PKV-Beratung für Referendare
Vier Länder ernennen dich zum Beamten auf Widerruf und geben dir damit Beihilfe und Zugang zur privaten Krankenversicherung. In den zwölf übrigen bist du gesetzlich pflichtversichert, ohne jede Ausnahme. In Sachsen und Thüringen wählst du selbst, und diese Wahl gilt für immer.
In welchen Ländern wirst du als Referendar verbeamtet?
Hessen ernennt dich seit dem 1. November 2019 automatisch zum Beamten auf Widerruf, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Mecklenburg-Vorpommern hält es seit Dezember 2018 genauso als Regelfall. In Sachsen und Thüringen wirst du gefragt und entscheidest im Bewerbungsbogen selbst.
Die übrigen zwölf Länder führen dich im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit bist du nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V pflichtversichert, und der Katalog der Befreiungstatbestände in § 8 SGB V kennt für dich keinen Ausweg. Eine PKV-Beratung für Referendare beginnt deshalb immer mit derselben Frage: In welchem Land trittst du an?
Vor der Bewerbung
Du hast noch keinen Einstellungstermin und willst wissen, was der Status in deinem Wunschland für dich bedeutet. Wir gehen die Länder durch, die für dich infrage kommen.
Wahlrecht in Sachsen oder Thüringen
Du musst dich entscheiden und bekommst die Wahl nur einmal. Wir rechnen beide Wege durch und schauen dabei besonders auf deine Gesundheitsgeschichte.
Schon privat versichert
Du bringst einen bestehenden Vertrag mit, etwa aus dem Studium oder über deine Eltern. Gehst du in ein Land ohne Beihilfe, läuft dieser Vertrag beitragspflichtig weiter, obwohl du parallel gesetzlich pflichtversichert bist. Eine Anwartschaft friert ihn ein und hält deinen Gesundheitszustand fest. Sie muss vor dem Dienstantritt vereinbart sein, nachträglich geht es nicht mehr.
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5,0 13 Google-BewertungenIch hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Was unterscheidet die beiden Ausbildungsverhältnisse?
Beamtenverhältnis auf Widerruf
Deine bisherige Pflichtmitgliedschaft erlischt mit der Ernennung. Die Beihilfe trägt einen festen Anteil deiner Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Wählst du stattdessen die freiwillige gesetzliche Kasse, zahlst du den vollen Beitrag allein, weil das Land für Beamte keinen Arbeitgeberanteil leistet. In Sachsen entfällt zudem dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Examen.
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Du bist als zur Berufsausbildung Beschäftigter pflichtversichert, das Land trägt die Hälfte deiner Beiträge. Den Zuschlag für Kinderlose zahlst du selbst. Der Rabatt für Midijobs greift bei dir nicht, weil § 20 Absatz 3 SGB IV Auszubildende ausnimmt. Dafür erwirbst du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem zweiten Examen.
Was macht die PKV-Beratung für Referendare besonders?
Generische Ratgeber behandeln das Referendariat als bundesweit einheitliche Station. Das ist es seit Jahren nicht mehr. Neben dem Status unterscheiden sich auch der Bemessungssatz der Beihilfe und sogar der Umfang dessen, was sie überhaupt erstattet.
Wer einen Standardtarif mit fünfzig Prozent Restkostendeckung abschließt, kann in Hessen überversichert sein und in Sachsen trotzdem auf dem kompletten Zahnersatz sitzen bleiben. Ich prüfe deshalb vor jeder Empfehlung die Beihilfeverordnung deines Landes im Wortlaut.
Beihilfe mit Tarif oder gesetzliche Kasse?
Als Beamter auf Widerruf trägt die Beihilfe einen festen Anteil deiner Rechnungen, den Rest deckt ein privater Tarif. In der gesetzlichen Kasse zahlst du einen einkommensabhängigen Beitrag und bekommst dafür den Katalog der Regelversorgung.
Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.
Sechs Situationen, die deine Versicherung beeinflussen
Die Öffnungsaktion nimmt dich innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung ohne Ablehnung auf und begrenzt den Zuschlag auf dreißig Prozent. Wer in Sachsen oder Thüringen das Ausbildungsverhältnis wählt, verliert dieses Zeitfenster ersatzlos.
Mit siebzig Prozent Beihilfe brauchst du nur einen Dreißig-Prozent-Tarif. Plane von Anfang an ein, dass der Satz beim Wechsel ins Probebeamtenverhältnis auf fünfzig fällt und dein Restkostenanteil dann springt.
Ziehst du aus einem Beihilfeland in ein Land ohne Verbeamtung, endet dein Beihilfeanspruch. Der private Vertrag gehört dann in eine Anwartschaft, statt beitragspflichtig neben der Pflichtversicherung weiterzulaufen.
Mit dem zweiten Examen entfällt die Beihilfe vollständig. § 199 Absatz 2 VVG gibt dir sechs Monate, in denen dein Versicherer ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten auf eine Vollversicherung umstellen muss.
Die Beihilfe bleibt erhalten, der Bemessungssatz wechselt vom Anwärter- auf den Regelsatz. In Thüringen kannst du bei der Ernennung auf Probe neu zwischen individueller und pauschaler Beihilfe entscheiden.
Am Versicherungsstatus ändert das nichts. Wichtig sind die dienstrechtlichen Grenzen deines Landes, etwa acht Wochenstunden in Sachsen, und die Frage, ab welchem Betrag deine Bezüge gekürzt werden.
Wer macht die PKV-Beratung für Referendare?
Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.
Bei Referendaren arbeite ich anders als bei anderen Gruppen. Eine PKV-Beratung für Referendare, die den Bemessungssatz pauschal mit fünfzig Prozent ansetzt, geht in Hessen an der Sache vorbei und übersieht in Sachsen den Zahnersatz. Ich lese die Verordnung deines Landes und leite den Tarif daraus ab.
Wir klären deinen Status, den Bemessungssatz deines Landes, die anwärterspezifischen Ausschlüsse und deinen Plan nach dem zweiten Examen.
Referendare fragen mich nach dem günstigsten Tarif. Ich schaue zuerst nach, was die Beihilfe in ihrem Land überhaupt erstattet, denn genau daraus ergibt sich der Tarif, der zu ihnen passt.
Welche Leistungen sind für Referendare wichtig?
Was dein Tarif abdecken muss, hängt unmittelbar von der Beihilfeverordnung deines Landes ab.
Zahnersatz zu hundert Prozent
In Sachsen nach § 15 Absatz 2 SächsBhVO und in Mecklenburg-Vorpommern nach § 17 BBhV zahlt die Beihilfe für Prothetik, Kronen, Inlays und Implantate nichts. Dein Tarif muss diesen Bereich vollständig tragen, in Hessen besteht die Einschränkung nicht.
Restkostenanteil nach Bundesland
In Hessen brauchst du wegen siebzig Prozent Beihilfe nur einen Dreißig-Prozent-Tarif, in den drei übrigen Ländern fünfzig. Wähle einen Tarif mit variablen Stufen, damit der Wechsel ins Probebeamtenverhältnis keinen Neuabschluss erzwingt.
Wahlleistungen im Krankenhaus
Hessen macht stationäre Wahlleistungen nur gegen einen monatlichen Betrag beihilfefähig. Ohne passenden Tarifbaustein zahlst du Wahlarzt und Zweibettzimmer selbst.
Beihilfeergänzung für Eigenbehalte
Je verordnetem Arzneimittel, je Krankenhaustag und bei Fahrkosten greifen Eigenbehalte, die sich über ein Jahr summieren. Ein Ergänzungstarif fängt das auf.
Private Pflegepflichtversicherung
Mit der Ernennung endet deine bisherige Pflichtversicherung, auch in der sozialen Pflegeversicherung. Der private Vertrag ist vorgeschrieben und muss separat abgeschlossen werden.
Option auf die Vollversicherung
Nach dem zweiten Examen entfällt die Beihilfe, wenn du in eine Kanzlei gehst. § 199 Absatz 2 VVG gibt dir sechs Monate für die Umstellung ohne Risikoprüfung, dein Tarif sollte diesen Weg vorsehen.
Selbstbehalt mit Augenmaß
Bei Referendarbezügen zwischen rund 1.430 und 1.860 Euro brutto trägt ein hoher Selbstbehalt im Krankheitsjahr schwer. Rechne ihn gegen die Beitragsersparnis.
Anwartschaft beim Landeswechsel
Ziehst du in eines der zwölf Länder ohne Verbeamtung, endet deine Beihilfe. Eine Anwartschaft friert den Vertrag ein, statt ihn beitragspflichtig neben der Pflichtversicherung laufen zu lassen.
Ambulante Psychotherapie
Examensdruck und Stationswechsel gehören zum Vorbereitungsdienst. Achte auf die Zahl erstattungsfähiger Sitzungen und darauf, ob eine vorherige Genehmigung nötig ist.
So läuft die PKV-Beratung für Referendare ab
Ich prüfe deinen Status im Einstellungsland, lese den Bemessungssatz und die Ausschlüsse deiner Beihilfeverordnung nach und sichere die Fristen, die mit deiner Ernennung zu laufen beginnen.
Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Referendare
Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.
Noch eine Frage?
Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.
kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbarenIn Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, weil nur dort ein Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Beihilfeanspruch entsteht. Die übrigen zwölf Länder führen dich im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, das nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V zur Versicherungspflicht führt, von der es keine Befreiung gibt. In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist die Verbeamtung der Regelfall, in Sachsen und Thüringen entscheidest du selbst.
In den vier Beihilfeländern führst du sie fort und stellst auf einen beihilfekonformen Tarif um. In den zwölf übrigen Ländern tritt mit dem Dienstantritt zwingend Versicherungspflicht ein, und eine frühere Befreiung als Student wirkt darüber hinaus nicht. Deinen Vertrag überführst du dann in eine Anwartschaft, die deinen Gesundheitszustand konserviert und je nach Variante einen Bruchteil des Beitrags kostet.
In aller Regel ja, weil Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen und die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten trägt. Du erkaufst das mit dem Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, was Sachsen amtlich klarstellt. Wichtiger als der Nettovorteil ist bei einer Vorerkrankung die Öffnungsaktion, die nur Verbeamteten offensteht, und beide Wahlrechte kannst du nicht widerrufen.
In Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Bemessungssatz fünfzig Prozent. Hessen zahlt Empfängern von Anwärterbezügen nach § 15 Absatz 1 Satz 3 HBeihVO dagegen siebzig Prozent und bei stationärer Krankenhausbehandlung fünfundachtzig. Dein Tarif muss in Hessen also nur dreißig Prozent der Restkosten abdecken, was den Beitrag spürbar senkt.
Weil Sachsen nach § 15 Absatz 2 SächsBhVO und Mecklenburg-Vorpommern nach § 17 BBhV prothetische Leistungen, Kronen, Inlays und Implantate für Beamte auf Widerruf von der Beihilfefähigkeit ausnehmen. Eine Ausnahme greift nur bei einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder bei mindestens drei Jahren vorheriger ununterbrochener Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Dein Tarif sollte diesen Bereich deshalb zu hundert Prozent tragen, in Hessen besteht die Einschränkung nicht.
Die Beihilfe entfällt vollständig, und nach § 199 Absatz 2 VVG hast du einen Anspruch darauf, dass dein Versicherer den Schutz auf eine Vollversicherung anhebt, bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Gleichzeitig wirst du Pflichtmitglied im Versorgungswerk und solltest die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung binnen drei Monaten elektronisch beantragen, weil sie nach § 6 Absatz 4 SGB VI sonst erst ab Antragstellung wirkt. Diese Befreiung gilt nur für deine konkrete Tätigkeit, jeder Kanzleiwechsel erfordert einen neuen Antrag.
Nein, denn nach § 188 Absatz 4 SGB V setzt sich eine endende Pflichtmitgliedschaft automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort, sofern du nicht binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse anderweitigen Schutz nachweist und austrittst. Beitragspflichtig bist du dann nach deinem eigenen Einkommen mit einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich. Beziehst du Arbeitslosengeld, trägt die Bundesagentur deine Beiträge, worauf du als verbeamteter Referendar allerdings keinen Anspruch hast.
Am Status ändert er nichts, weil im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Versicherungspflicht bereits durch den Vorbereitungsdienst besteht und du als verbeamteter Referendar nach § 6 Absatz 3 SGB V versicherungsfrei bleibst. Relevant sind stattdessen die dienstrechtlichen Grenzen deines Landes, etwa acht Wochenstunden in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern oder fünfzig Monatsstunden in Hessen. Dazu kommt die Anrechnung auf deine Bezüge, die je nach Land sehr unterschiedlich ausfällt.
Kläre deinen Status,
bevor du unterschreibst.
Ich prüfe den Bemessungssatz und die Ausschlüsse deines Landes, kläre deine Annahmechancen anonym vorab und sichere die Fristen, die mit deiner Ernennung laufen.