwei Monate Zeit, den Vertrag wieder aufleben zu lassen. Danach kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.
Auch wenn du in der gesetzlichen Kasse bleibst, ruht dein Anspruch im Ausland. Ohne private Absicherung zahlst du die Behandlung vor Ort selbst, und die europäische Karte deckt Rücktransporte grundsätzlich nicht.
Die Familienversicherung nach § 10 SGB V setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Angehörigen im Inland voraus. Zieht die Familie mit, entfällt sie, auch wenn deine eigene Absicherung bestehen bleibt.
Ein lokaler Arbeitsvertrag beendet die Ausstrahlung. Kläre vor der Unterschrift, ob dein Arbeitgeber die Entsendung fortführt oder ob du in ein fremdes Sozialversicherungssystem wechselst.
Nimmst du binnen zwei Monaten nach der Rückkehr wieder eine Beschäftigung auf, steht dir nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 SGB V ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Kasse zu. Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.
Wer macht die PKV-Beratung für Expats?
Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.
Bei Auslandsaufenthalten prüfe ich zuerst deinen Vertrag und dein Zielland, nicht den Tarif. Eine PKV-Beratung für Expats, die die Zuständigkeitsfrage überspringt, empfiehlt Schutz für ein System, in dem du gar nicht mehr bist.
Wir klären deinen Status im Zielland, den Geltungsbereich deines Vertrags, die Absicherung deiner Familie und den Weg zurück.
Beim Wegzug denken die meisten an das Zielland. Der Fehler, der später richtig teuer wird, entsteht aber in Deutschland, nämlich dann, wenn der bestehende Vertrag einfach gekündigt wird.
Welche Leistungen sind im Ausland wichtig?
Diese Punkte entscheiden darüber, ob deine Absicherung im Ernstfall vor Ort tatsächlich greift.
Geltungsbereich und Länderzonen
Deutsche Vollversicherungen sind meist auf Europa begrenzt und decken das übrige Ausland nur befristet ab. Internationale Tarife arbeiten mit Zonen, wobei die USA fast immer eine eigene und deutlich teurere Zone bilden.
Rücktransport nach Deutschland
Achte auf den Wortlaut: Medizinisch sinnvoll ist deutlich weiter als medizinisch notwendig. Die gesetzliche Kasse trägt Rücktransporte grundsätzlich nicht, auch nicht innerhalb Europas.
Direktabrechnung mit Kliniken
In den USA und im Nahen Osten verlangen Kliniken Vorkasse in fünfstelliger Höhe. Ein Tarif mit Abrechnungsnetzwerk erspart dir, in Vorleistung zu gehen.
Evakuierung aus abgelegenen Regionen
Das ist ein eigener Baustein und nicht dasselbe wie der Rücktransport nach Hause. Wer in Regionen ohne ausreichende Versorgung arbeitet, sollte ihn ausdrücklich einschließen.
Behandlung im Heimatland
Viele internationale Tarife decken die Behandlung in Deutschland gar nicht oder nur zeitlich begrenzt ab. Für Heimaturlaube und Familienbesuche ist das der Punkt, an dem sie auffallen.
Rückkehroption in einen deutschen Tarif
Manche internationale Anbieter koppeln daran ein Rückkehrrecht. Das ersetzt aber keine Anwartschaft bei deinem bisherigen deutschen Versicherer, denn Alterungsrückstellungen bleiben dort.
Absicherung der mitreisenden Familie
Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Routinetermine für Kinder sind in reinen Reisetarifen häufig ausgeschlossen. Prüft, welcher Baustein sie abdeckt.
Psychische Gesundheit
Ortswechsel, Isolation und Rückkehrstress werden regelmäßig unterschätzt. Achte darauf, ob ambulante Psychotherapie im Ausland überhaupt erstattet wird.
Beitragsentwicklung ohne Rückstellungen
Internationale Tarife kalkulieren meist ohne Alterungsrückstellungen, der Beitrag steigt also mit dem Alter ungebremst. Für eine dauerhafte Auswanderung ist das planungsrelevant.
So läuft die PKV-Beratung für Expats ab
Ich prüfe, welches System für dich zuständig ist, wie weit dein bisheriger Schutz reicht und wie du deinen Rückweg offen hältst, bevor du das Land verlässt.
Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Expats
Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.
Noch eine Frage?
Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.
kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbarenJa, wenn die Entsendung nach § 4 SGB IV im Rahmen deines fortbestehenden deutschen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt und im Voraus zeitlich begrenzt ist. Eine Höchstdauer nennt die Vorschrift nicht. Beachte allerdings, dass dein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Kasse nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V während des Auslandsaufenthalts ruht, du also Beiträge zahlst, ohne dass die Behandlung vor Ort erstattet wird.
Nach Artikel 12 der Verordnung 883/2004 gilt die Entsendung, solange die voraussichtliche Dauer vierundzwanzig Monate nicht überschreitet und du niemanden ablöst. Für längere Einsätze lässt sich über Artikel 16 eine Ausnahmevereinbarung schließen, die in der Praxis für bis zu fünf Jahre getroffen wird. Den Antrag stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, ausschließlich elektronisch.
Mit dem lokalen Vertrag endet dein inländisches Beschäftigungsverhältnis, damit entfällt die Grundlage für die Ausstrahlung und die deutsche Versicherungspflicht endet. Deine gesetzliche Mitgliedschaft läuft aus, und die Familienversicherung für mitziehende Angehörige entfällt, weil sie einen Wohnsitz im Inland voraussetzt. Warst du privat versichert, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen mit der Wohnsitzverlegung, sofern du nicht rechtzeitig eine Anwartschaft vereinbarst.
Die kleine Anwartschaft sichert nur deinen Gesundheitszustand, du kehrst also ohne neue Gesundheitsprüfung zurück, zahlst aber nach deinem dann erreichten Alter. Die große friert zusätzlich das Eintrittsalter ein und führt die Alterungsrückstellungen fort, kostet dafür marktüblich rund dreißig bis fünfundvierzig statt fünf bis zehn Prozent. Bei klar befristeten ein bis zwei Jahren und jungem Alter genügt die kleine, bei offener Dauer oder höherem Alter rechnet sich die große.
Nur ein Teil der Abkommen umfasst die Krankenversicherung überhaupt. Enthalten ist sie unter anderem bei Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei. Die Abkommen mit den USA, Kanada, Japan, China, Indien, Südkorea, Brasilien und Australien decken sie nicht ab, dort gilt allein § 4 SGB IV und eine Doppelversicherung ist möglich.
Nein. Deutsche Vollversicherungen sind im Geltungsbereich typischerweise auf Europa begrenzt und decken das außereuropäische Ausland nur für kurze, tarifabhängig befristete Zeiträume ab. Für die USA brauchst du eine internationale Absicherung mit ausdrücklicher USA-Zone, einem Netzwerk zur Direktabrechnung und einem Rücktransport nach dem Maßstab medizinisch sinnvoll. Sichere parallel deinen deutschen Vertrag über eine Anwartschaft ab.
In aller Regel nein. Die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V setzt voraus, dass du zuletzt gesetzlich versichert warst oder bisher weder gesetzlich noch privat, und beide Alternativen greifen bei dir nicht. Der Weg über eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist zusätzlich durch § 6 Absatz 3a SGB V versperrt. Dein Rückweg führt in die private Versicherung, notfalls über den Basistarif.
Nein. Der letzte Satz des § 6 Absatz 3a SGB V stellt ausdrücklich klar, dass die Versicherungsfreiheit ab 55 nicht für Personen gilt, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V versicherungspflichtig sind. Sobald du wieder Wohnsitz im Inland begründest und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung hast, tritt die Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein. Melde dich zügig bei deiner letzten Kasse, denn die Pflicht beginnt mit der Wohnsitznahme und Beiträge können rückwirkend gefordert werden.
Kläre den Rückweg,
bevor du gehst.
Ich prüfe, welches System für dich zuständig ist, sichere deinen bestehenden Vertrag über eine Anwartschaft und schaue auf die Absicherung deiner Familie.