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Elternunterhalt und die 100.000-Euro-Grenze: Was gilt heute und was könnte sich ändern?

Symbolbild zum Ratgeber Elternunterhalt und die 100.000-Euro-Grenze

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen die allermeisten Kinder keine Angst mehr vor einem Brief des Sozialamts haben, wenn ein Elternteil ins Pflegeheim zieht. Die 100.000-Euro-Grenze aus Paragraf 94 Absatz 1a SGB XII hat aus einem Thema, das früher jährlich rund 330.000 Menschen betraf, ein Randproblem für eine kleine Gruppe von Besserverdienern gemacht. Wie die Grenze im Detail funktioniert und wo sie ihre Lücken hat, ist trotzdem für jeden wichtig, der Eltern in fortgeschrittenem Alter hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro darf das Sozialamt dich für den Elternunterhalt heranziehen.
  • Liegt dein Einkommen darunter, bleibt eine Zahlungspflicht ausgeschlossen, unabhängig von der Höhe der Pflegekosten deiner Eltern.
  • Die Grenze gilt pro Kind einzeln, das Einkommen deines Ehepartners oder deiner Geschwister wird nicht addiert.
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt über Paragraf 528 BGB unabhängig von der Einkommensgrenze zurückfordern.
  • Gesundheitsministerin Nina Warken will die Grenze abschaffen, bislang handelt es sich aber nur um einen Vorschlag ohne Gesetzeskraft.

Musst du für die Pflegekosten deiner Eltern aufkommen?

Nur dann, wenn dein eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Reicht die Rente eines Elternteils nicht für einen Pflegeheimplatz aus, springt zunächst die Sozialhilfe ein, und erst danach prüft das Sozialamt, ob es sich das Geld von den Kindern zurückholen kann. An dieser Stelle greift die Einkommensgrenze aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist.

Vor der Reform war das anders: Jedes Jahr wurden rund 330.000 Menschen vom Sozialamt zur Kasse gebeten, oft nach einer aufwendigen Offenlegung ihrer kompletten Vermögensverhältnisse. Heute betrifft eine Prüfung nur noch Kinder mit einem Einkommen, das nach Schätzungen ungefähr 3 bis 4 Prozent der arbeitenden Bevölkerung erreichen.

Wie läuft die Prüfung durch das Sozialamt ab?

Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass dein Einkommen unter der Grenze liegt. Erst wenn ihm belastbare Hinweise auf ein höheres Einkommen vorliegen, etwa aus deinem Beruf oder öffentlich zugänglichen Angaben, darf es dich zur Offenlegung auffordern. Eine pauschale Kontenabfrage bei allen Kindern, wie sie vor 2020 üblich war, findet nicht mehr statt.

Einkommenssituation Folge für dich
Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro keine Prüfung, keine Zahlungspflicht
Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro individuelle Leistungsfähigkeitsprüfung möglich
Sozialamt hat keine Anhaltspunkte für hohes Einkommen keine Aufforderung zur Offenlegung
Sozialamt hat belastbare Hinweise Aufforderung zur Einkommensauskunft

Liegst du über der Grenze, folgt eine Berechnung nach den alten, deutlich komplexeren Regeln: Selbstbehalt von aktuell rund 2.650 Euro monatlich für Alleinstehende, angemessene Altersvorsorge und ein meist geschütztes selbstgenutztes Eigenheim fließen dann in die Berechnung ein.

Welcher Faktor entscheidet am stärksten über deine Zahlungspflicht?

Dein eigenes Bruttojahreseinkommen, und zwar ausschließlich deines, nicht das deines Haushalts. Maßgeblich ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts nach Paragraf 16 SGB IV: Gehalt, Boni, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalerträge sowie Miet- und Renteneinkünfte zählen dazu.

Nicht mitgezählt werden dagegen das Einkommen deines Ehepartners, Kindergeld sowie Elterngeld bis zu 300 Euro im Monat. Ein Ingenieur mit einem Bruttogehalt von 95.000 Euro bleibt damit auch dann verschont, wenn seine Frau als Ärztin deutlich mehr verdient, weil beide Einkommen getrennt betrachtet werden.

Warum gibt es die 100.000-Euro-Grenze?

Der Gesetzgeber wollte mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Belastung beenden, die viele Familien als unfair empfanden: Kinder mit durchschnittlichem Einkommen mussten teils über Jahre hinweg detailliert Kontoauszüge und Gehaltsnachweise offenlegen, nur um am Ende festzustellen, dass sie ohnehin nichts zahlen mussten, weil ihr Selbstbehalt den verbleibenden Betrag aufzehrte. Die pauschale Einkommensgrenze ersetzt dieses aufwendige Verfahren durch eine klare Schwelle.

Gleichzeitig bleibt die Solidarität zwischen den Generationen für die oberen Einkommen erhalten. Wer deutlich über dem Durchschnitt verdient, etwa als Facharzt, Professor oder leitender Ingenieur, trägt weiterhin einen Teil der Pflegekosten seiner Eltern mit, sofern sein Einkommen die Grenze übersteigt.

Schützt dich die Grenze auch bei Schenkungen aus der Vergangenheit?

Nicht vollständig. Die 100.000-Euro-Grenze betrifft nur den klassischen Unterhaltsanspruch aus laufendem Einkommen. Hat dir ein Elternteil dagegen in den letzten zehn Jahren größere Vermögenswerte übertragen, etwa ein Haus oder wiederkehrende größere Geldgeschenke, kann das Sozialamt diese Schenkung nach Paragraf 528 BGB wegen Verarmung des Schenkers zurückfordern. Die Zehnjahresfrist aus Paragraf 529 Absatz 1 BGB läuft dabei ab dem Zeitpunkt der Schenkung, nicht ab dem Beginn der Pflegebedürftigkeit.

Diese Rückforderung ist rechtlich ein eigenständiger Anspruch, unabhängig von deinem eigenen Einkommen. Selbst ein Kind mit einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro kann also betroffen sein, wenn ihm die Eltern vor acht Jahren eine Immobilie überschrieben haben.

Was passiert bei einem Einkommen über 100.000 Euro?

Dann prüft das Sozialamt deine Leistungsfähigkeit nach den Regeln, die vor 2020 für alle galten. Dir bleibt ein Selbstbehalt von aktuell rund 2.650 Euro im Monat für dich allein, dazu kommen Zuschläge, wenn du selbst noch unterhaltsberechtigte Kinder hast. Deine angemessene Altersvorsorge, häufig ein bestimmter Anteil deines Bruttoeinkommens für die private Vorsorge, wird ebenfalls vom relevanten Einkommen abgezogen, bevor ein möglicher Unterhaltsbetrag berechnet wird. Eine separate, steueroptimierte Altersvorsorge zahlt sich damit doppelt aus, sie baut dein eigenes Polster auf und mindert gleichzeitig dein für den Elternunterhalt relevantes Einkommen, ein Thema, das ich bei PKV mit System in die Beratung einbeziehe.

Auch dein Vermögen spielt dann eine Rolle. Ein selbstgenutztes Eigenheim in angemessener Größe bleibt in aller Regel geschützt, ebenso ein Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge. Erst der Betrag, der darüber hinausgeht, kann für den Elternunterhalt herangezogen werden. Wohnst du selbst im Eigenheim, rechnet der Bundesgerichtshof zudem einen Wohnvorteil in die Berechnung hinein, also den Betrag, um den du günstiger wohnst als ein vergleichbarer Mieter, abzüglich der Zins- und Tilgungsraten für dein Darlehen.

Zählt das Einkommen deiner Geschwister mit?

Nein, jedes Kind wird für sich betrachtet. Verdienst du 60.000 Euro brutto im Jahr und dein Bruder als Oberarzt 140.000 Euro, bleibt für dich alles beim Alten, während bei deinem Bruder eine Prüfung stattfinden kann. Die Sozialämter rechnen die Einkommen von Geschwistern nicht zusammen und teilen eine mögliche Zahlungspflicht auch nicht automatisch quotal auf alle Kinder auf.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zur Verwandtschaft in gerader Linie: Unterhaltspflichtig können nach dem Gesetz nur Kinder gegenüber ihren Eltern sein, nicht Geschwister untereinander. Ein Bruder oder eine Schwester des pflegebedürftigen Elternteils haftet also unabhängig vom eigenen Einkommen nicht für dessen Pflegekosten.

Bleibt die 100.000-Euro-Grenze bestehen?

Das ist derzeit offen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Vorstoß gemacht, die Grenze wieder abzuschaffen, um die Sozialkassen zu entlasten. Stand heute handelt es sich dabei um ein Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium, nicht um ein bereits beschlossenes Gesetz, und es ist auch kein Bestandteil des laufenden Pflegereformpakets. Eine Abschaffung würde ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erfordern, für das das Arbeitsministerium zuständig wäre.

Betroffen wären interessanterweise weniger die Ärzte, Professoren und leitenden Ingenieure, die schon heute über der Grenze liegen und ohnehin geprüft werden können. Die größere Verschiebung träfe Berufseinsteiger und Geschwister mit kleineren Einkommen, die bisher komplett außen vor waren.

Welche Unterlagen solltest du bei einer Anfrage des Sozialamts bereithalten?

  • Deinen aktuellen Einkommensteuerbescheid, der dein Bruttojahreseinkommen für das Sozialamt am schnellsten belegt.
  • Die letzten Gehaltsabrechnungen, falls sich dein Einkommen seit dem letzten Steuerbescheid verändert hat.
  • Nachweise über bestehende Schenkungen der letzten zehn Jahre, damit eine mögliche Rückforderung nach Paragraf 528 BGB klar von deinem laufenden Einkommen getrennt bleibt.

Mit diesen Unterlagen lässt sich meist innerhalb weniger Wochen klären, ob eine Prüfung nach der 100.000-Euro-Grenze notwendig wird, statt monatelang unklar zu bleiben.

Wie sicherst du dich und deine Eltern schon jetzt ab?

Am wirksamsten setzt du an zwei Stellen gleichzeitig an. Eine private Pflegezusatzversicherung deiner Eltern kann die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Heimkosten schließen, sodass die Sozialhilfe im besten Fall gar nicht erst einspringen muss. Ohne Sozialhilfebezug gibt es für das Sozialamt auch keinen Anspruch, der auf dich übergehen könnte.

Für dich selbst lohnt sich der Blick auf eine eigene Pflegezusatzversicherung schon in jüngeren Jahren, denn die Beiträge steigen mit dem Einstiegsalter deutlich an, und Vorerkrankungen können eine spätere Aufnahme erschweren. Wer heute als Mitte-Dreißig-Jähriger einsteigt, sichert sich damit nicht nur die eigene Pflege ab, sondern schützt am Ende auch die eigenen Kinder vor der Situation, die in diesem Beitrag beschrieben wird. Bei PKV mit System ist die Pflegezusatzversicherung deshalb fester Bestandteil der laufenden Begleitung, nicht nur ein Randthema neben der Krankenversicherung.

Welche Fragen stellen sich noch zum Elternunterhalt?

Muss ich dem Sozialamt mein Einkommen von mir aus offenlegen?

Nein, du musst nur reagieren, wenn das Sozialamt dich ausdrücklich dazu auffordert, und das darf es nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für ein Einkommen über 100.000 Euro.

Gilt die Grenze auch für Schwiegerkinder?

Nein, Schwiegerkinder sind nach dem Gesetz nicht unterhaltspflichtig gegenüber den Eltern ihres Partners, unabhängig von ihrem eigenen Einkommen.

Was passiert wenn beide Elternteile gleichzeitig pflegebedürftig werden?

Die Einkommensgrenze wird für jeden Elternteil getrennt geprüft, in der Praxis ändert das an deiner Situation aber meist wenig, da dein Einkommen ja gleich bleibt.

Kann ich mich gegen einen Unterhaltsbescheid wehren?

Ja, gegen einen Bescheid des Sozialamts kannst du innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen, spätestens dann lohnt sich eine anwaltliche Prüfung der Berechnung.

Wenn du wissen willst, wie du dich und deine Familie gegen dieses Risiko am besten absicherst, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich zeige dir, welche Möglichkeiten für deine Situation infrage kommen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren