AM-V0, ST-V2, ST-V3, ZE-V
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Zweibettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
360 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
110,-EUR für Gestell. Gläser voll. Kontaktlinsen in einfacher Ausführung. Leistung einmal pro Jahr.
75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
75% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Zweibettzimmer
ST-V3+ST-V2: Privatarztbehandlung.
ST-V3+ST-V2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
ST-V3, ST-V2: Max. 4 Wochen pro Kalenderjahr.
100 %
80 %
80 %
80 %
AM-V1, ZE-V: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
AM-V1+ZE-V: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
AM-V1, ZE-V: Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 30% der Leistung.
ZE-V: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 10% der Leistung.
Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.
Deine Berufsgruppe entscheidet, welcher Weg in die private Krankenversicherung für dich offensteht.
Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
Wir finden gemeinsam einen Weg in die private Krankenversicherung für dich. Das Ganze ist für dich zu 100% kostenlos und unverbindlich.
So weiß ich, ob ich deinen heutigen Tarif prüfe oder dich in die private Krankenversicherung begleite.
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Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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Unter der Versicherungspflichtgrenze bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kommst du, sobald dein Bruttoeinkommen über der Grenze liegt, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Behalte deine Gehaltsentwicklung im Blick und melde dich, sobald es so weit ist.