Was passiert, wenn ich meine private KV kündige?
Eine Kündigung ohne Anschlussversicherung ist nicht möglich. Nach § 193 Abs. 3 VVG besteht Versicherungspflicht, du musst also nachweisen, dass du woanders versichert bist. Kündigst du …
Eine Kündigung ohne Anschlussversicherung ist nicht möglich. Nach § 193 Abs. 3 VVG besteht Versicherungspflicht, du musst also nachweisen, dass du woanders versichert bist.
Kündigst du zu einer anderen privaten Gesellschaft, verlierst du den größten Teil deiner Alterungsrückstellungen. Mitgegeben wird nur der Anteil, der dem Basistarif entspricht.
Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist an enge Bedingungen geknüpft und ab 55 Jahren nach § 6 Abs. 3a SGB V faktisch ausgeschlossen. Prüfe deshalb immer zuerst den Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft.
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