Zum Inhalt springen
Termin vereinbaren
Arbeitgeberzuschuss

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss berechnet?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Grundlage ist § 257 SGB V. Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags für die Basisabsicherung, höchstens aber den Betrag, den er als Arbeitgeberanteil in der …

Grundlage ist § 257 SGB V. Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags für die Basisabsicherung, höchstens aber den Betrag, den er als Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Kasse tragen müsste.

Die Obergrenze berechnet sich so: 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag ergibt 17,5 Prozent. Davon die Hälfte, also 8,75 Prozent, angewendet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Das ergibt im Jahr 2026 rund 509 Euro.

Wichtig ist der Begriff Basisabsicherung. Zuschlagspflichtige Bausteine wie Krankentagegeld, Wahlleistungen über dem gesetzlichen Niveau oder Auslandsreiseschutz zählen nicht mit. Deine Gesellschaft weist den zuschussfähigen Anteil jedes Jahr in einer Bescheinigung aus.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

Weitere Fragen zu Arbeitgeberzuschuss

Alle 11 Fragen

Werde heute zum
Privatpatienten.

Ich schaue mir deine Ausgangslage an und zeige dir, welcher Tarif zu deinem Leben passt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren