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DKV

BestMed Eco BME / 1

Selbstbehalt 650 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
46 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Basismerkmale

Selbstbehalt

650 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Unisex

Offen/Geschlossen

offen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 200,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten.
  • Laser(Lasik)-Operationen nach vorheriger Zusage.
Psychotherapie
  • 100% für 30 Sitzungen, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt
  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung

sonst

  • 75% für 30 Sitzungen
  • 60% ab der 31. Sitzung
  • 50% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • ein Hilfsmittel vom Versicherer nicht beschafft werden konnte oder
  • das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.

Sonst werden 75% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Die Erstattung ist begrenzt:

  • pro Paar orthopädischer Schuhe 100,-EUR Selbstbeteiligung, bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, als Hausarzt tätige Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Augen- oder Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Wird der Hausarzt nachträglich eingeschaltet und bestätigt er die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung durch den Facharzt, werden die anschließenden Weiterbehandlungen zu 100% erstattet.
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).

Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Weiterhin wird Behandlung nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich der dort aufgeführten Arzneimittel zu 75% (ohne Hausarzt zu 60%), bis zu max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie
  • 100% für 30 Sitzungen, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt
  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung

sonst

  • 75% für 30 Sitzungen
  • 60% ab der 31. Sitzung
  • 50% ab der 61. Sitzung.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

90 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR jährlich ab dem 4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren