Assistenzärzte in kommunalen Krankenhäusern starten je nach Tarifvertrag mit einem Bruttogehalt von etwa 5.722 Euro im Monat und steigen bis zum sechsten Jahr auf bis zu 7.355 Euro. Mit Bereitschaftsdiensten und Zulagen liegt das tatsächliche Einkommen oft noch höher. Das bedeutet: Viele Assistenzärzte überschreiten die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr bereits im zweiten oder dritten Berufsjahr, deutlich früher, als sie es zu Beginn der Weiterbildung erwarten.
Das Wichtigste in Kürze
- Assistenzärzte erreichen die Versicherungspflichtgrenze oft schon im zweiten oder dritten Jahr der Weiterbildung.
- Spezielle Ausbildungstarife sind günstiger, weil sie keine Alterungsrückstellungen aufbauen.
- Diese Tarife lassen sich meist nur bis zum 39. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Facharztprüfung nutzen.
- Ein Optionstarif sichert dir schon vor Erreichen der Grenze die spätere Aufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Verbeamtete Assistenzärzte im öffentlichen Dienst sind an die Versicherungspflichtgrenze gar nicht gebunden.
Ab wann überschreitest du als Assistenzarzt die Versicherungspflichtgrenze?
Das hängt vom Tarifvertrag deiner Klinik und deiner Diensteinteilung ab. Die Grundgehälter nach TV-Ärzte VKA für kommunale Häuser oder TV-Ärzte TdL für Universitätskliniken liegen im ersten Jahr meist noch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro für 2026. Mit den Gehaltssteigerungen der folgenden Jahre und zusätzlichen Bereitschaftsdienstzulagen überschreiten viele Assistenzärzte die Grenze aber bereits im zweiten oder dritten Jahr ihrer Weiterbildung.
Wie sich dein Jahresarbeitsentgelt aus Grundgehalt und Zulagen zusammensetzt, ist für den Zeitpunkt deines möglichen Wechsels entscheidend. Mehr zu den grundsätzlichen Regeln findest du im Beitrag Versicherungspflichtgrenze 2026.
Was ist ein Ausbildungstarif und warum ist er günstiger?
Ein Ausbildungstarif ist eine spezielle, reduzierte Tarifform für Ärzte in der Weiterbildung. Er ist deutlich günstiger als ein regulärer PKV-Tarif, weil er keine Rücklagen für die höheren Krankheitskosten im Alter aufbaut, die sogenannten Alterungsrückstellungen. Dadurch zahlst du während der Weiterbildung einen niedrigeren Beitrag, verschiebst aber den Aufbau dieser Rücklagen auf einen späteren Zeitpunkt.
Das ist während der oft finanziell angespannten Assistenzarztzeit ein spürbarer Vorteil, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit dem späteren Wechsel in einen regulären Tarif die Beiträge entsprechend ansteigen, da die aufgeschobenen Rückstellungen dann nachgeholt werden müssen.
Bis wann darfst du den Ausbildungstarif nutzen?
Die meisten Anbieter begrenzen die Nutzung von Ausbildungstarifen auf ein Höchstalter von 39 Jahren oder auf den Abschluss deiner Facharztprüfung, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. Danach erfolgt automatisch oder auf Antrag der Wechsel in einen regulären Tarif mit vollem Aufbau der Alterungsrückstellungen.
Wer die Facharztprüfung planmäßig innerhalb der üblichen fünf bis sechs Jahre abschließt, bleibt in aller Regel deutlich unter der Altersgrenze von 39 Jahren, sodass die Facharztprüfung selbst meist der entscheidende Umstellungszeitpunkt ist, nicht das Alter.
Wie sicherst du dir die Aufnahme schon vor Erreichen der Grenze?
Über einen Optionstarif. Er friert deinen aktuellen Gesundheitszustand schon während des Studiums oder der frühen Assistenzarztzeit ein, sodass du später, sobald dein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln kannst. Mehrere Versicherer bieten solche Optionstarife speziell für Medizinstudierende und junge Ärzte an.
Gerade die körperlich und psychisch fordernde Zeit im Studium und in den ersten Assistenzjahren kann gesundheitlich Spuren hinterlassen. Ein früh abgeschlossener Optionstarif schützt dich davor, dass eine zwischenzeitlich erworbene Diagnose deine späteren PKV-Chancen verschlechtert, sobald du regulär wechseln könntest. Diese Belastung ist auch ein guter Anlass, früh über eine eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung nachzudenken, bei PKV mit System schauen wir uns Optionstarif und BU-Schutz deshalb gemeinsam an, statt sie getrennt zu betrachten.
Was gilt wenn du als Assistenzarzt verbeamtet bist?
Für verbeamtete Assistenzärzte, etwa im öffentlichen Gesundheitsdienst, gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht. Über die Beihilfe deines Dienstherrn steht dir der Weg in die PKV unabhängig von deinem Einkommen offen, und dein Eigenanteil an der Krankenversicherung fällt dadurch deutlich niedriger aus als bei angestellten Kollegen ohne Beihilfeanspruch.
Ob deine Stelle verbeamtet oder tarifvertraglich angestellt ist, unterscheidet sich je nach Klinikträger erheblich, weshalb sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder eine Rückfrage bei der Personalabteilung lohnt, bevor du deine PKV-Strategie festlegst.
Welcher Faktor entscheidet am stärksten über deinen späteren Beitrag?
Der Zeitpunkt, zu dem du in einen regulären Tarif mit vollem Aufbau der Alterungsrückstellungen wechselst. Je länger du im günstigeren Ausbildungstarif bleibst, desto später beginnt der Rückstellungsaufbau, was den Beitrag beim späteren Wechsel spürbar ansteigen lässt. Ein bewusst früher Wechsel in einen regulären Tarif kann sich deshalb langfristig auszahlen, auch wenn er kurzfristig teurer wirkt. Bei PKV mit System planen wir diesen Wechselzeitpunkt zusammen mit einer möglichen Ausfinanzierung, damit dein Beitrag auch nach dem Ende des Ausbildungstarifs kalkulierbar bleibt.
Dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Optionstarif-Abschlusses bleibt daneben der zweite entscheidende Faktor, weil er für die gesamte weitere Vertragslaufzeit festgeschrieben wird.
Welche Schritte solltest du während der Weiterbildung klären?
- Deinen tatsächlichen Jahresverdienst inklusive Zulagen, um den voraussichtlichen Zeitpunkt der Versicherungspflichtgrenze realistisch einzuschätzen.
- Ob dein Arbeitsverhältnis verbeamtet oder tarifvertraglich angestellt ist, für die Frage nach der Beihilfeberechtigung.
- Die Konditionen verschiedener Ausbildungstarife, insbesondere die Altersgrenze und den Umgang mit fehlenden Alterungsrückstellungen.
- Einen frühen Optionstarif, falls du dein Einkommen erst in einigen Jahren über die Grenze erwartest.
Mit dieser Vorbereitung triffst du deine PKV-Entscheidung als Assistenzarzt bewusst, statt erst zu reagieren, wenn dein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat.
Welche Fragen stellen sich noch zu PKV für Assistenzärzte?
Muss ich meinen Ausbildungstarif automatisch bei Facharztabschluss wechseln?
Das hängt vom Versicherer ab, viele sehen einen automatischen Wechsel vor, bei manchen musst du ihn selbst aktiv beantragen.
Zählt eine Oberarztstelle noch als Weiterbildungszeit für den Ausbildungstarif?
Nein, mit Abschluss der Facharztprüfung endet in der Regel auch die Berechtigung für den vergünstigten Ausbildungstarif.
Kann ich als Assistenzärztin während der Elternzeit im Ausbildungstarif bleiben?
Meist ja, solange die vereinbarte Altersgrenze noch nicht erreicht ist und die Facharztprüfung noch aussteht.
Lohnt sich ein Wechsel in einen regulären Tarif schon vor Ablauf der Ausbildungstariflaufzeit?
Das kann sinnvoll sein, wenn du finanziell dazu in der Lage bist, weil du damit früher mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen beginnst.
Wenn du wissen willst, wann sich für dich als Assistenzarzt der Wechsel in die PKV lohnt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich rechne mit dir durch, welcher Zeitpunkt und welcher Tarif zu deiner Weiterbildung passen.