Zum Inhalt springen
Termin vereinbaren
Alle Tarife der AXA
AXA

Vision Med

Selbstbehalt 400 €
Zahnersatz 75 %
Unterbringung Zweibettzimmer
79 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Basismerkmale

Selbstbehalt

400 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

300,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. 100,-EUR pro Jahr bis zum 15.Lebensjahr.

Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Folgende Hilfsmittel:

  • Hörhilfen innerhalb von 5 Jahren bis 1.300,-EUR pro Ohr
  • elektronischer Kehlkopf, Stimmprothese, Sprachverstärker, orthopädische Einlagen und Schuhzurichtungen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Sitz- und Liegeschalen, Korrekturschienen, Orthesen, Katheter, Inkontinenz- und Stoma-Versorgungsartikel, Blutzuckermessgeräte, Blutdruckmessgeräte, Coagu-check-Geräte
  • Rollstühle bis zu 2.000,-EUR innerhalb von 24 Monaten
  • Arm-, Hand-, Bein-, Fußprothesen und Kunstaugen bis zu 7.000,-EUR innerhalb von 24 Monaten.

Wird ein Gerät zur Schlafapnoebehandlung, ein Sauerstoffkonzentrator, ein Herzfrequenz- oder Atemüberwachungsmonitor verordnet, wird die Versorgung vom Versicherer organisiert und die Kosten dafür werden erstattet (sonst nur die Kosten, die bei einer Organisation durch ihn entstanden wären).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

75 %

Kieferorthopädie

90 %

Material- & Laborkosten

75 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, 2 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.-24.Monat
  • 2.000,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Funktionsanalyse und Funktionstherapie erforderlich, sonst Erstattung zu 25% (auch für Zahnersatz bei Unfall).

Weitere Tarife der AXA

Alle 924 Tarife
AXA 44

038

Selbstbehalt
204 €
Zahnersatz
60 %
Unterbringung
Mehrbettzimmer
Alle Leistungen

Passt dieser Tarif zu deiner Situation?

Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren