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Für Auslandsaufenthalte

PKV-Beratung für Expats

Bei einer Entsendung bleibst du im deutschen System, bei einem lokalen Vertrag endet es. Dazwischen liegt eine Lücke, die viele erst bemerken, wenn im Ausland die erste Rechnung kommt. Und der Rückweg entscheidet sich, bevor du gehst.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten
David Spradau
Beratung ohne Abschlussdruck
Bekannt aus
IHK BBGM BNI Netfonds AG VPT VB Select
David Spradau

Was gilt bei einer Entsendung ins Ausland?

Nach § 4 SGB IV gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, solange dein inländisches Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist. Innerhalb der EU sowie im EWR und in der Schweiz weist du das über die A1-Bescheinigung nach, die für bis zu vierundzwanzig Monate gilt und über eine Ausnahmevereinbarung verlängert werden kann.

Ein Punkt überrascht dabei fast jeden: Nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V ruht dein Leistungsanspruch, solange du dich im Ausland aufhältst. Du zahlst also Beiträge, während deine Kasse die Behandlung vor Ort nicht erstattet. In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen kommt hinzu, dass parallel eine lokale Versicherungspflicht entstehen kann.

Befristete Entsendung

Dein deutscher Vertrag läuft weiter. Wir klären, wie weit dein Geltungsbereich reicht und welche Zusatzabsicherung du im Zielland tatsächlich brauchst.

Lokaler Arbeitsvertrag

Mit dem Wechsel endet dein inländisches Beschäftigungsverhältnis und damit die deutsche Versicherungspflicht. Jetzt entscheidet sich, was mit deinem bestehenden Vertrag passiert.

Ohne festen Wohnsitz unterwegs

Mit der Abmeldung entfallen Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland. Damit endet die Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 VVG, aber eben auch dein Schutz. Reisetarife greifen bei dauerhaftem Aufenthalt regelmäßig nicht, nötig ist eine internationale Vollversicherung. Wer den deutschen Wohnsitz vorsichtshalber behält, bleibt dagegen versicherungspflichtig und zahlt Beiträge für einen ruhenden Leistungsanspruch.

Das sagen meine Kunden:

+250 Menschen haben sich bereits Zugang zu Top-Medizin gesichert.

5,0 13 Google-Bewertungen
Bewertung von Florian B. bei Google ansehen
Ich hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Florian B. Selbstständiger Unternehmensberater, München
Bewertung von Jana K. bei Google ansehen
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Jana K. Grafikdesignerin, Hamburg
Bewertung von Stefan M. bei Google ansehen
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Stefan M. Ingenieur, Frankfurt
Bewertung von Dr. Lena W. bei Google ansehen
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Dr. Lena W. Ärztin, Berlin
Bewertung von Tobias R. bei Google ansehen
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Tobias R. IT-Consultant, Düsseldorf
Bewertung von Sabine H. bei Google ansehen
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Sabine H. Steuerberaterin, Stuttgart
Bewertung von Markus T. bei Google ansehen
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Markus T. Architekt, Köln
Bewertung von Christine L. bei Google ansehen
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Christine L. Unternehmerin, Hamburg
Bewertung von Patrick N. bei Google ansehen
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Patrick N. Rechtsanwalt, München
Bewertung von Sandra B. bei Google ansehen
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Sandra B. Wirtschaftsprüferin, Frankfurt
Bewertung von Michael K. bei Google ansehen
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
Michael K. Geschäftsführer, Berlin
Bewertung von Julia W. bei Google ansehen
David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Julia W. Pharmareferentin, Heidelberg
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Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Thomas G. Ingenieur, Leipzig
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Anna M. Selbstständige Beraterin, Nürnberg

Was kostet es, den Vertrag ruhen zu lassen?

Kleine Anwartschaft

Sie sichert deinen Gesundheitszustand, mehr nicht. Alterungsrückstellungen wachsen nicht weiter, und bei der Rückkehr zahlst du nach deinem dann erreichten Alter. Marktüblich kostet sie etwa fünf bis zehn Prozent deines regulären Beitrags. Für ein bis zwei Jahre und in jungen Jahren reicht sie.

Große Anwartschaft

Sie friert zusätzlich dein Eintrittsalter ein und baut die Alterungsrückstellungen weiter auf. Dafür liegt sie bei etwa dreißig bis fünfundvierzig Prozent des bisherigen Zahlbeitrags. Bei offener Dauer, höherem Alter oder bereits stark aufgebauten Rückstellungen rechnet sie sich. Vereinbaren musst du beide vor dem Wegzug, nachträglich geht es nicht.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Was macht die PKV-Beratung für Expats besonders?

In allen anderen Fällen geht es um die Frage, welcher Tarif der passende ist. Bei dir geht es zuerst darum, welches Rechtssystem überhaupt zuständig ist, und das hängt an deinem Vertrag, an deinem Zielland und an der Dauer.

Dazu kommt der Rückweg. Ob du nach fünf oder fünfzehn Jahren wieder in die gesetzliche Kasse kommst, entscheidet sich nicht bei der Rückkehr, sondern daran, wie du vorher versichert warst.

Nur acht Abkommen umfassen die Krankenversicherung
Enthalten ist sie unter anderem bei Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei. Die Abkommen mit den USA, Kanada, Japan, China, Indien, Südkorea, Brasilien und Australien decken sie nicht ab. Dort gilt allein die Ausstrahlung nach § 4 SGB IV, und eine Doppelversicherung ist eher Regel als Ausnahme.
Der Rückweg hängt an deiner Vorversicherung
Warst du zuletzt gesetzlich versichert, greift bei der Rückkehr die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V, und zwar auch jenseits des 55. Lebensjahres. Warst du privat versichert, fällst du durch dieses Raster und kommst über eine Beschäftigung ab 55 ebenfalls nicht mehr zurück.
David Spradau
Deutscher Vertrag und internationale Police

Deutscher Vertrag oder internationale Versicherung?

Der deutsche Vertrag bildet Alterungsrückstellungen und ist für dich unkündbar, gilt aber meist nur in Europa. Eine internationale Police deckt weltweit ab, kalkuliert dafür ohne Alterungsrückstellungen und erfüllt bei der Rückkehr die deutsche Versicherungspflicht in der Regel nicht.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.

Garantierte Premiumleistungen
Das bekommst du in der PKV:
Du wählst deinen Arzt selbst Du gehst zu dem Arzt, dem du vertraust.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Der erfahrenste Arzt behandelt dich, und du hast deine Ruhe.
Modernste Behandlungsmethoden Neue Therapien stehen dir sofort zur Verfügung.
100% Erstattung für Zahnersatz Implantate und Kronen werden voll übernommen.
Garantierte Leistungen Was im Tarif steht, gehört dir für immer.
Beratungstermin sichern
Abhängigkeit vom Leistungskatalog
Das bekommst du in der GKV:
Eingeschränkte Arztwahl durch Kassenzulassung Nur Ärzte mit Kassenvertrag, und das werden immer weniger.
Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl Geteiltes Zimmer, diensthabender Arzt.
Klassische Behandlungsmethoden Neue Therapien kommen erst Jahre später an.
Festzuschüsse beim Zahnersatz Die Kasse zahlt einen Bruchteil, den Rest zahlst du.
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden Der Gesetzgeber entscheidet, was bezahlt wird.
Vor dem Wegzug

Wichtige Tipps zur Krankenversicherung im Ausland

Anwartschaft vor der Abreise vereinbaren

Sie muss vor Eintritt des Pausierungsgrundes stehen, nachträglich ist sie ausgeschlossen. Ohne sie verlierst du bei der Rückkehr die Alterungsrückstellungen und wirst nach deinem dann erreichten Alter neu kalkuliert.

Zwei Monate für die Reaktivierung

Nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes hast du in der Regel zwei Monate Zeit, den Vertrag wieder aufleben zu lassen. Danach kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

Ruhenden Leistungsanspruch einplanen

Auch wenn du in der gesetzlichen Kasse bleibst, ruht dein Anspruch im Ausland. Ohne private Absicherung zahlst du die Behandlung vor Ort selbst, und die europäische Karte deckt Rücktransporte grundsätzlich nicht.

Familie gesondert klären

Die Familienversicherung nach § 10 SGB V setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Angehörigen im Inland voraus. Zieht die Familie mit, entfällt sie, auch wenn deine eigene Absicherung bestehen bleibt.

Statuswechsel im Blick behalten

Ein lokaler Arbeitsvertrag beendet die Ausstrahlung. Kläre vor der Unterschrift, ob dein Arbeitgeber die Entsendung fortführt oder ob du in ein fremdes Sozialversicherungssystem wechselst.

Rückkehr rechtzeitig anmelden

Nimmst du binnen zwei Monaten nach der Rückkehr wieder eine Beschäftigung auf, steht dir nach § 9 Absatz 1 Nummer 5 SGB V ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Kasse zu. Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.

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David Spradau

Wer macht die PKV-Beratung für Expats?

Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.

Bei Auslandsaufenthalten prüfe ich zuerst deinen Vertrag und dein Zielland, nicht den Tarif. Eine PKV-Beratung für Expats, die die Zuständigkeitsfrage überspringt, empfiehlt Schutz für ein System, in dem du gar nicht mehr bist.

Wir klären deinen Status im Zielland, den Geltungsbereich deines Vertrags, die Absicherung deiner Familie und den Weg zurück.

Ehrlich auch gegen den Abschluss
Bei einer kurzen Entsendung innerhalb Europas brauchst du oft keinen neuen Vertrag, sondern nur eine ergänzende Absicherung. Das sage ich dir, statt dir eine Police zu verkaufen.
Der Rückweg gehört in die Planung
Wer ohne Anwartschaft auswandert und nach zehn Jahren zurückkommt, wird mit allen zwischenzeitlichen Diagnosen neu geprüft. Das ist der teuerste Fehler in dieser Gruppe, und er passiert immer vor der Abreise.
Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Beim Wegzug denken die meisten an das Zielland. Der Fehler, der später richtig teuer wird, entsteht aber in Deutschland, nämlich dann, wenn der bestehende Vertrag einfach gekündigt wird. 

Leistungen

Welche Leistungen sind im Ausland wichtig?

Diese Punkte entscheiden darüber, ob deine Absicherung im Ernstfall vor Ort tatsächlich greift.

So läuft die PKV-Beratung für Expats ab

Ich prüfe, welches System für dich zuständig ist, wie weit dein bisheriger Schutz reicht und wie du deinen Rückweg offen hältst, bevor du das Land verlässt.

01
Kurzes Kennenlernen
In einem ersten Gespräch per Videocall oder Telefon lernen wir uns kennen. Wir besprechen deine aktuelle Situation, deine Ziele und klären, ob und wie ich dich bei deiner PKV-Entscheidung unterstützen kann.
02
Analyse und Vorbereitung
Nach unserem Gespräch erhältst du eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Ich analysiere deine Situation im Hintergrund und prüfe relevante Themen wie Gesundheitsdaten, Altersvorsorge, Krankentagegeld, Familienplanung und die langfristige Finanzierbarkeit deiner PKV.
03
Individuelle Strategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam deine persönliche PKV-Strategie. Du erhältst eine klare Empfehlung, verstehst die Hintergründe der Entscheidung und weißt genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
04
Antrag und Begleitung
Gemeinsam gehen wir den Antragsprozess durch. Ich begleite dich bei jedem Schritt, unterstütze bei Rückfragen und sorge dafür, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird.
05
Langfristige Betreuung
Auch nach dem Vertragsabschluss stehe ich dir zur Seite. Bei Tarifänderungen, vertraglichen Anpassungen oder Fragen zu deiner Absicherung bleibe ich langfristig dein Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Expats

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

David Spradau

Noch eine Frage?

Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.

kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbaren
Über 250 Menschen beraten

Ja, wenn die Entsendung nach § 4 SGB IV im Rahmen deines fortbestehenden deutschen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt und im Voraus zeitlich begrenzt ist. Eine Höchstdauer nennt die Vorschrift nicht. Beachte allerdings, dass dein Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Kasse nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 SGB V während des Auslandsaufenthalts ruht, du also Beiträge zahlst, ohne dass die Behandlung vor Ort erstattet wird.

Nach Artikel 12 der Verordnung 883/2004 gilt die Entsendung, solange die voraussichtliche Dauer vierundzwanzig Monate nicht überschreitet und du niemanden ablöst. Für längere Einsätze lässt sich über Artikel 16 eine Ausnahmevereinbarung schließen, die in der Praxis für bis zu fünf Jahre getroffen wird. Den Antrag stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam, ausschließlich elektronisch.

Mit dem lokalen Vertrag endet dein inländisches Beschäftigungsverhältnis, damit entfällt die Grundlage für die Ausstrahlung und die deutsche Versicherungspflicht endet. Deine gesetzliche Mitgliedschaft läuft aus, und die Familienversicherung für mitziehende Angehörige entfällt, weil sie einen Wohnsitz im Inland voraussetzt. Warst du privat versichert, endet der Vertrag nach den Musterbedingungen mit der Wohnsitzverlegung, sofern du nicht rechtzeitig eine Anwartschaft vereinbarst.

Die kleine Anwartschaft sichert nur deinen Gesundheitszustand, du kehrst also ohne neue Gesundheitsprüfung zurück, zahlst aber nach deinem dann erreichten Alter. Die große friert zusätzlich das Eintrittsalter ein und führt die Alterungsrückstellungen fort, kostet dafür marktüblich rund dreißig bis fünfundvierzig statt fünf bis zehn Prozent. Bei klar befristeten ein bis zwei Jahren und jungem Alter genügt die kleine, bei offener Dauer oder höherem Alter rechnet sich die große.

Nur ein Teil der Abkommen umfasst die Krankenversicherung überhaupt. Enthalten ist sie unter anderem bei Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei. Die Abkommen mit den USA, Kanada, Japan, China, Indien, Südkorea, Brasilien und Australien decken sie nicht ab, dort gilt allein § 4 SGB IV und eine Doppelversicherung ist möglich.

Nein. Deutsche Vollversicherungen sind im Geltungsbereich typischerweise auf Europa begrenzt und decken das außereuropäische Ausland nur für kurze, tarifabhängig befristete Zeiträume ab. Für die USA brauchst du eine internationale Absicherung mit ausdrücklicher USA-Zone, einem Netzwerk zur Direktabrechnung und einem Rücktransport nach dem Maßstab medizinisch sinnvoll. Sichere parallel deinen deutschen Vertrag über eine Anwartschaft ab.

In aller Regel nein. Die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V setzt voraus, dass du zuletzt gesetzlich versichert warst oder bisher weder gesetzlich noch privat, und beide Alternativen greifen bei dir nicht. Der Weg über eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist zusätzlich durch § 6 Absatz 3a SGB V versperrt. Dein Rückweg führt in die private Versicherung, notfalls über den Basistarif.

Nein. Der letzte Satz des § 6 Absatz 3a SGB V stellt ausdrücklich klar, dass die Versicherungsfreiheit ab 55 nicht für Personen gilt, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V versicherungspflichtig sind. Sobald du wieder Wohnsitz im Inland begründest und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung hast, tritt die Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein. Melde dich zügig bei deiner letzten Kasse, denn die Pflicht beginnt mit der Wohnsitznahme und Beiträge können rückwirkend gefordert werden.

Kläre den Rückweg,
bevor du gehst.

Ich prüfe, welches System für dich zuständig ist, sichere deinen bestehenden Vertrag über eine Anwartschaft und schaue auf die Absicherung deiner Familie.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren