A1 0, S1, Z1
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
384 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
KG+KG Plus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
55,-EUR pro Kalenderjahr für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog (in einfacher Ausführung):
a) Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparate, Körperersatzstücke, Bruchband, Strümpfe, Bandagen, Einlagen, Schuhe (bis 165,-EUR)
b) gemäß Liste des Versicherers
Ab 550,-EUR Rechnungsbetrag Zusage des Versicherers erforderlich, sonst nur 50% Erstattung.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt, Bereitschaftsarzt oder einen Vertragsarzt des Versicherers erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Einzelbettzimmer
KG+SEK: Privatarztbehandlung.
KG Plus+SEK: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KG: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
KG, SE 1, SEK: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
70 %
70 %
70 %
KG+KG Plus: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattet werden
a) 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
b) 70% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
c) Material- und Laborkosten gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.
Deine Berufsgruppe entscheidet, welcher Weg in die private Krankenversicherung für dich offensteht.
Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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Unter der Versicherungspflichtgrenze bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kommst du, sobald dein Bruttoeinkommen über der Grenze liegt, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Behalte deine Gehaltsentwicklung im Blick und melde dich, sobald es so weit ist.