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Grundlagen der PKV

Ist die Bevorzugung von Privatpatienten erlaubt?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 5. September 2026

Teils ja, teils klar verboten, und die Grenze verläuft zwischen freier Praxisorganisation und bezahlter Bevorzugung. Ein leichterer Zugang für Privatpatienten ist rechtlich hinnehmbar, solange er sich …

Teils ja, teils klar verboten, und die Grenze verläuft zwischen freier Praxisorganisation und bezahlter Bevorzugung. Ein leichterer Zugang für Privatpatienten ist rechtlich hinnehmbar, solange er sich aus der Organisation der Praxis und der Abrechnungslogik ergibt. Sobald gesetzlich Versicherte für einen schnelleren Termin extra zahlen sollen, wird es unzulässig.

Rechtlich zulässig bleibt:

  • Eine Praxis darf getrennte Sprechzeiten organisieren und Termine nach medizinischer Dringlichkeit und Reihenfolge vergeben.
  • Ein faktischer Zeitvorteil für Privatpatienten aus dem Vergütungssystem ist keine verbotene Handlung der einzelnen Ärztin.

Wo die klare Grenze liegt:

  • Das Landgericht Düsseldorf untersagte im Jahr 2024 einer Praxis, gesetzlich Versicherten schnellere Termine gegen eine Gebühr von 150 Euro anzubieten (Aktenzeichen 34 O 107/22).
  • Vertragsärzte dürfen Kassenpatienten nicht zu privat bezahlten Leistungen drängen und Kassen- mit Privatleistungen nicht koppeln.
  • Wer eine Kassenzulassung hat, muss die vorgeschriebenen Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten, mindestens 25 Wochenstunden samt offener Sprechzeit.

Auch die Verbände positionieren sich deutlich. Der Verband der Ersatzkassen betont, dass Privatversicherte nicht bevorzugt werden dürfen, wenn daraus eine Benachteiligung der Kassenpatienten entsteht, und die Kassenärztliche Vereinigung kann bei Verstößen ein Disziplinarverfahren einleiten.

Für dich als Privatpatient heißt das ganz praktisch: Deinen tatsächlichen Zugangsvorteil bekommst du über die Struktur des Systems, ohne dass du oder die Praxis etwas Unerlaubtes tun müssen. Untersagt ist erst der verkaufte Vordrängel-Termin zulasten gesetzlich Versicherter, dein Vorteil bleibt also seriös.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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