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Pflegetagegeld-Rechner

PKV mit System · Rechner

Deine private Pflegepflichtversicherung deckt nur einen festen Zuschuss je Pflegegrad, nicht die tatsächlichen Pflegeheimkosten. Finde heraus, wie groß deine Lücke wäre.

Unsicher, wie hoch die Pflegeheimkosten in deiner Region wirklich sind? Ich recherchiere das für dich →
Deine Annahmen
Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Bundesdurchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr: rund 3.364 €, je nach Bundesland zwischen etwa 2.990 € und 3.580 €.
€/Monat
Der Leistungsbetrag der Pflegepflichtversicherung für vollstationäre Pflege steigt mit dem Pflegegrad, deckt aber auch bei Pflegegrad 5 nur einen Teil der realen Kosten.
Die Werte gelten für vollstationäre Pflege im Pflegeheim nach § 43 SGB XI, Stand 2026. Bei häuslicher Pflege liegen die Leistungsbeträge anders, dafür fallen auch andere Kosten an.
Deine monatliche Pflegelücke
– € / Monat
Auf das Jahr gerechnet
– € / Jahr
Lücke nach Pflegegrad im Vergleich
PflegegradPPV-ZuschussDeine Lücke
Leistungsbeträge vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI, Stand 2026: Pflegegrad 2 770 €, Pflegegrad 3 1.262 €, Pflegegrad 4 1.775 €, Pflegegrad 5 2.005 €. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf diese Leistung, nur auf einen Entlastungsbetrag von 131 €. Durchschnittlicher Eigenanteil Pflegeheim bundesweit rund 3.364 €/Monat im ersten Jahr, je nach Bundesland und Einrichtung abweichend. Diese Rechnung ersetzt keine individuelle Beratung.
D
David Spradau
PKV-Berater, PKV mit System

Ich rechne mit dir gemeinsam, welches Pflegetagegeld deine persönliche Lücke realistisch schließt.

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FAQ

Häufige Fragen zu diesem Rechner

Du hast eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Schick mir deine Frage zu und ich gebe mein Bestes, dir so schnell wie möglich eine Antwort zu liefern.

Die Leistungsbeträge je Pflegegrad sind gesetzlich festgelegt und exakt. Die angenommenen Pflegeheimkosten sind ein Bundesdurchschnitt, dein tatsächlicher Eigenanteil hängt von Bundesland und Einrichtung ab und kann spürbar abweichen. Trag gern deinen eigenen, regional recherchierten Wert ein, wenn du ihn kennst.

Nein. Der Rechner funktioniert ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse und ohne dass irgendetwas gespeichert wird. Du gibst deine Zahlen ein, bekommst dein Ergebnis und fertig.

Die Pflegepflichtversicherung ist von Anfang an als Teilleistungssystem konzipiert, sowohl gesetzlich als auch privat. Sie deckt einen festen Zuschuss je Pflegegrad ab, nicht die tatsächlichen Kosten. Diese Lücke ist bewusst so angelegt und seit Einführung der Pflegeversicherung unverändert geblieben.

Nein, dieser Rechner bildet die vollstationäre Pflege im Pflegeheim nach § 43 SGB XI ab. Bei häuslicher Pflege gelten andere Leistungsbeträge, etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistung, dafür fallen auch andere, meist geringere Kosten an. Sprich mich gern direkt an, wenn du diesen Fall durchrechnen willst.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es hängt von deinem Vermögen, deiner Familie und deiner persönlichen Risikobereitschaft ab. Als grobe Orientierung: Je größer die errechnete Lücke und je weniger Rücklagen vorhanden sind, desto eher lohnt sich eine gezielte Ergänzung. Am verlässlichsten ist ein kurzes gemeinsames Durchrechnen deiner konkreten Situation.