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ARAG

E1200

Selbstbehalt 1.200 €
Zahnersatz 65 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
37 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Basismerkmale

Selbstbehalt

1200 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 80% bis 2.500,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr (darüber 100%) Standardausführung für Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog): orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen. Ab 500,-EUR Rechnungsbetrag soll Zusage des Versicherers eingeholt werden.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird
  • 100% für die Folgebehandlung, wenn die Weiterbehandlung durch einen der o.g. Ärzte veranlasst wird.
  • 100% für Behandlung im Ausland während einer kurzfristigen Auslandsreise.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Psychotherapie

80% für max. 50 Sitzungen pro Jahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

65 %

Kieferorthopädie

65 %

Material- & Laborkosten

65 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine zahnärztliche, konservierende und chirurgische Leistungen, Parodontosebehandlung, Röntgendiagnostik, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
  • 100% für Prophylaxe
  • 65% für Zahnersatz: Kronen und Onlays, Prothetik (Brücken, Stiftzähne), Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate (max. 4 Implantate oder Teleskopkronen pro Kiefer einschließlich bestehender Implantate oder Teleskopkronen)
  • 65% für Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR jährlich ab dem 5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Inlays über 2.000,-EUR erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Bei Implantaten und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren