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DKV

VictoriaMed Kompakt KP3

Selbstbehalt 600 €
Zahnersatz 70 %
Unterbringung Zweibettzimmer
78 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Basismerkmale

Selbstbehalt

600 €

Tarifwelt

Neue Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

200,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen inkl. Reparaturen. Keine Leistung für Reinigungsmittel.

Psychotherapie
  • 100% für 30 Sitzungen, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt
  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung

sonst

  • 75% für 30 Sitzungen
  • 60% ab der 31. Sitzung
  • 50% ab der 61. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
  • ein Hilfsmittel vom Versicherer nicht beschafft werden konnte oder
  • das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.

Sonst werden 75% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Die Erstattung ist begrenzt:

  • pro Paar orthopädischer Schuhe 100,-EUR Selbstbeteiligung, bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt, Bereitschaftsarzt oder einen Kooperationsarzt des Versicherers erfolgt.

75% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.

Weiterhin wird Behandlung nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich der dort aufgeführten Arzneimittel zu 75%, bis zu max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Psychotherapie
  • 100% für 30 Sitzungen, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt
  • 80% ab der 31. Sitzung
  • 70% ab der 61. Sitzung

sonst

  • 75% für 30 Sitzungen
  • 60% ab der 31. Sitzung
  • 50% ab der 61. Sitzung.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Zweibettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

70 %

Kieferorthopädie

90 %

Material- & Laborkosten

70 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau) Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers
  • Professionelle Zahnreinigung wird zu max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet (200,-EUR, wenn ein Kooperatiospartner in Anspruch genommen wird).
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR pro Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren