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Jobwechsel und PKV: Die Lücke, die dich teurer zu stehen kommt als du denkst

Symbolbild zum Ratgeber Jobwechsel und PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung merkst du einen Jobwechsel beim Versicherungsschutz kaum, ein nachgehender Leistungsanspruch fängt die Übergangszeit meist automatisch auf. In der PKV ist das anders, und genau diese Erwartungshaltung aus der GKV führt bei einem Wechsel in oder innerhalb der PKV regelmäßig zu unangenehmen Überraschungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen zwei Jobs gibt es in der PKV keinen automatischen nachgehenden Leistungsanspruch wie in der GKV, eine Lücke musst du selbst aktiv schließen.
  • Eine kleine Anwartschaft sichert nur deinen Gesundheitszustand und kostet rund 5 bis 10 Prozent des Tarifbeitrags, eine große Anwartschaft sichert zusätzlich dein Eintrittsalter und kostet rund 30 bis 45 Prozent.
  • Bleibt dein Gehalt im neuen Job unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, hast du nur drei Monate Zeit, eine Befreiung von der erneuten Versicherungspflicht zu beantragen.

Warum eine kurze Pause zwischen zwei Jobs in der PKV zum Risiko wird

Dein PKV-Vertrag läuft weiter, solange du ihn nicht kündigst, das Problem liegt also selten im Vertrag selbst, sondern im Timing. Wechselst du den Arbeitgeber und liegt dein neues Gehalt weiterhin über der Versicherungspflichtgrenze, ändert sich grundsätzlich nichts, du bleibst einfach privat versichert. Entscheidend wird es erst, wenn entweder eine tatsächliche Lücke zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen entsteht, oder dein neues Gehalt unter die aktuell gültige Versicherungspflichtgrenze fällt. In beiden Fällen reicht es nicht, einfach abzuwarten, du musst selbst aktiv werden, und zwar innerhalb enger Fristen.

Die beiden Werkzeuge gegen eine echte Lücke

Für eine vorübergehende Unterbrechung, etwa wenn du zwischen zwei Jobs ein paar Wochen oder Monate ohne Beschäftigung bist, kommen zwei unterschiedliche Lösungen infrage. Die Ruhensversicherung greift speziell bei Beschäftigungslosigkeit und reduziert deinen Beitrag für diese Zeit auf einen Basisschutz, ohne dass du deinen vollwertigen Vertrag komplett aufgibst. Planst du dagegen eine längere Pause, etwa weil du vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung wechselst oder ins Ausland gehst, ist eine Anwartschaftsversicherung die passendere Wahl.

Bei der Anwartschaft unterscheidest du zwei Varianten. Die kleine Anwartschaft sichert ausschließlich deinen aktuellen Gesundheitszustand, du kannst später ohne neue Gesundheitsprüfung in deinen alten oder einen vergleichbaren Tarif zurück, zahlst dafür aber nur rund 5 bis 10 Prozent deines regulären Tarifbeitrags. Der Haken: Dein Beitrag bei der Rückkehr richtet sich nach deinem dann erreichten Alter, je länger die Pause, desto teurer wird der Wiedereinstieg. Die große Anwartschaft kostet mit rund 30 bis 45 Prozent des Tarifbeitrags spürbar mehr, sichert dafür aber zusätzlich dein ursprüngliches Eintrittsalter, bei der Rückkehr wirst du so gestellt, als hättest du durchgehend eingezahlt und weiter Alterungsrückstellungen aufgebaut. Je länger deine geplante Pause und je älter du bereits bist, desto eher lohnt sich der Aufpreis für die große Variante.

Wenn das neue Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt

Nimmst du eine neue Stelle mit einem Gehalt unterhalb der aktuell gültigen Versicherungspflichtgrenze an, wirst du grundsätzlich automatisch wieder gesetzlich versicherungspflichtig. Nach § 8 SGB V kannst du dich davon befreien lassen und privat versichert bleiben, dafür hast du aber nur drei Monate Zeit ab Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses, danach ist eine Befreiung in aller Regel nicht mehr möglich. Wie genau dieser Mechanismus funktioniert und welche Gründe für eine Befreiung infrage kommen, erkläre ich ausführlich im Beitrag Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze.

Besonders wichtig wird diese Frist, wenn du den Stellenwechsel selbst initiierst, etwa für eine Teilzeitstelle oder einen Berufswechsel mit niedrigerem Einstiegsgehalt. Hier lohnt sich eine Prüfung schon vor der Vertragsunterschrift, nicht erst danach.

Die richtige Absicherung für deine Übergangszeit

Ob eine kleine oder große Anwartschaft, eine Ruhensversicherung oder einfach dein regulärer Vertrag für dich die richtige Lösung ist, hängt von der Dauer und dem Grund deiner Pause ab. Ich rechne dir das kostenlos durch, in einem 30-minütigen Erstgespräch.

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Warum du ab 55 besonders genau hinschauen solltest

Unabhängig vom konkreten Grund deiner Lücke gilt ab dem 55. Geburtstag eine zusätzliche Hürde: Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für diese Altersgruppe nahezu vollständig verschlossen, auch dann, wenn dein neues Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Für dich bedeutet das: Eine unsauber überbrückte Lücke lässt sich in diesem Alter kaum noch über eine Rückkehr in die GKV auffangen, die richtige PKV-interne Absicherung wird dadurch umso wichtiger.

Bei PKV mit System prüfe ich vor jedem Arbeitgeberwechsel, welche Absicherung für deine konkrete Übergangszeit die richtige ist, und stelle sicher, dass die nötigen Anträge fristgerecht gestellt werden, bevor aus ein paar Wochen Pause eine teure Lücke wird.

Welche Fragen stellen sich noch zum Arbeitgeberwechsel in der PKV?

Muss ich meinem alten Versicherer den Jobwechsel überhaupt melden?

Solange sich an deinem Vertrag nichts ändert und du weiterhin regulär zahlst, besteht keine Meldepflicht, relevant wird es erst bei einer geplanten Unterbrechung oder einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze.

Kann ich die kleine Anwartschaft später in eine große umwandeln?

In der Regel nicht rückwirkend, die Entscheidung solltest du deshalb möglichst zu Beginn der Pause treffen, abhängig von der absehbaren Dauer.

Was passiert, wenn ich die Drei-Monats-Frist für die Befreiung verpasse?

Dann bleibst du gesetzlich pflichtversichert, bis ein neuer Befreiungsgrund entsteht, eine nachträgliche Heilung der verpassten Frist ist in aller Regel nicht möglich.

Wenn du vor einem Jobwechsel wissen willst, wie du deinen PKV-Schutz lückenlos über die Übergangszeit bringst, buch dir hier dein kostenloses Erstgespräch. Ich kläre das rechtzeitig mit dir, bevor der neue Job beginnt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren