AV1, SV1, ZV1
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
600 €
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 2.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen worden wäre.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,-EUR pro Versicherungsjahr (für Kinder und Jugendliche bis 250,-EUR) unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Einzelbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Max. 20 Tage pro Kalenderjahr.
80 %
60 %
60 %
60 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 3.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
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Deine Berufsgruppe entscheidet, welcher Weg in die private Krankenversicherung für dich offensteht.
Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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Unter der Versicherungspflichtgrenze bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kommst du, sobald dein Bruttoeinkommen über der Grenze liegt, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Behalte deine Gehaltsentwicklung im Blick und melde dich, sobald es so weit ist.