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Für Rechtsreferendare

PKV-Beratung für Referendare

Vier Länder ernennen dich zum Beamten auf Widerruf und geben dir damit Beihilfe und Zugang zur privaten Krankenversicherung. In den zwölf übrigen bist du gesetzlich pflichtversichert, ohne jede Ausnahme. In Sachsen und Thüringen wählst du selbst, und diese Wahl gilt für immer.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten
David Spradau
Beratung ohne Abschlussdruck
Bekannt aus
IHK BBGM BNI Netfonds AG VPT VB Select
David Spradau

In welchen Ländern wirst du als Referendar verbeamtet?

Hessen ernennt dich seit dem 1. November 2019 automatisch zum Beamten auf Widerruf, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Mecklenburg-Vorpommern hält es seit Dezember 2018 genauso als Regelfall. In Sachsen und Thüringen wirst du gefragt und entscheidest im Bewerbungsbogen selbst.

Die übrigen zwölf Länder führen dich im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit bist du nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V pflichtversichert, und der Katalog der Befreiungstatbestände in § 8 SGB V kennt für dich keinen Ausweg. Eine PKV-Beratung für Referendare beginnt deshalb immer mit derselben Frage: In welchem Land trittst du an?

Vor der Bewerbung

Du hast noch keinen Einstellungstermin und willst wissen, was der Status in deinem Wunschland für dich bedeutet. Wir gehen die Länder durch, die für dich infrage kommen.

Wahlrecht in Sachsen oder Thüringen

Du musst dich entscheiden und bekommst die Wahl nur einmal. Wir rechnen beide Wege durch und schauen dabei besonders auf deine Gesundheitsgeschichte.

Schon privat versichert

Du bringst einen bestehenden Vertrag mit, etwa aus dem Studium oder über deine Eltern. Gehst du in ein Land ohne Beihilfe, läuft dieser Vertrag beitragspflichtig weiter, obwohl du parallel gesetzlich pflichtversichert bist. Eine Anwartschaft friert ihn ein und hält deinen Gesundheitszustand fest. Sie muss vor dem Dienstantritt vereinbart sein, nachträglich geht es nicht mehr.

Das sagen meine Kunden:

+250 Menschen haben sich bereits Zugang zu Top-Medizin gesichert.

5,0 13 Google-Bewertungen
Bewertung von Florian B. bei Google ansehen
Ich hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Florian B. Selbstständiger Unternehmensberater, München
Bewertung von Jana K. bei Google ansehen
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Jana K. Grafikdesignerin, Hamburg
Bewertung von Stefan M. bei Google ansehen
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Stefan M. Ingenieur, Frankfurt
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Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Dr. Lena W. Ärztin, Berlin
Bewertung von Tobias R. bei Google ansehen
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Tobias R. IT-Consultant, Düsseldorf
Bewertung von Sabine H. bei Google ansehen
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Sabine H. Steuerberaterin, Stuttgart
Bewertung von Markus T. bei Google ansehen
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Markus T. Architekt, Köln
Bewertung von Christine L. bei Google ansehen
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Christine L. Unternehmerin, Hamburg
Bewertung von Patrick N. bei Google ansehen
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Patrick N. Rechtsanwalt, München
Bewertung von Sandra B. bei Google ansehen
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Sandra B. Wirtschaftsprüferin, Frankfurt
Bewertung von Michael K. bei Google ansehen
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
Michael K. Geschäftsführer, Berlin
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David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Julia W. Pharmareferentin, Heidelberg
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Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Thomas G. Ingenieur, Leipzig
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Anna M. Selbstständige Beraterin, Nürnberg

Was unterscheidet die beiden Ausbildungsverhältnisse?

Beamtenverhältnis auf Widerruf

Deine bisherige Pflichtmitgliedschaft erlischt mit der Ernennung. Die Beihilfe trägt einen festen Anteil deiner Krankheitskosten, den Rest versicherst du privat. Wählst du stattdessen die freiwillige gesetzliche Kasse, zahlst du den vollen Beitrag allein, weil das Land für Beamte keinen Arbeitgeberanteil leistet. In Sachsen entfällt zudem dein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Examen.

Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

Du bist als zur Berufsausbildung Beschäftigter pflichtversichert, das Land trägt die Hälfte deiner Beiträge. Den Zuschlag für Kinderlose zahlst du selbst. Der Rabatt für Midijobs greift bei dir nicht, weil § 20 Absatz 3 SGB IV Auszubildende ausnimmt. Dafür erwirbst du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach dem zweiten Examen.

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Was macht die PKV-Beratung für Referendare besonders?

Generische Ratgeber behandeln das Referendariat als bundesweit einheitliche Station. Das ist es seit Jahren nicht mehr. Neben dem Status unterscheiden sich auch der Bemessungssatz der Beihilfe und sogar der Umfang dessen, was sie überhaupt erstattet.

Wer einen Standardtarif mit fünfzig Prozent Restkostendeckung abschließt, kann in Hessen überversichert sein und in Sachsen trotzdem auf dem kompletten Zahnersatz sitzen bleiben. Ich prüfe deshalb vor jeder Empfehlung die Beihilfeverordnung deines Landes im Wortlaut.

Hessen zahlt siebzig statt fünfzig Prozent
§ 15 Absatz 1 Satz 3 der Hessischen Beihilfeverordnung setzt für Empfänger von Anwärterbezügen einen Bemessungssatz von siebzig Prozent an, bei stationärer Behandlung sogar fünfundachtzig. Dein Tarif muss dort nur dreißig Prozent abdecken, was den Beitrag deutlich senkt.
Zahnersatz fällt in zwei Ländern komplett aus
In Sachsen nach § 15 Absatz 2 SächsBhVO und in Mecklenburg-Vorpommern nach § 17 BBhV sind Prothetik, Kronen, Inlays und Implantate für Beamte auf Widerruf von der Beihilfe ausgenommen. Ein Fünfzig-Prozent-Tarif lässt hier die Hälfte offen, obwohl gar nichts fließt.
David Spradau
Beihilfe mit Tarif und gesetzliche Kasse

Beihilfe mit Tarif oder gesetzliche Kasse?

Als Beamter auf Widerruf trägt die Beihilfe einen festen Anteil deiner Rechnungen, den Rest deckt ein privater Tarif. In der gesetzlichen Kasse zahlst du einen einkommensabhängigen Beitrag und bekommst dafür den Katalog der Regelversorgung.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.

Garantierte Premiumleistungen
Das bekommst du in der PKV:
Du wählst deinen Arzt selbst Du gehst zu dem Arzt, dem du vertraust.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Der erfahrenste Arzt behandelt dich, und du hast deine Ruhe.
Modernste Behandlungsmethoden Neue Therapien stehen dir sofort zur Verfügung.
100% Erstattung für Zahnersatz Implantate und Kronen werden voll übernommen.
Garantierte Leistungen Was im Tarif steht, gehört dir für immer.
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Abhängigkeit vom Leistungskatalog
Das bekommst du in der GKV:
Eingeschränkte Arztwahl durch Kassenzulassung Nur Ärzte mit Kassenvertrag, und das werden immer weniger.
Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl Geteiltes Zimmer, diensthabender Arzt.
Klassische Behandlungsmethoden Neue Therapien kommen erst Jahre später an.
Festzuschüsse beim Zahnersatz Die Kasse zahlt einen Bruchteil, den Rest zahlst du.
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden Der Gesetzgeber entscheidet, was bezahlt wird.
Kurze Frage …

Sechs Situationen, die deine Versicherung beeinflussen

Du hast eine Vorerkrankung

Die Öffnungsaktion nimmt dich innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung ohne Ablehnung auf und begrenzt den Zuschlag auf dreißig Prozent. Wer in Sachsen oder Thüringen das Ausbildungsverhältnis wählt, verliert dieses Zeitfenster ersatzlos.

Du gehst nach Hessen

Mit siebzig Prozent Beihilfe brauchst du nur einen Dreißig-Prozent-Tarif. Plane von Anfang an ein, dass der Satz beim Wechsel ins Probebeamtenverhältnis auf fünfzig fällt und dein Restkostenanteil dann springt.

Du wechselst das Bundesland

Ziehst du aus einem Beihilfeland in ein Land ohne Verbeamtung, endet dein Beihilfeanspruch. Der private Vertrag gehört dann in eine Anwartschaft, statt beitragspflichtig neben der Pflichtversicherung weiterzulaufen.

Du willst in eine Kanzlei

Mit dem zweiten Examen entfällt die Beihilfe vollständig. § 199 Absatz 2 VVG gibt dir sechs Monate, in denen dein Versicherer ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten auf eine Vollversicherung umstellen muss.

Du bleibst im Staatsdienst

Die Beihilfe bleibt erhalten, der Bemessungssatz wechselt vom Anwärter- auf den Regelsatz. In Thüringen kannst du bei der Ernennung auf Probe neu zwischen individueller und pauschaler Beihilfe entscheiden.

Du arbeitest nebenbei

Am Versicherungsstatus ändert das nichts. Wichtig sind die dienstrechtlichen Grenzen deines Landes, etwa acht Wochenstunden in Sachsen, und die Frage, ab welchem Betrag deine Bezüge gekürzt werden.

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David Spradau

Wer macht die PKV-Beratung für Referendare?

Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.

Bei Referendaren arbeite ich anders als bei anderen Gruppen. Eine PKV-Beratung für Referendare, die den Bemessungssatz pauschal mit fünfzig Prozent ansetzt, geht in Hessen an der Sache vorbei und übersieht in Sachsen den Zahnersatz. Ich lese die Verordnung deines Landes und leite den Tarif daraus ab.

Wir klären deinen Status, den Bemessungssatz deines Landes, die anwärterspezifischen Ausschlüsse und deinen Plan nach dem zweiten Examen.

Ehrlich auch gegen den Abschluss
Trittst du in einem der zwölf Länder ohne Verbeamtung an, gibt es für mich nichts zu verkaufen. Dann klären wir deine Anwartschaft und du hast danach nichts mehr zu tun.
Der Blick über das Examen hinaus
Kanzlei, Staatsdienst oder Promotion führen zu völlig verschiedenen Ergebnissen. Ein Tarif ohne Umstellungsoption wird beim Kanzleieinstieg zum Problem, deshalb gehört diese Frage vor die Entscheidung.
Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Referendare fragen mich nach dem günstigsten Tarif. Ich schaue zuerst nach, was die Beihilfe in ihrem Land überhaupt erstattet, denn genau daraus ergibt sich der Tarif, der zu ihnen passt. 

Leistungen

Welche Leistungen sind für Referendare wichtig?

Was dein Tarif abdecken muss, hängt unmittelbar von der Beihilfeverordnung deines Landes ab.

So läuft die PKV-Beratung für Referendare ab

Ich prüfe deinen Status im Einstellungsland, lese den Bemessungssatz und die Ausschlüsse deiner Beihilfeverordnung nach und sichere die Fristen, die mit deiner Ernennung zu laufen beginnen.

01
Kurzes Kennenlernen
In einem ersten Gespräch per Videocall oder Telefon lernen wir uns kennen. Wir besprechen deine aktuelle Situation, deine Ziele und klären, ob und wie ich dich bei deiner PKV-Entscheidung unterstützen kann.
02
Analyse und Vorbereitung
Nach unserem Gespräch erhältst du eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Ich analysiere deine Situation im Hintergrund und prüfe relevante Themen wie Gesundheitsdaten, Altersvorsorge, Krankentagegeld, Familienplanung und die langfristige Finanzierbarkeit deiner PKV.
03
Individuelle Strategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam deine persönliche PKV-Strategie. Du erhältst eine klare Empfehlung, verstehst die Hintergründe der Entscheidung und weißt genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
04
Antrag und Begleitung
Gemeinsam gehen wir den Antragsprozess durch. Ich begleite dich bei jedem Schritt, unterstütze bei Rückfragen und sorge dafür, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird.
05
Langfristige Betreuung
Auch nach dem Vertragsabschluss stehe ich dir zur Seite. Bei Tarifänderungen, vertraglichen Anpassungen oder Fragen zu deiner Absicherung bleibe ich langfristig dein Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Referendare

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

David Spradau

Noch eine Frage?

Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.

kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbaren
Über 250 Menschen beraten

In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, weil nur dort ein Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Beihilfeanspruch entsteht. Die übrigen zwölf Länder führen dich im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, das nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V zur Versicherungspflicht führt, von der es keine Befreiung gibt. In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist die Verbeamtung der Regelfall, in Sachsen und Thüringen entscheidest du selbst.

In den vier Beihilfeländern führst du sie fort und stellst auf einen beihilfekonformen Tarif um. In den zwölf übrigen Ländern tritt mit dem Dienstantritt zwingend Versicherungspflicht ein, und eine frühere Befreiung als Student wirkt darüber hinaus nicht. Deinen Vertrag überführst du dann in eine Anwartschaft, die deinen Gesundheitszustand konserviert und je nach Variante einen Bruchteil des Beitrags kostet.

In aller Regel ja, weil Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen und die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten trägt. Du erkaufst das mit dem Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, was Sachsen amtlich klarstellt. Wichtiger als der Nettovorteil ist bei einer Vorerkrankung die Öffnungsaktion, die nur Verbeamteten offensteht, und beide Wahlrechte kannst du nicht widerrufen.

In Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Bemessungssatz fünfzig Prozent. Hessen zahlt Empfängern von Anwärterbezügen nach § 15 Absatz 1 Satz 3 HBeihVO dagegen siebzig Prozent und bei stationärer Krankenhausbehandlung fünfundachtzig. Dein Tarif muss in Hessen also nur dreißig Prozent der Restkosten abdecken, was den Beitrag spürbar senkt.

Weil Sachsen nach § 15 Absatz 2 SächsBhVO und Mecklenburg-Vorpommern nach § 17 BBhV prothetische Leistungen, Kronen, Inlays und Implantate für Beamte auf Widerruf von der Beihilfefähigkeit ausnehmen. Eine Ausnahme greift nur bei einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder bei mindestens drei Jahren vorheriger ununterbrochener Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Dein Tarif sollte diesen Bereich deshalb zu hundert Prozent tragen, in Hessen besteht die Einschränkung nicht.

Die Beihilfe entfällt vollständig, und nach § 199 Absatz 2 VVG hast du einen Anspruch darauf, dass dein Versicherer den Schutz auf eine Vollversicherung anhebt, bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Gleichzeitig wirst du Pflichtmitglied im Versorgungswerk und solltest die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung binnen drei Monaten elektronisch beantragen, weil sie nach § 6 Absatz 4 SGB VI sonst erst ab Antragstellung wirkt. Diese Befreiung gilt nur für deine konkrete Tätigkeit, jeder Kanzleiwechsel erfordert einen neuen Antrag.

Nein, denn nach § 188 Absatz 4 SGB V setzt sich eine endende Pflichtmitgliedschaft automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort, sofern du nicht binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse anderweitigen Schutz nachweist und austrittst. Beitragspflichtig bist du dann nach deinem eigenen Einkommen mit einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich. Beziehst du Arbeitslosengeld, trägt die Bundesagentur deine Beiträge, worauf du als verbeamteter Referendar allerdings keinen Anspruch hast.

Am Status ändert er nichts, weil im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Versicherungspflicht bereits durch den Vorbereitungsdienst besteht und du als verbeamteter Referendar nach § 6 Absatz 3 SGB V versicherungsfrei bleibst. Relevant sind stattdessen die dienstrechtlichen Grenzen deines Landes, etwa acht Wochenstunden in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern oder fünfzig Monatsstunden in Hessen. Dazu kommt die Anrechnung auf deine Bezüge, die je nach Land sehr unterschiedlich ausfällt.

Kläre deinen Status,
bevor du unterschreibst.

Ich prüfe den Bemessungssatz und die Ausschlüsse deines Landes, kläre deine Annahmechancen anonym vorab und sichere die Fristen, die mit deiner Ernennung laufen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren