Wann müssen Kinder in der PKV versichert werden?
Ein Kind muss privat versichert werden, wenn es keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse hat. Das ist der Fall, wenn beide Eltern …
Ein Kind muss privat versichert werden, wenn es keinen Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse hat. Das ist der Fall, wenn beide Eltern privat versichert sind.
Bei gemischten Eltern greift § 10 Abs. 3 SGB V: Das Kind ist von der Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil ein Gesamteinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026 hat und regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil. Dann muss das Kind privat versichert werden.
Melde das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, dann greift die Nachversicherung nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit.
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