AV 1
- Selbstbehalt
- 1.750 €
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Mehrbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
0 €
Neue Welt
Unisex
offen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Erstattet werden max.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
Sonst werden 80% bis zu 2.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr erstattet, darüber hinaus 100%.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Nein
Erstattet werden
Erstattet werden 100% für
Nicht erstattet werden Impfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Zweibettzimmer
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
Keine Begrenzung ab dem 4.Kalenderjahr bei 5 Jahren Bonusheft vor Versicherungsbeginn.
Bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten oder Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Ich prüfe deinen Tarif und zeige dir, welche Alternativen deine Gesellschaft bietet.
Deine Berufsgruppe entscheidet, welcher Weg in die private Krankenversicherung für dich offensteht.
Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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So weiß ich, ob ich deinen heutigen Tarif prüfe oder dich in die private Krankenversicherung begleite.
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Unter der Versicherungspflichtgrenze bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kommst du, sobald dein Bruttoeinkommen über der Grenze liegt, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Behalte deine Gehaltsentwicklung im Blick und melde dich, sobald es so weit ist.