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Für Ingenieurinnen und Ingenieure

PKV-Beratung für Ingenieure

In der Automobilbranche liegt das mittlere Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, im Baugewerbe deutlich darunter. Weil die Grenze jedes Jahr schneller steigt als die Tariftabellen, verschiebt sich der Zeitpunkt für viele nach hinten, ohne dass sie weniger verdienen.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten
David Spradau
Beratung ohne Abschlussdruck
Bekannt aus
IHK BBGM BNI Netfonds AG VPT VB Select
David Spradau

Ab welchem Gehalt ist der Wechsel in die PKV möglich?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro, das entspricht 6.450 Euro im Monat. Nach der Auswertung der Stepstone-Gehaltsstudie vom Januar 2026 liegt der Branchenmedian in der Automobilindustrie bei rund 85.500 Euro und im Maschinen- und Anlagenbau bei etwa 79.750 Euro, im Baugewerbe dagegen bei rund 66.770 Euro. Berufseinsteiger liegen mit etwa 59.250 Euro klar darunter.

Entscheidend ist dabei nicht dein Bruttojahresverdienst, sondern dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt. Fest zugesagtes Weihnachts- und Urlaubsgeld, pauschale Überstundenvergütungen und regelmäßige Zulagen zählen mit. Ein Zielbonus ohne vertraglichen Anspruch bleibt außen vor, auch wenn er faktisch jedes Jahr fließt.

Angestellt in der Industrie

Du willst wissen, ob dein Vertrag die Grenze wirklich trägt. Wir rechnen dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt nach den Maßstäben des Gesetzes durch, bevor du einen Antrag stellst.

Wechsel oder Beförderung steht an

Bei einer Neueinstellung greift die Versicherungsfreiheit sofort, bei einer Gehaltserhöhung im laufenden Vertrag erst zum Jahreswechsel. Dieser Unterschied entscheidet über ein ganzes Jahr.

Selbstständig im eigenen Büro

Als hauptberuflich Selbstständiger unterliegst du keiner Versicherungspflicht und wählst frei, unabhängig vom Einkommen. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung bemisst sich dein Beitrag an deinen Gesamteinnahmen, also auch an Mieten und Kapitalerträgen, mindestens jedoch auf 1.318,33 Euro monatlich. Ein auftragsschwaches Jahr senkt den Beitrag also nur bis zu dieser Untergrenze.

Das sagen meine Kunden:

+250 Menschen haben sich bereits Zugang zu Top-Medizin gesichert.

5,0 13 Google-Bewertungen
Bewertung von Florian B. bei Google ansehen
Ich hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Florian B. Selbstständiger Unternehmensberater, München
Bewertung von Jana K. bei Google ansehen
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Jana K. Grafikdesignerin, Hamburg
Bewertung von Stefan M. bei Google ansehen
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Stefan M. Ingenieur, Frankfurt
Bewertung von Dr. Lena W. bei Google ansehen
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Dr. Lena W. Ärztin, Berlin
Bewertung von Tobias R. bei Google ansehen
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Tobias R. IT-Consultant, Düsseldorf
Bewertung von Sabine H. bei Google ansehen
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Sabine H. Steuerberaterin, Stuttgart
Bewertung von Markus T. bei Google ansehen
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Markus T. Architekt, Köln
Bewertung von Christine L. bei Google ansehen
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Christine L. Unternehmerin, Hamburg
Bewertung von Patrick N. bei Google ansehen
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Patrick N. Rechtsanwalt, München
Bewertung von Sandra B. bei Google ansehen
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Sandra B. Wirtschaftsprüferin, Frankfurt
Bewertung von Michael K. bei Google ansehen
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
Michael K. Geschäftsführer, Berlin
Bewertung von Julia W. bei Google ansehen
David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Julia W. Pharmareferentin, Heidelberg
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Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Thomas G. Ingenieur, Leipzig
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Anna M. Selbstständige Beraterin, Nürnberg

Brauchst du als Ingenieur überhaupt eine Kammer?

Wer ist Pflichtmitglied?

Die Pflicht knüpft in allen sechzehn Ländern an eine beantragte Listeneintragung im Bauwesen an, etwa als Beratender Ingenieur oder als Bauvorlageberechtigter. Bundesweit sind rund 46.000 Personen Kammermitglied, davon etwa 25.400 freiwillig, bei rund 1,5 Millionen Beschäftigten in Ingenieurberufen.

Warum ändert das nichts an der Krankenversicherung?

Die Befreiung nach § 6 SGB VI betrifft ausschließlich die Rentenversicherung und setzt Pflichtmitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk voraus. Eine freiwillige Mitgliedschaft genügt dafür nicht. Für die Krankenversicherung sind die Kataloge der §§ 6 und 8 SGB V abschließend, und sie kennen keine Kategorie Kammerberuf.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Was macht die PKV-Beratung für Ingenieure besonders?

Zwei Irrtümer treten in dieser Berufsgruppe besonders häufig auf. Der erste betrifft das Versorgungswerk, das viele für eine Eintrittskarte in die private Krankenversicherung halten. Der zweite betrifft den Bonus, der die Grenze rechnerisch überschreitet, rechtlich aber nicht zählt.

Dazu kommt eine Entwicklung, die kaum jemand auf dem Schirm hat: Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst und ist zuletzt deutlich stärker gestiegen als die Tariftabellen.

Die Grenze läuft dem Tarifgehalt davon
Von 2024 auf 2025 stieg sie um rund sechseinhalb Prozent, von 2025 auf 2026 um knapp fünf. Die Tarifsteigerungen in der Metall- und Elektroindustrie lagen darunter. Wer knapp über der Grenze liegt, kann durch die jährliche Anhebung wieder darunter rutschen, ohne dass sein Gehalt gesunken wäre.
Teilzeit unterhalb der Halbierung ist eine Falle
Sinkt dein Entgelt unter die Grenze, wirst du versicherungspflichtig. Eine Befreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 SGB V setzt aber voraus, dass du die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger reduzierst. Wer auf achtzig Prozent geht, wird pflichtig und kommt nicht heraus.
David Spradau
Gesetzliche Kasse und private Versicherung

Gesetzliche Kasse oder private Krankenversicherung?

Die gesetzliche Kasse rechnet nach deinem Einkommen und deckelt den Beitrag nach oben. Die private Versicherung prüft deine Gesundheit, rechnet einkommensunabhängig und bietet dafür ein anderes Leistungsniveau.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.

Garantierte Premiumleistungen
Das bekommst du in der PKV:
Du wählst deinen Arzt selbst Du gehst zu dem Arzt, dem du vertraust.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Der erfahrenste Arzt behandelt dich, und du hast deine Ruhe.
Modernste Behandlungsmethoden Neue Therapien stehen dir sofort zur Verfügung.
100% Erstattung für Zahnersatz Implantate und Kronen werden voll übernommen.
Garantierte Leistungen Was im Tarif steht, gehört dir für immer.
Beratungstermin sichern
Abhängigkeit vom Leistungskatalog
Das bekommst du in der GKV:
Eingeschränkte Arztwahl durch Kassenzulassung Nur Ärzte mit Kassenvertrag, und das werden immer weniger.
Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl Geteiltes Zimmer, diensthabender Arzt.
Klassische Behandlungsmethoden Neue Therapien kommen erst Jahre später an.
Festzuschüsse beim Zahnersatz Die Kasse zahlt einen Bruchteil, den Rest zahlst du.
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden Der Gesetzgeber entscheidet, was bezahlt wird.
Vor der Entscheidung

Wichtige Tipps zur Krankenversicherung für Ingenieure

Bonus nicht mitrechnen

Variable Zielboni ohne vertraglichen Anspruch zählen nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Lass dir die Berechnung von der Personalabteilung schriftlich bestätigen, bevor du einen Antrag stellst.

Neueinstellung schlägt Gehaltserhöhung

Übersteigt dein Entgelt schon bei Beschäftigungsbeginn die Grenze, bist du ab dem ersten Tag versicherungsfrei. Bei einer Erhöhung im laufenden Vertrag endet die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres.

Drei Monate für den Befreiungsantrag

Wirst du durch die jährliche Anhebung der Grenze wieder versicherungspflichtig, hast du drei Monate Zeit für den Antrag nach § 8 SGB V. Beim Jahreswechsel läuft die Frist damit faktisch bis Ende März, und die Befreiung ist unwiderruflich.

Versorgungswerk und Kasse trennen

Ein Befreiungsbescheid der Rentenversicherung ist kein Freibrief für den Wechsel der Krankenversicherung. Beides folgt getrennten Regeln, und die Krankenversicherung richtet sich allein nach deinem Entgelt.

Montage und Auslandseinsätze klären

Bei Entsendung gilt deutsches Recht weiter, wenn dein inländisches Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und der Einsatz im Voraus befristet ist. Prüfe zusätzlich den Auslandsgeltungsbereich deines Tarifs, denn Vollversicherungen sind auf lange Einsätze außerhalb Europas nicht zugeschnitten.

Vor 55 entscheiden

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse praktisch verschlossen. Wer den Wechsel lange aufschiebt, entscheidet am Ende ohne Rückweg.

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David Spradau

Wer macht die PKV-Beratung für Ingenieure?

Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.

Bei Ingenieuren fange ich mit der Gehaltsabrechnung an. Eine PKV-Beratung für Ingenieure, die den Zielbonus in die Grenze einrechnet, führt zu einem Antrag, der sozialversicherungsrechtlich nicht trägt. Ich prüfe vorher, welche Bestandteile das Gesetz überhaupt mitzählt.

Wir prüfen dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, deinen Zeitpunkt, deine Auslandseinsätze und die Frage, wie stabil deine Entscheidung über die Jahre bleibt.

Ehrlich auch gegen den Abschluss
Liegt dein Fixgehalt unter der Grenze, gibt es für mich nichts zu verkaufen. Dann klären wir, wann sich das voraussichtlich ändert und was du bis dahin sinnvoll ergänzen kannst.
Die Entscheidung muss zwanzig Jahre tragen
Elternzeit, Teilzeit, Kurzarbeit und ein möglicher Arbeitgeberwechsel gehören in die Rechnung. Wer nur den heutigen Beitrag vergleicht, plant an der Hälfte seines Berufslebens vorbei.
Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Fast jeder Ingenieur zeigt mir zuerst seinen Befreiungsbescheid vom Versorgungswerk. Der betrifft aber die Rente, und für die Krankenversicherung zählt allein, was auf der Gehaltsabrechnung regelmäßig steht. 

Leistungen

Welche Leistungen sind für Ingenieure wichtig?

Diese Bausteine entscheiden darüber, wie gut dein Schutz zu deinem Arbeitsalltag passt.

So läuft die PKV-Beratung für Ingenieure ab

Ich rechne dein Jahresentgelt nach den Maßstäben des Gesetzes durch, bestimme den frühestmöglichen Zeitpunkt und prüfe, ob deine Entscheidung auch bei Teilzeit oder Auslandseinsatz trägt.

01
Kurzes Kennenlernen
In einem ersten Gespräch per Videocall oder Telefon lernen wir uns kennen. Wir besprechen deine aktuelle Situation, deine Ziele und klären, ob und wie ich dich bei deiner PKV-Entscheidung unterstützen kann.
02
Analyse und Vorbereitung
Nach unserem Gespräch erhältst du eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Ich analysiere deine Situation im Hintergrund und prüfe relevante Themen wie Gesundheitsdaten, Altersvorsorge, Krankentagegeld, Familienplanung und die langfristige Finanzierbarkeit deiner PKV.
03
Individuelle Strategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam deine persönliche PKV-Strategie. Du erhältst eine klare Empfehlung, verstehst die Hintergründe der Entscheidung und weißt genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
04
Antrag und Begleitung
Gemeinsam gehen wir den Antragsprozess durch. Ich begleite dich bei jedem Schritt, unterstütze bei Rückfragen und sorge dafür, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird.
05
Langfristige Betreuung
Auch nach dem Vertragsabschluss stehe ich dir zur Seite. Bei Tarifänderungen, vertraglichen Anpassungen oder Fragen zu deiner Absicherung bleibe ich langfristig dein Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Ingenieure

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

David Spradau

Noch eine Frage?

Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.

kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbaren
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Nein, die Befreiung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI betrifft ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung. Für die Krankenversicherung gilt § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V, und dort entscheidet allein dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt gegen die Grenze von 77.400 Euro im Jahr 2026. Einen kammerbedingten Sonderweg gibt es für Ingenieure nicht.

In aller Regel nein. Pflichtmitglied ist im Kern, wer die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur führt oder im Bauwesen eigenverantwortlich beziehungsweise bauvorlageberechtigt tätig ist. Die Bayerische Ingenieurekammer nennt Ingenieure aus Schiffsbau, Kraftfahrzeugbau und Flugzeugbau ausdrücklich als nicht pflichtig. Bundesweit sind nur rund 46.000 Personen überhaupt Kammermitglied, davon etwa 25.400 freiwillig.

Im Jahr 2026 liegt die Grenze bei 77.400 Euro, also 6.450 Euro im Monat. Nach der Stepstone-Auswertung vom Januar 2026 liegt der Branchenmedian im Automobilbereich bei rund 85.500 Euro und im Maschinen- und Anlagenbau bei etwa 79.750 Euro, im Baugewerbe dagegen bei rund 66.770 Euro. Realistisch wird die Grenze also je nach Branche etwa ab dem fünften bis siebten Berufsjahr oder mit dem Wechsel in eine Führungsrolle erreicht.

Nur wenn du einen vertraglichen Anspruch darauf hast. Fest zugesichertes Weihnachtsgeld, vereinbartes Urlaubsgeld, pauschale Überstundenvergütungen und regelmäßige Zulagen zählen zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Einmalige Boni ohne Wiederholungsanspruch und variable Anteile ohne Garantie bleiben außen vor, auch wenn sie faktisch jedes Jahr fließen.

Meist nicht allein. Die Grenze wird jährlich an die Bruttolohnentwicklung angepasst und stieg zum Jahr 2026 um knapp fünf Prozent, während die Tabellenerhöhungen darunter lagen. Die Grenze läuft deinem Tarifgehalt also davon. Für den Sprung darüber braucht es in der Regel eine Höhergruppierung, eine Leitungsfunktion oder einen außertariflichen Vertrag.

Sinkt dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die Grenze, wirst du wieder versicherungspflichtig, und zwar sofort und nicht erst zum Jahresende. Eine Befreiung nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 SGB V setzt voraus, dass du die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger reduzierst. Eine Reduzierung auf achtzig Prozent löst also Versicherungspflicht aus, ohne dir einen Befreiungsanspruch zu eröffnen.

Nach § 4 Absatz 1 SGB IV bleibt deutsches Sozialversicherungsrecht anwendbar, wenn dein inländisches Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und die Entsendung aus der Eigenart der Tätigkeit folgt oder vertraglich im Voraus befristet ist. Innerhalb der EU sowie im EWR und in der Schweiz weist du das über die A1-Bescheinigung nach, die dein Arbeitgeber elektronisch beantragt. Prüfe zusätzlich den Auslandsgeltungsbereich deines Tarifs, denn Vollversicherungen sind auf längere Einsätze außerhalb Europas nicht zugeschnitten.

In aller Regel nicht. Nach § 6 Absatz 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde, in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit war. Die Entscheidung für die private Versicherung ist damit ab 55 faktisch endgültig, weshalb sie vor dem Wechsel offen angesprochen gehört.

Prüf deine Abrechnung,
bevor du wechselst.

Ich rechne dein Jahresentgelt nach den Maßstäben des Gesetzes durch, bestimme den frühestmöglichen Zeitpunkt und sage dir ehrlich, welches System zu dir passt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren