Wann ist man zu alt für die PKV?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, aber ab etwa Mitte vierzig wird ein Neuabschluss selten sinnvoll. Der Beitrag ist dann hoch und für den Aufbau von …
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, aber ab etwa Mitte vierzig wird ein Neuabschluss selten sinnvoll. Der Beitrag ist dann hoch und für den Aufbau von Alterungsrückstellungen bleibt wenig Zeit.
Ab 55 Jahren kommt ein zweiter Punkt hinzu: Nach § 6 Abs. 3a SGB V ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse dann praktisch ausgeschlossen. Ein Wechsel wird damit endgültig.
Viele Gesellschaften nehmen ab etwa 60 bis 65 Jahren gar keine neuen Vollversicherten mehr auf. Für Bestandsversicherte spielt das Alter dagegen keine Rolle, dort läuft der Vertrag lebenslang.
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