A100, P2E, P3, Z100
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Zweibettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
500 €
Neue Welt
Unisex
offen
KVS1 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
KVS1 (A): Erstattet werden
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVS1 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
KVS1 (A): Erstattet werden
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.
Nein
KVS1 (A): Erstattet werden
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
EKV2 (A): Erstattet werden
Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.
KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Facharzt
Mehrbettzimmer
KVS1 (A): Regel- und Belegarztleistungen.
KVS1 (A): Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
KVS1 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
100 %
80 %
80 %
80 %
KVS1 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
KVS1 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
EKV2 (A): Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für
Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung
Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird
KVS1 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
EKV2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.
KVS1 (A): Nicht erforderlich.
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Deine Berufsgruppe entscheidet, welcher Weg in die private Krankenversicherung für dich offensteht.
Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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Unter der Versicherungspflichtgrenze bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kommst du, sobald dein Bruttoeinkommen über der Grenze liegt, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Behalte deine Gehaltsentwicklung im Blick und melde dich, sobald es so weit ist.