PKV-Rechner für Beamte
Was zahlst du als Beamter im Monat für deine private Krankenversicherung? Der Rechner nennt deinen Bemessungssatz nach dem Recht deines Dienstherrn und den Beitrag, der für dich und deine Familie übrig bleibt.
powered by PKV mit System
Häufige Fragen zu diesem Rechner
Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.
Beim Bund trägt die Beihilfe 50 Prozent deiner beihilfefähigen Aufwendungen im aktiven Dienst. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind und als Versorgungsempfänger steigt der Satz auf 70 Prozent, für Kinder und Waisen gilt er mit 80 Prozent (§ 46 Bundesbeihilfeverordnung). Den Rest sicherst du privat ab. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, Hessen rechnet zum Beispiel nach Familienstand statt nach Kinderzahl. Prüfe deshalb immer die Vorschrift deines Dienstherrn, bevor du einen Tarif abschließt.
Deine Beihilfestelle erstattet die Hälfte der beihilfefähigen Kosten, die andere Hälfte übernimmt deine private Krankenversicherung. Wichtig ist das Wort beihilfefähig: Was deine Beihilfeverordnung ausschließt, zahlt der Dienstherr auch nicht anteilig. Dein Tarif muss deshalb genau auf 50 Prozent Restkosten ausgelegt sein, sonst entsteht eine Lücke oder du zahlst doppelt. Trag deinen Bemessungssatz oben ein, dann siehst du den Beitrag für deinen Anteil.
Beim Bund in drei Fällen: als Versorgungsempfänger im Ruhestand, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind und während der Elternzeit. Auch dein berücksichtigungsfähiger Ehegatte erhält 70 Prozent, sofern sein Gesamtbetrag der Einkünfte im vorvergangenen Jahr unter der Grenze liegt, im Jahr 2026 sind das 22.648 Euro. Steigt dein Satz, hast du nach § 199 VVG Anspruch auf Anpassung deines Vertrags ohne Gesundheitsprüfung, wenn du binnen sechs Monaten beantragst.
Die Beihilfe ist eine Leistung deines Dienstherrn und keine Versicherung. Sie erstattet dir im Krankheitsfall einen Prozentsatz deiner Rechnung, du zahlst dafür keinen Beitrag. Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag mit monatlichem Beitrag, der den Rest abdeckt. Beide zusammen ergeben deinen vollen Schutz. Einen Arbeitgeberzuschuss wie Angestellte bekommst du nicht, § 257 SGB V gilt allein für Beschäftigte.
In der Regel reichst du das Original bei der Beihilfestelle ein und die Kopie bei deiner privaten Krankenversicherung, zusammen mit dem Beihilfebescheid. Manche Versicherer akzeptieren auch die umgekehrte Reihenfolge oder digitale Belege. Kläre das einmal zu Beginn, dann läuft es dauerhaft. Bei größeren Rechnungen kannst du bei beiden Stellen vorab eine Kostenzusage einholen, damit du nicht in Vorleistung gehen musst.
Weitere Rechner
Werde heute zum
Privatpatienten.
Ich bringe dich in eine PKV, die zu dir und deiner Lebensplanung passt.