PKV-Ersparnisrechner
Wie viel bleibt dir am Monatsende wirklich mehr? Der Rechner stellt dein Einkommen einmal gesetzlich und einmal privat gegenüber und zieht die Steuerwirkung ab, die die meisten Vergleiche unterschlagen. Angestellte und Selbstständige rechnet er getrennt.
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Beitrag und Steuer verändern sich beim Wechsel gegenläufig. Über einen Wechsel entscheiden die Leistungen, die Ersparnis ist eine Momentaufnahme.
Häufige Fragen zu diesem Rechner
Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.
Das hängt an deinem Einkommen und an deinem Tarif. Ein Angestellter mit 7.000 € brutto trägt in der gesetzlichen Kasse rund 648 € im Monat selbst. Bei einem privaten Tarif für 387 € plus 123 € Pflegeversicherung übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte, dein Eigenanteil liegt dann bei 255 €. Nach Steuern bleiben davon rund 204 € Unterschied. Diese Zahl ist eine Momentaufnahme für das Jahr 2026. Über einen Wechsel entscheidet der Leistungsumfang, den du dir für die nächsten Jahrzehnte sicherst.
Nein. Der heutige Beitragsunterschied sagt wenig darüber aus, was du in zwanzig Jahren zahlst. Beide Systeme werden teurer, und privat bindest du dich langfristig. Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du als Angestellter nur unter engen Voraussetzungen, ab 55 praktisch gar nicht mehr. Tragfähig wird die Entscheidung über die Leistungen, die du dir dauerhaft sicherst, und über die Frage, ob du den Beitrag auch im Ruhestand trägst. Wer heute allein auf den Preis schaut, zahlt später drauf. Deshalb rechne ich jeden Fall einzeln durch, bevor ich eine Empfehlung ausspreche.
Beim Lohnsteuerabzug mindert die Vorsorgepauschale dein zu versteuerndes Einkommen. Gesetzlich Versicherte setzen dafür ihren Kassenbeitrag an, also 7,0 Prozent aus dem ermäßigten Satz plus die Hälfte des Zusatzbeitrags plus den Pflegebeitrag. Privat Versicherte setzen den Basisanteil ihres Beitrags an, vermindert um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Wer einen günstigen Privattarif fährt, landet damit bei einer kleineren Pauschale und zahlt mehr Lohnsteuer. Geregelt ist das in § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes.
Absetzbar ist der Anteil deines Beitrags, der den Leistungen der gesetzlichen Kasse entspricht. Die Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung teilt den Beitrag dafür in 100 Punkte auf. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer schlagen mit 9,24 Punkten zu Buche, Zahnersatz mit 5,58 und Einbettzimmer mit 3,64. Kieferorthopädie und Heilpraktiker kommen zusammen auf 1,95 Punkte. Ein Tarif mit allen diesen Wahlleistungen erreicht damit 79,59 Prozent absetzbaren Anteil, ein Tarif ohne Wahlleistungen 100 Prozent. Den genauen Wert bescheinigt dir deine Versicherung jedes Jahr.
Ja, deutlich. Ohne Arbeitgeber trägst du den vollen Beitrag allein, bei 5.000 € Arbeitseinkommen sind das 1.085 € im Monat. Einen Zuschuss bekommst du privat allerdings ebenso wenig, § 257 SGB V gilt allein für Beschäftigte. Steuerlich läuft es anders als bei Angestellten: Ohne Lohnsteuerabzug gibt es keine Vorsorgepauschale, deine Beiträge wirken erst in der Steuererklärung als Sonderausgaben. Stell den Rechner oben auf deinen Status um. Auch hier gilt: Der größere Abstand beim Beitrag taugt als Momentaufnahme, entschieden wird über die Leistungen.
Im Jahr 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 € im Jahr, also bei 6.450 € im Monat. Wer regelmäßig darüber verdient, darf in die private Krankenversicherung. Für Selbstständige, Beamte und Studierende gilt diese Grenze nicht.
Ja. Dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte deines Beitrags, höchstens jedoch 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung. Diese Grenzen entsprechen dem Betrag, den er für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer an der Beitragsbemessungsgrenze tragen müsste. Der Anspruch steht in § 257 SGB V und § 61 SGB XI. Wie viel bei dir zusammenkommt, rechnet dir der Rechner zum Arbeitgeberzuschuss aus.
Im Ruhestand ändert sich die Rechnung. Dein Zuschuss kommt dann von der Rentenversicherung und fällt kleiner aus, weil er sich an deiner Rente bemisst. Gleichzeitig steigen die Beiträge über die Jahre. Ein heutiger Vorteil kann sich dabei umkehren, und genau darauf kommt es bei der Entscheidung an. Wie weit dein Beitrag bis zum Rentenbeginn läuft, zeigt dir der Rechner zur Beitragsentwicklung. Wer früh eine Beitragsentlastung vereinbart, hält den Beitrag im Alter spürbar niedriger.
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