PKV-Beratung für Kinder
Nach der Geburt läuft eine Frist von zwei Monaten, in der dein Versicherer dein Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge aufnehmen muss. Wer sie verstreichen lässt, verliert diesen Anspruch endgültig. Ob dein Kind überhaupt einen eigenen Vertrag braucht, entscheidet sich davor.
Was gilt für dein Kind nach der Geburt?
§ 198 VVG verpflichtet deinen Versicherer, dein neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt zu versichern, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten. Die Anmeldung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt vorliegen, dann gilt der Schutz rückwirkend. Auch bei einem krank geborenen Kind darf der Versicherer weder ablehnen noch Leistungen ausschließen.
Zwei Bedingungen begrenzen diesen Anspruch. Der Schutz des Kindes darf nicht höher und nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils, und der Versicherer darf eine Mindestversicherungsdauer von bis zu drei Monaten verlangen. Wer also erst in der Schwangerschaft wechselt, erfüllt diese Vorversicherungszeit am Geburtstag womöglich nicht.
Ihr erwartet ein Kind
Wir klären vor der Geburt, über welchen Elternteil die Anmeldung laufen sollte und ob der bestehende Tarif das Niveau hat, das ihr eurem Kind geben wollt.
Ein Elternteil ist verbeamtet
Als berücksichtigungsfähiges Kind trägt die Beihilfe nach Bundesrecht achtzig Prozent, in Sachsen sogar neunzig. Der Tarif muss exakt diese Restquote abdecken, sonst zahlt ihr zu viel.
Adoption und Stiefkinder
§ 198 Absatz 2 VVG stellt die Adoption eines minderjährigen Kindes der Geburt gleich, mit derselben Frist von zwei Monaten. Ein Unterschied bleibt: Bei erhöhtem Risiko darf der Versicherer einen Zuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe verlangen, der Beitrag kann sich also verdoppeln. Für Stiefkinder gilt die Vorschrift nicht. Dort führt der Weg über die Familienversicherung nach § 10 Absatz 4 SGB V, wenn ihr das Kind überwiegend unterhaltet oder es in eurem Haushalt lebt.
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5,0 13 Google-BewertungenIch hab mich jahrelang nicht getraut zu wechseln. Nach dem ersten Gespräch war alles klar. David hat mir genau erklärt, welche Leistungen vertraglich in meinem Tarif stehen und was das im Alltag bedeutet.
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Herr Spradau hat mir erklärt, was mein Tarif wirklich leistet und was mir vertraglich zusteht. Check24 hat mir das nie so klar gemacht. Der Unterschied ist enorm.
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Das Erstgespräch war komplett unverbindlich und trotzdem das informativste Gespräch, das ich je zu dem Thema hatte. Danach war die Entscheidung einfach.
Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?
Ohne Beihilfeanspruch
Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. In einer Vollversicherung ohne Beihilfeanspruch liegen die Beiträge, die ich für Kinder bis vierzehn rechne, bei rund 215 Euro im Monat. Ab fünfzehn steigt derselbe Tarif auf etwa 290 Euro, weil dann eine andere Altersgruppe greift.
Mit Beihilfeanspruch
Trägt die Beihilfe achtzig oder neunzig Prozent, versichert ihr nur den Rest. Die Beiträge liegen dann meist zwischen vierzig und achtzig Euro im Monat. Wichtig ist, dass der Tarif genau zur Restquote passt: Ein Zwanzig-Prozent-Tarif ist in Sachsen überversichert, weil die Beihilfe dort neunzig Prozent trägt.
Was macht die PKV-Beratung für Kinder besonders?
Bei Erwachsenen dreht sich die Beratung um die eigene Absicherung. Bei einem Kind trefft ihr eine Entscheidung für jemanden, der sie nicht selbst treffen kann, und sie wirkt oft über Jahrzehnte. Deshalb gehört an den Anfang die Frage, ob ein eigener Vertrag überhaupt nötig ist.
Denn in vielen Konstellationen ist er das nicht. Die beitragsfreie Familienversicherung ist die günstigste Lösung, und sie greift häufiger, als Eltern annehmen.
Familienversicherung oder eigener Vertrag?
Die gesetzliche Familienversicherung kostet keinen eigenen Beitrag und fragt nicht nach dem Gesundheitszustand. Ein privater Vertrag kostet je Kind, bietet dafür ein anderes Leistungsniveau und ist in manchen Konstellationen ohnehin vorgeschrieben.
Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik.
Wichtige Tipps zur Krankenversicherung für Kinder
Die Anmeldung muss binnen zwei Monaten nach dem Tag der Geburt beim Versicherer vorliegen. Erledigt das am besten noch aus der Klinik heraus. Nach Fristablauf gilt die volle Gesundheitsprüfung, und genau bei einem krank geborenen Kind ist das der teuerste vermeidbare Fehler.
Der Versicherer darf eine Mindestversicherungsdauer von bis zu drei Monaten verlangen. Ein Wechsel in der Schwangerschaft gehört deshalb vor den vierten Monat vor dem errechneten Termin, sonst greift die Nachversicherung am Stichtag nicht.
Der Schutz des Kindes darf nicht besser sein als der des versicherten Elternteils. Wer für das Kind ein hohes Leistungsniveau will, muss den eigenen Tarif vor der Geburt anheben, nicht danach.
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, entscheidet die Wahl über Beitrag und Leistung auf Jahrzehnte. Prüft die Voraussetzungen des § 10 Absatz 3 SGB V, bevor ihr anmeldet, nicht danach.
Nach § 257 Absatz 2 SGB V zählen die Beiträge der Kinder in die Bemessungsgrundlage. Wer mit dem eigenen Beitrag noch unter dem Höchstzuschuss liegt, bekommt für die Kinder faktisch die Hälfte dazu.
Berücksichtigungsfähige Kinder von Beamten fallen unter die Öffnungsaktion. Der Antrag muss binnen sechs Monaten ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit vorliegen, bei Neugeborenen ab der Geburt. Der Risikozuschlag ist dann auf dreißig Prozent gedeckelt.
Wer macht die PKV-Beratung für Kinder?
Ich bin David Spradau und berate zur privaten Krankenversicherung. Vor der Versicherungsberatung habe ich acht Jahre lang als Physiotherapeut gearbeitet und dabei täglich gesehen, was ein Leistungskatalog im Behandlungszimmer bedeutet.
Bei Kindern bin ich zurückhaltender als bei jeder anderen Gruppe. Eine PKV-Beratung für Kinder, die den eigenen Vertrag als selbstverständlich voraussetzt, überspringt die wichtigste Frage. Ich prüfe zuerst, ob die beitragsfreie Familienversicherung trägt.
Wir klären, ob ein eigener Vertrag nötig ist, über welchen Elternteil die Anmeldung laufen sollte, welche Fristen laufen und welches Leistungsniveau zu eurer Familie passt.
Eltern fragen mich, welcher Kindertarif der beste ist. Ich frage zuerst, ob ihr Kind überhaupt einen eigenen Vertrag braucht, denn in vielen Familien lautet die Antwort nein.
Welche Leistungen sind für Kinder wichtig?
Diese Bausteine entscheiden darüber, was ihr in den nächsten achtzehn Jahren selbst zahlt.
Kieferorthopädie
Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab Schweregrad drei, verlangt zwanzig Prozent Eigenanteil und erstattet ihn nur bei planmäßigem Abschluss zurück. Bei leichteren Fehlstellungen zahlt ihr alles selbst. Ein guter privater Tarif erstattet bereits ab der niedrigsten Stufe.
Moderne Behandlungsmittel
Keramikbrackets, Lingualtechnik und Aligner sind Mehrleistungen nach § 29 Absatz 5 SGB V und vollständig privat zu zahlen. Achtet darauf, ob euer Tarif sie einschließt oder auf die Regelversorgung begrenzt.
Sehhilfen
Ab dem achtzehnten Geburtstag zahlt die gesetzliche Kasse Brillen nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung, und das Gestell nie. Private Tarife erstatten Brille und Kontaktlinsen im Rahmen tariflicher Höchstsummen.
Vorsorgeuntersuchungen
Die Richtlinie deckt die Untersuchungen bis zum achtzehnten Lebensjahr ab, dazu die J1. Zusätzliche Termine wie die J2 sind keine Regelleistung und werden nur von einzelnen Kassen oder von der privaten Versicherung getragen.
Logopädie und Ergotherapie
In der gesetzlichen Versorgung sind Verordnungsmengen an den Heilmittelkatalog gebunden. Private Tarife arbeiten meist ohne diese Katalogbindung, dafür teils mit Höchstsummen. Prüft diesen Punkt, wenn Sprachentwicklung ein Thema ist.
Unterbringung mit Begleitperson
Muss euer Kind ins Krankenhaus, wollt ihr dabei sein. Achtet darauf, ob der Tarif die Mitaufnahme eines Elternteils übernimmt und bis zu welchem Alter des Kindes.
Schutz auf Reisen
Prüft, wie lange der Schutz außerhalb Europas gilt und ob der Rücktransport eingeschlossen ist. Für längere Auslandsaufenthalte reicht der Geltungsbereich vieler Tarife nicht aus.
Private Pflegepflichtversicherung
Auch für ein privat versichertes Kind ist sie vorgeschrieben und wird separat abgeschlossen. Vergleiche, die sie weglassen, unterschätzen den tatsächlichen Beitrag.
Option auf einen besseren Tarif
Was heute passt, muss es in fünfzehn Jahren nicht mehr. Achtet darauf, ob der Vertrag eine spätere Höherstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht.
So läuft die PKV-Beratung für Kinder ab
Ich prüfe eure Konstellation, kläre ob die Familienversicherung greift, schaue auf Beihilfeansprüche und sichere die Fristen, die mit der Geburt zu laufen beginnen.
Häufige Fragen zur PKV-Beratung für Kinder
Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.
Noch eine Frage?
Schreib mir direkt und ich melde mich persönlich zurück.
kontakt@pkvmitsystem.com +49 (0) 172 140 7780 Termin vereinbarenNur wenn alle drei Bedingungen des § 10 Absatz 3 SGB V zusammenkommen: Ihr seid verheiratet oder verpartnert, er ist nicht Mitglied einer Krankenkasse, und sein Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig 6.450 Euro im Monat und liegt zugleich über deinem. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist euer Kind beitragsfrei über dich familienversichert. Seid ihr nicht verheiratet, greift die Sperre von vornherein nicht.
Zwei Monate ab dem Tag der Geburt, dann muss die Anmeldung beim Versicherer vorliegen. Der Schutz gilt rückwirkend ab Vollendung der Geburt, es entsteht also keine Lücke. Nach Fristablauf verlierst du den Anspruch aus § 198 VVG endgültig, und der Antrag wird wie jeder andere mit Gesundheitsprüfung behandelt.
Innerhalb der zwei Monate spielt das keine Rolle. § 198 Absatz 1 VVG verbietet Risikozuschläge und Wartezeiten ausdrücklich, und der Versicherer darf auch keine Leistungsausschlüsse vereinbaren. Genau dafür existiert diese Vorschrift. Versäumst du die Frist, bleibt bei einer Ablehnung nur der Basistarif nach § 193 Absatz 5 VVG, dessen Leistungen dem gesetzlichen Niveau entsprechen.
Es gibt keine kostenlose Mitversicherung, jedes Kind hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Ohne Beihilfeanspruch liegen die Beiträge für Kinder bis vierzehn Jahre bei rund 215 Euro monatlich, ab fünfzehn Jahren bei etwa 290 Euro, jeweils abhängig von Leistungsniveau und Selbstbeteiligung. Mit Beihilfeanspruch sind es meist vierzig bis achtzig Euro, weil dann bereits achtzig oder neunzig Prozent der Kosten gedeckt sind. Über den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Absatz 2 SGB V kann sich euer Eigenanteil zusätzlich halbieren.
Der stärkste Unterschied liegt bei der Kieferorthopädie. Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab Schweregrad drei, verlangt zwanzig Prozent Eigenanteil und erstattet ihn nur bei planmäßigem Abschluss zurück, moderne Behandlungsmittel gar nicht. Dazu kommen Sehhilfen ab achtzehn und Wahlleistungen im Krankenhaus. Umgekehrt sind Kinder in der gesetzlichen Kasse bis achtzehn von Zuzahlungen befreit, und die Familienversicherung kostet nichts.
Nur ab Schweregrad drei der kieferorthopädischen Indikationsgruppen und nur, wenn die Behandlung vor dem achtzehnten Geburtstag beginnt. Bei leichteren Fehlstellungen zahlt ihr alles selbst. Bei den höheren Graden tragt ihr zunächst zwanzig Prozent, beim zweiten gleichzeitig behandelten Kind zehn Prozent, und bekommt das Geld nach vollständigem Abschluss zurück. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, bleibt eure Rechnung.
Nicht automatisch. Die Auffangversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V greift nur bei zuletzt gesetzlich Versicherten oder nie Versicherten, und ein privat versichertes Kind fällt durch dieses Raster. Realistisch sind zwei Wege: die Familienversicherung, sobald die Sperre des § 10 Absatz 3 SGB V wegfällt, oder eine eigene Versicherungspflicht mit Beginn einer versicherungspflichtigen Ausbildung oder eines Studiums.
Ja, § 198 Absatz 2 VVG stellt die Adoption eines minderjährigen Kindes der Geburt gleich, mit derselben Frist von zwei Monaten. Ein Unterschied bleibt: Bei erhöhtem Risiko darf der Versicherer einen Zuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe verlangen, der Beitrag kann sich also verdoppeln. Für Stiefkinder gilt die Vorschrift nicht, dort führt der Weg über die Familienversicherung nach § 10 Absatz 4 SGB V.
Klärt die Frist,
bevor sie abläuft.
Ich prüfe, ob die Familienversicherung für euer Kind greift, schaue auf Beihilfeansprüche und sichere die Anmeldung innerhalb der Frist.