Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, mit 319 Ja- gegen 286 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Teil, der in den nächsten Jahren die meisten Haushalte betrifft, bekommt in der öffentlichen Debatte bisher wenig Aufmerksamkeit: Ab dem 1. Januar 2028 verlangen die gesetzlichen Krankenkassen für die meisten mitversicherten Ehe- und Lebenspartner erstmals einen eigenen Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2028 ist die Mitversicherung deines Ehe- oder Lebenspartners in den meisten Fällen nicht mehr beitragsfrei.
- Der Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Partners, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
- Betreut ihr gemeinsam ein Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bleibt die Mitversicherung weiterhin kostenlos.
- Auch bei Pflegegrad 3 bis 5 des mitversicherten Partners, bei voller Erwerbsminderung mit Rentenbezug oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt der Zusatzbeitrag.
- Die Reform macht einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht automatisch zur besseren Lösung, sie macht aber einen frühzeitigen Blick auf die eigenen Möglichkeiten wichtiger.
Was ändert sich 2028 bei der Familienversicherung?
Bislang können Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes oder mit sehr geringem Einkommen beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Partners mitversichert werden. Diese Regel bleibt dem Grundsatz nach bestehen, verliert ab 2028 aber für einen großen Teil der betroffenen Paare ihre Kostenfreiheit. Kinder sind von der Neuregelung ausdrücklich nicht betroffen, für sie bleibt die Mitversicherung wie bisher kostenlos.
Die betroffene Person wird durch die Reform nicht zum freiwilligen Mitglied der Kasse. Die Familienversicherung als solche bleibt bestehen, nur eben nicht mehr in jedem Fall ohne eigenen Beitrag.
Wie hoch fällt der neue Zusatzbeitrag aus?
Der Zusatzbeitrag liegt bei 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des erwerbstätigen Partners, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, die 2026 bei 5.812,50 Euro brutto im Monat liegt. Ursprünglich hatte der Kabinettsentwurf einen Satz von 3,5 Prozent vorgesehen, im parlamentarischen Verfahren wurde er auf 2,5 Prozent gesenkt.
| Bruttogehalt des erwerbstätigen Partners | Zusatzbeitrag für die Mitversicherung |
|---|---|
| 2.500 Euro im Monat | rund 62,50 Euro im Monat |
| 3.500 Euro im Monat | rund 87,50 Euro im Monat |
| 5.000 Euro im Monat | rund 125 Euro im Monat |
| 5.812,50 Euro im Monat oder mehr | rund 145 Euro im Monat (Höchstbetrag nach Stand 2026) |
Verdient der erwerbstätige Partner mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, steigt der Zusatzbeitrag nicht weiter, da nur der Teil des Einkommens bis zu dieser Grenze beitragspflichtig ist. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, dürfte der Höchstbetrag bis 2028 etwas über den heutigen rund 145 Euro liegen.
Welcher Faktor entscheidet am stärksten über die Höhe deines Beitrags?
Allein das beitragspflichtige Einkommen des erwerbstätigen Partners. Das eigene Einkommen des mitversicherten Partners spielt keine Rolle, solange es unter der Grenze für die beitragsfreie Mitversicherung liegt, denn sonst wäre er ohnehin nicht mehr familienversichert, sondern selbst pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied.
Die Deckelung an der Beitragsbemessungsgrenze verhindert, dass Besserverdiener unbegrenzt stärker belastet werden. Ein Ehepaar, bei dem der erwerbstätige Partner 5.000 Euro brutto verdient, zahlt damit einen niedrigeren Zusatzbeitrag als eines mit 8.000 Euro brutto, aber der Unterschied bleibt begrenzt, weil ab der Beitragsbemessungsgrenze kein weiterer Beitrag mehr hinzukommt.
Wer bleibt auch nach 2028 beitragsfrei mitversichert?
Der Gesetzgeber hat mehrere Ausnahmen vorgesehen, die vor allem Familien mit jungen Kindern und besonderen Belastungen schützen sollen.
| Situation des mitversicherten Partners | Auswirkung auf die Mitversicherung ab 2028 |
|---|---|
| Betreuung eines gemeinsamen Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | kein Zusatzbeitrag, Mitversicherung bleibt kostenlos |
| Betreuung eines Kindes mit Behinderung, unabhängig vom Alter | kein Zusatzbeitrag, Mitversicherung bleibt kostenlos |
| Pflegegrad 3, 4 oder 5 beim mitversicherten Partner selbst | kein Zusatzbeitrag, Mitversicherung bleibt kostenlos |
| Volle Erwerbsminderung mit Rentenbezug | kein Zusatzbeitrag, Mitversicherung bleibt kostenlos |
| Bezug von Grundsicherung | kein Zusatzbeitrag, Mitversicherung bleibt kostenlos |
| Keine der genannten Situationen | Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners fällig |
Für die meisten jungen Familien mit kleinen Kindern ändert sich damit vorerst nichts. Der Zusatzbeitrag betrifft in erster Linie Paare, deren Kinder älter als zwölf sind, oder Paare ohne gemeinsame Kinder.
Warum reformiert der Gesetzgeber die Familienversicherung?
Der gesetzlichen Krankenversicherung droht für 2027 eine Finanzierungslücke von etwa 15,3 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen hätte sich dieser Betrag nach Prognosen bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Zusatzbeitrag für mitversicherte Partner ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber diese Lücke schließen will, neben einer Anhebung des Bundeszuschusses auf 13,15 Milliarden Euro ab 2027.
Dass der ursprünglich geplante Satz von 3,5 auf 2,5 Prozent gesenkt wurde, zeigt, wie umstritten der Eingriff in die bisher kostenlose Mitversicherung im parlamentarischen Verfahren war. Ob die jetzige Fassung ausreicht, um die Finanzierungslücke dauerhaft zu schließen, lässt sich heute noch nicht seriös vorhersagen.
Bemerkenswert ist, dass diese Reform nicht die erste ihrer Art ist und aller Voraussicht nach auch nicht die letzte bleibt. Die GKV finanziert sich über ein Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen zahlen unmittelbar die Kosten der heutigen Versicherten, ohne eigenen Kapitalstock für steigende Kosten im Alter. Bei einer alternden Bevölkerung mit immer weniger Beitragszahlern je Leistungsempfänger gerät dieses Modell strukturell unter Druck, unabhängig davon, wie oft der Gesetzgeber nachjustiert. Die private Krankenversicherung funktioniert dagegen kapitalgedeckt: Ein Teil deines Beitrags baut über die Jahre eigene Alterungsrückstellungen auf, die später deine eigenen, altersbedingt steigenden Kosten abfedern, statt von der Solidargemeinschaft der jeweils aktuellen Beitragszahler abzuhängen. Das macht die PKV nicht automatisch zur besseren Wahl für jeden, es ist aber ein Grund mehr, sich mit dem kapitalgedeckten System auseinanderzusetzen, wenn du ohnehin über deine langfristige Absicherung nachdenkst. Bei PKV mit System geht es dabei nie nur um den Abschluss eines Tarifs, sondern um eine Begleitung, die dich durch solche Systemumbrüche der GKV hindurch berät.
Welche weiteren Änderungen bringt das Gesetz noch mit sich?
Die Familienversicherung ist nur ein Baustein des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Für GKV-Versicherte ändert sich ab 2027 und 2028 an mehreren Stellen gleichzeitig etwas, von der Zuzahlung bis zur Versicherungspflichtgrenze.
| Was sich ändert | Auswirkung für dich |
|---|---|
| Zuzahlung Medikamente: steigt von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro je Rezept, ab 2027 | Verschlechterung, höhere Kosten für dich |
| Zuzahlung Physiotherapie und häusliche Pflege: steigt von 10 auf 15 Euro je Verordnung, ab 2027 | Verschlechterung, höhere Kosten für dich |
| Festzuschuss Zahnersatz: sinkt um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonusheft 60 oder 65 Prozent, ab 2027 | Verschlechterung, höherer Eigenanteil für dich |
| Homöopathie und Anthroposophie: Erstattung entfällt vollständig aus dem GKV-Katalog, ab 2027 | Verschlechterung, du zahlst diese Leistung komplett selbst |
| Hautkrebs-Screening: soll aus dem Katalog gestrichen werden, die endgültige Entscheidung steht noch aus | mögliche Verschlechterung, Entscheidung bis Ende 2027 erwartet |
| Versicherungspflichtgrenze: zusätzliche außerordentliche Anhebung um 300 Euro im Monat, ab 2027 | indirekte Verschlechterung, ein PKV-Wechsel rückt für manche zeitlich weiter weg |
| Herstellerabschlag auf Arzneimittel: steigt von 7 auf 15,5 Prozent, ab 2027 | keine direkte Auswirkung, betrifft nur die Finanzierung der Kassen |
| Bundeszuschuss zur GKV: angehoben auf 13,15 statt der ursprünglich geplanten 12,5 Milliarden Euro, ab 2027 | keine direkte Auswirkung, betrifft nur die Finanzierung der Kassen |
| Zweitmeinungspflicht: vor bestimmten Operationen neu vorgeschrieben, ab 2028 | keine Kostenverschlechterung, nur ein zusätzlicher Schritt vor dem Eingriff |
| Teilkrankschreibung: neu eingeführt, mit Arbeitsfähigkeitsstufen von 25, 50 und 75 Prozent für den Wiedereinstieg nach Krankheit | keine Verschlechterung, eine neue Option zu deinen Gunsten |
Von diesen Punkten sind die Zuzahlungen, der niedrigere Zahnersatz-Zuschuss und die gestrichene Homöopathie-Erstattung echte Verschlechterungen, die dich direkt im Portemonnaie treffen. Herstellerabschlag und Bundeszuschuss betreffen dagegen nur die Finanzierung der Kassen, ohne dass du selbst etwas davon spürst. Für dich als potenziellen PKV-Wechselkandidaten ist vor allem die zusätzliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze relevant: Sie bestimmt, ab welchem Bruttogehalt du in die private Krankenversicherung wechseln darfst, und rückt durch den Sondersprung 2027 für manche Angestellte weiter in die Ferne, als es die reguläre jährliche Anpassung allein getan hätte. Solche Verschiebungen der Versicherungspflichtgrenze verfolge ich bei PKV mit System laufend, damit du den für dich passenden Wechselzeitpunkt nicht verpasst.
Solltest du wegen der Reform in die private Krankenversicherung wechseln?
Der neue Zusatzbeitrag allein ist selten ein ausreichender Grund für einen Wechsel. Ob sich die PKV für dich und deinen Partner lohnt, hängt von deutlich mehr Faktoren ab als von 100 oder 150 Euro im Monat: von eurem Einkommen, eurer Familienplanung, dem Alter beim Einstieg und vor allem vom Gesundheitszustand beider Partner.
Sinnvoller als eine schnelle Entscheidung ist ein Vergleich, der die kommenden Jahre mitdenkt. Ein Ehepaar, bei dem beide Partner Anfang dreißig und gesund sind und in den nächsten Jahren Kinder planen, steht vor einer anderen Rechnung als ein kinderloses Paar Ende vierzig, bei dem der mitversicherte Partner ohnehin bald selbst in die PKV wechseln könnte. Wie sich der Arbeitgeberzuschuss dabei auf beide Seiten verteilt, lässt sich mit dem Arbeitgeberzuschuss-Rechner für die eigene Gehaltssituation durchrechnen.
Welche Rolle spielt der Gesundheitszustand deines Partners bei einem späteren Wechsel?
Eine entscheidende. Die Aufnahme in die private Krankenversicherung hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch von einer Gesundheitsprüfung. Ist dein Partner heute gesund, sind die Chancen auf eine Aufnahme ohne Risikozuschlag deutlich besser als in einigen Jahren, wenn neue Diagnosen, regelmäßige Medikamente oder Behandlungen hinzugekommen sind.
Wer die Entscheidung nur an der Höhe des neuen Zusatzbeitrags festmacht, riskiert damit unter Umständen ein Zeitfenster zu verpassen, das sich später nicht mehr öffnet. Das bedeutet nicht, dass ein sofortiger Wechsel für jeden richtig ist, sondern nur, dass eine bewusste Entscheidung besser ist als eine, die sich von selbst erledigt, weil die Zeit einfach verstrichen ist. Wie du die eigene Gesundheitshistorie für einen möglichen Antrag sauber aufbereitest, beschreibe ich im Beitrag PKV-Antrag richtig vorbereiten.
Welche Fragen solltest du vor einer Entscheidung für dich klären?
- Das aktuelle Bruttogehalt des erwerbstätigen Partners, um den künftigen Zusatzbeitrag realistisch abzuschätzen.
- Die eigene Familienplanung für die nächsten Jahre, da ein Kind unter zwölf die Ausnahme von der neuen Regel auslöst.
- Den aktuellen Gesundheitszustand des mitversicherten Partners, da er über die Chancen auf eine spätere PKV-Aufnahme entscheidet.
- Den aktuellen Zusatzbeitragssatz der eigenen Krankenkasse, um die Gesamtbelastung ab 2028 realistisch zu berechnen.
Mit diesen vier Antworten lässt sich meist schon gut einschätzen, ob ein Wechsel für euch infrage kommt oder ob ihr in der GKV besser aufgehoben bleibt.
Welche Fragen stellen sich noch zur Familienversicherung ab 2028?
Sind auch unsere Kinder von der Reform betroffen?
Nein, die kostenlose Mitversicherung von Kindern bleibt von diesem Gesetz vollständig unberührt.
Gilt der Zusatzbeitrag auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, das Gesetz behandelt Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft in dieser Frage gleich.
Was passiert wenn unser jüngstes Kind 2029 zwölf Jahre alt wird?
Sobald keine der übrigen Ausnahmen mehr greift, etwa Pflegegrad oder volle Erwerbsminderung, setzt der Zusatzbeitrag für den mitversicherten Partner ein.
Kann sich die Beitragsbemessungsgrenze bis 2028 noch ändern?
Ja, sie wird jedes Jahr an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst, weshalb der tatsächliche Höchstbetrag 2028 etwas über den heutigen rund 145 Euro liegen dürfte.
Wenn du wissen willst, was die Reform für eure Situation bedeutet und ob sich ein Blick auf die private Krankenversicherung für euch lohnt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich rechne mit dir durch, welche Optionen für eure Situation infrage kommen.