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Neugeborene in der PKV versichern: Die 2-Monats-Frist, die du nicht verpassen darfst

Symbolbild zum Ratgeber Neugeborene in der PKV versichern

Zwischen Geburtsvorbereitung, Elternzeitplanung und den ersten schlaflosen Nächten geht eine Frist erstaunlich häufig unter, die für die Krankenversicherung deines Kindes über Jahrzehnte entscheidend sein kann. Die Kindernachversicherung in der PKV ist eines der großzügigsten Rechte, das der Gesetzgeber Versicherten einräumt, aber nur, wenn du sie fristgerecht nutzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Neugeborenes kannst du innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne jede Gesundheitsprüfung in die PKV aufnehmen lassen.
  • Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten privat vollversichert ist.
  • Der Versicherungsschutz deines Kindes darf nicht höher oder umfassender sein als der des versicherten Elternteils.
  • Verpasst du die Frist, verlierst du den Anspruch auf die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung unwiderruflich.
  • Sind beide Elternteile privat versichert, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden, eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es dafür nicht.

Was ist die Kindernachversicherung?

Die Kindernachversicherung ist ein gesetzlich verankertes Recht nach Paragraf 198 VVG, das deinem Versicherer vorschreibt, dein neugeborenes Kind ohne Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und ohne jede Gesundheitsprüfung aufzunehmen, wenn du die Anmeldung rechtzeitig vornimmst. Das gilt unabhängig davon, ob dein Kind gesund zur Welt kommt oder bereits mit einer Diagnose, die im normalen Antragsverfahren eines Erwachsenen zur Ablehnung führen würde.

Darin liegt der eigentliche Wert dieses Rechts: Es schützt dein Kind vor derselben Risikoprüfung, die bei jeder anderen PKV-Aufnahme über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung entscheidet.

Welche Frist musst du nach der Geburt einhalten?

Zwei Monate, gerechnet ab dem tatsächlichen Geburtstermin, nicht ab dem errechneten. Meldest du dein Kind innerhalb dieser Frist bei deinem Versicherer an, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend bereits ab dem Tag der Geburt, auch wenn die eigentliche Anmeldung erst einige Wochen später bei der Versicherung eingeht. Diese Rückwirkung ist wichtig, weil sie auch Behandlungskosten abdeckt, die direkt nach der Geburt entstehen, noch bevor die Anmeldung bearbeitet wurde.

Diese Frist ist eine echte Ausschlussfrist, keine Kann-Bestimmung, die sich im Zweifel verlängern lässt. Trage sie dir am besten direkt nach der Geburt mit einem konkreten Kalenderdatum ein, nicht nur als vage Erinnerung für „die nächsten Wochen“.

Welche Vorversicherungszeit muss ein Elternteil erfüllt haben?

Mindestens drei Monate. Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt bereits seit mindestens drei Monaten privat vollversichert sein, damit die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung greift. Diese Vorversicherungszeit steht zwar nicht direkt im Gesetzestext, sie ist aber in den Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter verankert, um eine Aufnahme in die PKV ausschließlich zur Absicherung eines bereits erkennbar kranken Kindes zu verhindern.

Einige Versicherer verzichten inzwischen auf diese Mindestfrist, darunter etwa Barmenia, Debeka, LKH und SDK. Wenn eine Schwangerschaft bereits läuft und die Vorversicherungszeit des privat versicherten Elternteils knapp wird, lohnt sich deshalb ein gezielter Blick auf diese Anbieter.

Was passiert bei unterschiedlich versicherten Elternteilen?

Das hängt vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab. Verdient dieser mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist der Hauptverdiener der Familie, besteht für das Kind ein Wahlrecht zwischen der PKV-Nachversicherung und einer beitragspflichtigen Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils. Eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung, wie sie bei zwei gesetzlich versicherten Eltern selbstverständlich wäre, steht in dieser Konstellation nicht zur Verfügung.

Sind dagegen beide Elternteile privat versichert, entfällt dieses Wahlrecht komplett: Das Kind muss ebenfalls privat versichert werden. Wichtig zu wissen, unabhängig von der jeweiligen Konstellation: Der Versicherungsschutz deines Kindes darf dabei nicht höher oder umfassender ausfallen als der des versicherten Elternteils, mit dem die Nachversicherung erfolgt.

Was passiert bei einer verpassten Frist?

Dann verlierst du den Anspruch auf die erleichterte Aufnahme endgültig, auch wenn dein Kind zu diesem Zeitpunkt völlig gesund ist. Eine spätere Anmeldung ist zwar weiterhin möglich, läuft dann aber wie ein regulärer PKV-Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung, bei der jede bis dahin aufgetretene Diagnose, und sei es nur eine behandelte Neugeborenengelbsucht oder eine frühkindliche Infektion, erneut zur Ablehnung oder einem Zuschlag führen kann.

In der Praxis erlebe ich diesen Fall selten aus Nachlässigkeit, sondern meist, weil junge Eltern in den ersten Wochen schlicht andere Prioritäten haben. Deshalb lohnt es sich, diesen einen Termin schon vor der Geburt fest einzuplanen, statt ihn dem Zufall der ersten hektischen Wochen zu überlassen.

Welche Schritte solltest du vor der Geburt klären?

  • Die genaue Vorversicherungszeit des privat versicherten Elternteils zum errechneten Geburtstermin überschlagen.
  • Bei knapper Vorversicherungszeit gezielt prüfen, ob dein Versicherer auf die Mindestfrist verzichtet oder ein Wechsel zu einem passenden Anbieter noch rechtzeitig möglich ist.
  • Bei gemischter Versicherung der Eltern die Einkommensgrenze für das Wahlrecht zwischen PKV und GKV-Mitversicherung vorab durchrechnen.
  • Die 2-Monats-Frist direkt nach der Geburt mit einem festen Kalenderdatum eintragen, nicht nur vage vormerken.

Mit dieser Vorbereitung sicherst du deinem Kind den Zugang zur PKV ohne Gesundheitsprüfung, unabhängig davon, wie turbulent die ersten Wochen nach der Geburt tatsächlich verlaufen.

Welche Fragen stellen sich noch zur Kindernachversicherung?

Zählt eine Frühgeburt anders bei der 2-Monats-Frist?

Nein, die Frist läuft immer ab dem tatsächlichen Geburtstermin, unabhängig davon, ob dein Kind früher oder später als errechnet zur Welt kommt.

Kann mein Kind einen höheren Tarif bekommen als ich selbst habe?

Nein, im Rahmen der Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung darf der Schutz deines Kindes den des versicherten Elternteils nicht übersteigen, ein Upgrade wäre nur über eine spätere Gesundheitsprüfung möglich.

Muss ich mein Kind sofort im teuersten verfügbaren Tarif versichern?

Nein, du wählst innerhalb der zulässigen Obergrenze frei, welchen konkreten Tarif dein Kind bekommt, solide, gesundheitlich unauffällig aufwachsende Kinder profitieren dabei oft von besonders günstigen Beitragsstufen.

Gilt die erleichterte Aufnahme auch für ein adoptiertes Kind?

Hier gelten abweichende Regeln, die sich nach dem Zeitpunkt der Adoption und dem Alter des Kindes richten, das solltest du im Einzelfall direkt mit dem Versicherer klären.

Wenn du wissen willst, wie du die Frist für dein Kind optimal nutzt und welcher Tarif zu eurer Familie passt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich begleite dich rechtzeitig vor dem errechneten Termin durch die Anmeldung.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren