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Für Eltern

PKV-Beratung für Kinder

Nach der Geburt läuft eine Frist von zwei Monaten, in der dein Versicherer dein Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufnehmen muss. Wer sie verstreichen lässt, verliert diesen Anspruch endgültig. Ob dein Kind überhaupt einen eigenen Vertrag braucht, entscheidet sich davor.

Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten
David Spradau
Beratung ohne Abschlussdruck
Bekannt aus
IHK BBGM BNI Netfonds AG VPT VB Select
David Spradau

Was gilt für dein Kind nach der Geburt?

§ 198 VVG verpflichtet deinen Versicherer, dein neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt zu versichern, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten. Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt vorliegen, dann gilt der Schutz rückwirkend. Auch bei einem krank geborenen Kind darf der Versicherer weder ablehnen noch Leistungen ausschließen.

Zwei Bedingungen begrenzen diesen Anspruch. Der Schutz des Kindes darf nicht höher und nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils, und der Versicherer darf eine Mindestversicherungsdauer von bis zu drei Monaten verlangen. Wer also erst in der Schwangerschaft wechselt, erfüllt diese Vorversicherungszeit am Geburtstag womöglich nicht.

Ihr erwartet ein Kind

Wir klären vor der Geburt, über welchen Elternteil die Anmeldung laufen sollte und ob der bestehende Tarif das Niveau hat, das ihr eurem Kind geben wollt.

Ein Elternteil ist verbeamtet

Als berücksichtigungsfähiges Kind trägt die Beihilfe nach Bundesrecht achtzig Prozent, in Sachsen sogar neunzig. Der Tarif muss exakt diese Restquote abdecken, sonst zahlt ihr zu viel.

Adoption und Stiefkinder

§ 198 Absatz 2 VVG stellt die Adoption eines minderjährigen Kindes der Geburt gleich, mit derselben Frist von zwei Monaten. Ein Unterschied bleibt: Bei erhöhtem Risiko darf der Versicherer einen Zuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe verlangen, der Beitrag kann sich also verdoppeln. Für Stiefkinder gilt die Vorschrift nicht. Dort führt der Weg über die Familienversicherung nach § 10 Absatz 4 SGB V, wenn ihr das Kind überwiegend unterhaltet oder es in eurem Haushalt lebt.

Das sagen meine Kunden:

+250 Menschen haben sich bereits Zugang zu Top-Medizin gesichert.

5,0 13 Google-Bewertungen
Bewertung von Florian B. bei Google ansehen
Ich hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
Florian B. Selbstständiger Unternehmensberater, München
Bewertung von Jana K. bei Google ansehen
Als Freiberuflerin war mir wichtig, dass ich beim Arzt nicht warte und sofort zum richtigen Spezialisten komme. Das steht jetzt schwarz auf weiß in meinem Vertrag. Hätte ich früher machen sollen.
Jana K. Grafikdesignerin, Hamburg
Bewertung von Stefan M. bei Google ansehen
Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
Stefan M. Ingenieur, Frankfurt
Bewertung von Dr. Lena W. bei Google ansehen
Ich wollte wissen, ob ich als Arzt wirklich den besten Tarif habe oder nur einen teuren. David hat das in 30 Minuten analysiert und mir gezeigt, was ich mir eigentlich leisten könnte.
Dr. Lena W. Ärztin, Berlin
Bewertung von Tobias R. bei Google ansehen
Kein Vergleichsportal hat mir je erklärt, was im Krankheitsfall wirklich passiert. Herr Spradau hat das von Anfang an transparent gemacht. Jetzt weiß ich genau, was mir zusteht.
Tobias R. IT-Consultant, Düsseldorf
Bewertung von Sabine H. bei Google ansehen
Der erste Termin beim Chefarzt als Privatpatient hat mir gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war. David hat mir den Tarif gefunden, der genau das ermöglicht.
Sabine H. Steuerberaterin, Stuttgart
Bewertung von Markus T. bei Google ansehen
Ich hatte Angst, etwas falsch zu machen beim Wechsel. Herr Spradau hat jeden Schritt erklärt, alles war transparent und am Ende hatte ich einen Tarif, der wirklich zu mir passt.
Markus T. Architekt, Köln
Bewertung von Christine L. bei Google ansehen
Als Gutverdiener wollte ich nicht irgendeinen PKV-Tarif. Ich wollte den besten Zugang zu Spezialisten und modernster Diagnostik. David hat genau das für mich herausgearbeitet.
Christine L. Unternehmerin, Hamburg
Bewertung von Patrick N. bei Google ansehen
Drei andere Makler haben mir einfach Tarife hingestellt. Herr Spradau hat mir erklärt, was dahintersteckt und was mir diese Leistungen im Alltag konkret bringen.
Patrick N. Rechtsanwalt, München
Bewertung von Sandra B. bei Google ansehen
Ich dachte, PKV ist PKV. Nach dem Gespräch mit David wusste ich, dass der richtige Tarif einen riesigen Unterschied macht, wenn man ihn wirklich braucht.
Sandra B. Wirtschaftsprüferin, Frankfurt
Bewertung von Michael K. bei Google ansehen
Beim nächsten Arzttermin wurde ich sofort als Privatpatient wahrgenommen. Kein Warten, direkter Kontakt mit dem Chefarzt. Genau das hatte mir Herr Spradau versprochen.
Michael K. Geschäftsführer, Berlin
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David hat sich die Zeit genommen, meinen alten Tarif zu analysieren. Das Ergebnis war ernüchternd. Jetzt habe ich einen Vertrag, der meinen Ansprüchen wirklich entspricht.
Julia W. Pharmareferentin, Heidelberg
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Ich wollte sichergehen, dass meine Leistungen langfristig garantiert sind und nicht von irgendwelchen Reformen abhängen. Herr Spradau hat mir genau den richtigen Tarif dafür gefunden.
Thomas G. Ingenieur, Leipzig
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Anna M. Selbstständige Beraterin, Nürnberg

Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?

Ohne Beihilfeanspruch

Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. In einer Vollversicherung ohne Beihilfeanspruch liegen die Beiträge, die ich für Kinder bis vierzehn rechne, bei rund 215 Euro im Monat. Ab fünfzehn steigt derselbe Tarif auf etwa 290 Euro, weil dann eine andere Altersgruppe greift.

Mit Beihilfeanspruch

Trägt die Beihilfe achtzig oder neunzig Prozent, versichert ihr nur den Rest. Die Beiträge liegen dann meist zwischen vierzig und achtzig Euro im Monat. Wichtig ist, dass der Tarif genau zur Restquote passt: Ein Zwanzig-Prozent-Tarif ist in Sachsen überversichert, weil die Beihilfe dort neunzig Prozent trägt.

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Was macht die PKV-Beratung für Kinder besonders?

Bei Erwachsenen dreht sich die Beratung um die eigene Absicherung. Bei einem Kind trefft ihr eine Entscheidung für jemanden, der sie nicht selbst treffen kann, und sie wirkt oft über Jahrzehnte. Deshalb gehört an den Anfang die Frage, ob ein eigener Vertrag überhaupt nötig ist.

Denn in vielen Konstellationen ist er das nicht. Die beitragsfreie Familienversicherung ist die günstigste Lösung, und sie greift häufiger, als Eltern annehmen.

Ohne Trauschein greift die Sperre nicht
§ 10 Absatz 3 SGB V schließt die Familienversicherung nur aus, wenn der privat versicherte Elternteil Ehegatte oder Lebenspartner des Kassenmitglieds ist. Bei unverheirateten Eltern bleibt das Kind beitragsfrei mitversichert, auch bei hohem Einkommen des Vaters. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung bestätigt.
Der Rückweg ist enger als gedacht
Ein von Geburt an privat versichertes Kind fällt nicht unter die Auffangversicherungspflicht des § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V, weil es weder zuletzt gesetzlich noch nie versichert war. Zurück führen nur die Familienversicherung, sobald die Sperre entfällt, oder eine eigene Versicherungspflicht durch Ausbildung oder Studium.
David Spradau
Familienversicherung und eigener Vertrag

Familienversicherung oder eigener Vertrag?

Die gesetzliche Familienversicherung kostet keinen eigenen Beitrag und fragt nicht nach dem Gesundheitszustand. Ein privater Vertrag kostet je Kind, bietet dafür ein anderes Leistungsniveau und ist in manchen Konstellationen ohnehin vorgeschrieben.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.

Garantierte Premiumleistungen
Das bekommst du in der PKV:
Du wählst deinen Arzt selbst Du gehst zu dem Arzt, dem du vertraust.
Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Der erfahrenste Arzt behandelt dich, und du hast deine Ruhe.
Modernste Behandlungsmethoden Neue Therapien stehen dir sofort zur Verfügung.
100% Erstattung für Zahnersatz Implantate und Kronen werden voll übernommen.
Garantierte Leistungen Was im Tarif steht, gehört dir für immer.
Beratungstermin sichern
Abhängigkeit vom Leistungskatalog
Das bekommst du in der GKV:
Eingeschränkte Arztwahl durch Kassenzulassung Nur Ärzte mit Kassenvertrag, und das werden immer weniger.
Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl Geteiltes Zimmer, diensthabender Arzt.
Klassische Behandlungsmethoden Neue Therapien kommen erst Jahre später an.
Festzuschüsse beim Zahnersatz Die Kasse zahlt einen Bruchteil, den Rest zahlst du.
Leistungen können per Gesetz gestrichen werden Der Gesetzgeber entscheidet, was bezahlt wird.
Vor der Entscheidung

Wichtige Tipps zur Krankenversicherung für Kinder

Zwei Monate ab dem Geburtstag

Die Anmeldung muss binnen zwei Monaten nach dem Tag der Geburt beim Versicherer vorliegen. Erledigt das am besten noch aus der Klinik heraus. Nach Fristablauf gilt die volle Gesundheitsprüfung, und genau bei einem krank geborenen Kind ist das der teuerste vermeidbare Fehler.

Vorversicherungszeit vor der Geburt prüfen

Der Versicherer darf eine Mindestversicherungsdauer von bis zu drei Monaten verlangen. Ein Wechsel in der Schwangerschaft gehört deshalb vor den vierten Monat vor dem errechneten Termin, sonst greift die Nachversicherung am Stichtag nicht.

Elterntarif vor der Geburt prüfen

Der Schutz des Kindes darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Wer für das Kind ein hohes Leistungsniveau will, muss den eigenen Tarif vor der Geburt anheben, nicht danach.

Den richtigen Elternteil wählen

Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, entscheidet die Wahl über Beitrag und Leistung auf Jahrzehnte. Prüft die Voraussetzungen des § 10 Absatz 3 SGB V, bevor ihr anmeldet, nicht danach.

Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen

Nach § 257 Absatz 2 SGB V zählen die Beiträge der Kinder in die Bemessungsgrundlage. Wer mit dem eigenen Beitrag noch unter dem Höchstzuschuss liegt, bekommt für die Kinder faktisch die Hälfte dazu.

Öffnungsaktion für Beamtenkinder

Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten fallen unter die Öffnungsaktion. Der Antrag muss binnen sechs Monaten ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit vorliegen, bei Neugeborenen ab der Geburt. Der Risikozuschlag ist dann auf dreißig Prozent gedeckelt.

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David Spradau

Wer macht die PKV-Beratung für Kinder?

Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.

Bei Kindern bin ich zurückhaltender als bei jeder anderen Gruppe. Eine PKV-Beratung für Kinder, die den eigenen Vertrag als selbstverständlich voraussetzt, überspringt die wichtigste Frage. Ich prüfe zuerst, ob die beitragsfreie Familienversicherung trägt.

Wir klären, ob ein eigener Vertrag nötig ist, über welchen Elternteil die Anmeldung laufen sollte, welche Fristen laufen und welches Leistungsniveau zu eurer Familie passt.

Ehrlich auch gegen den Abschluss
Wenn die Familienversicherung greift, sage ich das. Ein Kind beitragsfrei mitzuversichern kostet mich einen Abschluss und spart euch über die Jahre einen fünfstelligen Betrag.
Was kann die gesetzliche Kasse besser?
Kinder unter achtzehn sind dort von Zuzahlungen befreit, und die Familienversicherung kostet nichts. Wer das verschweigt, verkauft, statt zu beraten.
Bereits über 250 Menschen zur PKV beraten

Eltern fragen mich, welcher Kindertarif der beste ist. Ich frage zuerst, ob ihr Kind überhaupt einen eigenen Vertrag braucht, denn in vielen Familien lautet die Antwort nein. 

Leistungen

Welche Leistungen sind für Kinder wichtig?

Diese Bausteine entscheiden darüber, was ihr in den nächsten achtzehn Jahren selbst zahlt.

So läuft die PKV-Beratung für Kinder ab

Ich prüfe eure Konstellation, kläre ob die Familienversicherung greift, schaue auf Beihilfeansprüche und sichere die Fristen, die mit der Geburt zu laufen beginnen.

01
Kurzes Kennenlernen
In einem ersten Gespräch per Videocall oder Telefon lernen wir uns kennen. Wir besprechen deine aktuelle Situation, deine Ziele und klären, ob und wie ich dich bei deiner PKV-Entscheidung unterstützen kann.
02
Analyse und Vorbereitung
Nach unserem Gespräch erhältst du eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Ich analysiere deine Situation im Hintergrund und prüfe relevante Themen wie Gesundheitsdaten, Altersvorsorge, Krankentagegeld, Familienplanung und die langfristige Finanzierbarkeit deiner PKV.
03
Individuelle Strategie
Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam deine persönliche PKV-Strategie. Du erhältst eine klare Empfehlung, verstehst die Hintergründe der Entscheidung und weißt genau, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
04
Antrag und Begleitung
Gemeinsam gehen wir den Antragsprozess durch. Ich begleite dich bei jedem Schritt, unterstütze bei Rückfragen und sorge dafür, dass alles vollständig und korrekt eingereicht wird.
05
Langfristige Betreuung
Auch nach dem Vertragsabschluss stehe ich dir zur Seite. Bei Tarifänderungen, vertraglichen Anpassungen oder Fragen zu deiner Absicherung bleibe ich langfristig dein Ansprechpartner.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Kinder

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

David Spradau

Noch eine Frage?

Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.

kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbaren
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Nur wenn alle drei Bedingungen des § 10 Absatz 3 SGB V zusammenkommen: Ihr seid verheiratet oder verpartnert, er ist nicht Mitglied einer Krankenkasse, und sein Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig 6.450 Euro im Monat und liegt zugleich über deinem. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist euer Kind beitragsfrei über dich familienversichert. Seid ihr nicht verheiratet, greift die Sperre von vornherein nicht.

Zwei Monate ab dem Tag der Geburt, dann muss die Anmeldung beim Versicherer vorliegen. Der Schutz gilt rückwirkend ab Vollendung der Geburt, es entsteht also keine Lücke. Nach Fristablauf verlierst du den Anspruch aus § 198 VVG endgültig, und der Antrag wird wie jeder andere mit Gesundheitsprüfung behandelt.

Innerhalb der zwei Monate spielt das keine Rolle. § 198 Absatz 1 VVG verbietet Risikozuschläge und Wartezeiten ausdrücklich, und der Versicherer darf auch keine Leistungsausschlüsse vereinbaren. Genau dafür existiert diese Vorschrift. Versäumst du die Frist, bleibt bei einer Ablehnung nur der Basistarif nach § 193 Absatz 5 VVG, dessen Leistungen dem gesetzlichen Niveau entsprechen.

Es gibt keine kostenlose Mitversicherung, jedes Kind hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Ohne Beihilfeanspruch liegen die Beiträge für Kinder bis vierzehn Jahre bei rund 215 Euro monatlich, ab fünfzehn Jahren bei etwa 290 Euro, jeweils abhängig von Leistungsniveau und Selbstbeteiligung. Mit Beihilfeanspruch sind es meist vierzig bis achtzig Euro, weil dann bereits achtzig oder neunzig Prozent der Kosten gedeckt sind. Über den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Absatz 2 SGB V kann sich euer Eigenanteil zusätzlich halbieren.

Der stärkste Unterschied liegt bei der Kieferorthopädie. Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab Schweregrad drei, verlangt zwanzig Prozent Eigenanteil und erstattet ihn nur bei planmäßigem Abschluss zurück, moderne Behandlungsmittel gar nicht. Dazu kommen Sehhilfen ab achtzehn und Wahlleistungen im Krankenhaus. Umgekehrt sind Kinder in der gesetzlichen Kasse bis achtzehn von Zuzahlungen befreit, und die Familienversicherung kostet nichts.

Nur ab Schweregrad drei der kieferorthopädischen Indikationsgruppen und nur, wenn die Behandlung vor dem achtzehnten Geburtstag beginnt. Bei leichteren Fehlstellungen zahlt ihr alles selbst. Bei den höheren Graden tragt ihr zunächst zwanzig Prozent, beim zweiten gleichzeitig behandelten Kind zehn Prozent, und bekommt das Geld nach vollständigem Abschluss zurück. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, bleibt eure Rechnung.

Nicht automatisch. Die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V greift nur bei zuletzt gesetzlich Versicherten oder nie Versicherten, und ein privat versichertes Kind fällt durch dieses Raster. Realistisch sind zwei Wege: die Familienversicherung, sobald die Sperre des § 10 Absatz 3 SGB V wegfällt, oder eine eigene Versicherungspflicht mit Beginn einer versicherungspflichtigen Ausbildung oder eines Studiums.

Ja, § 198 Absatz 2 VVG stellt die Adoption eines minderjährigen Kindes der Geburt gleich, mit derselben Frist von zwei Monaten. Ein Unterschied bleibt: Bei erhöhtem Risiko darf der Versicherer einen Zuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe verlangen, der Beitrag kann sich also verdoppeln. Für Stiefkinder gilt die Vorschrift nicht, dort führt der Weg über die Familienversicherung nach § 10 Absatz 4 SGB V.

Klärt die Frist,
bevor sie abläuft.

Ich prüfe, ob die Familienversicherung für euer Kind greift, schaue auf Beihilfeansprüche und sichere die Anmeldung innerhalb der Frist.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren