A100, NH, S101, AZ50
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 75 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
360 €
Alte Welt
Bisex
geschlossen
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Werden folgende Sätze der GOÄ nicht überschritten, erfolgt 100% Erstattung, andernfalls gilt vereinbarte Selbstbeteiligung.
Erstattet werden
Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% bis 130,-EUR Rechnungsbetrag, darüber 60% für große und 40% für kleine Hilfsmittel. Erstattung für Hilfsmittel je einmal im Kalenderjahr.
Große Hilfsmittel sind Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Stützapparat, Kunstglieder sowie Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (z.B. Atem-, Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegerät).
Kleine Hilfsmittel sind Bruchband, Bandagen, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußeinlagen, orthopädische Schuhe.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Nein
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Erstattung der zugesagten Sitzungen.
Facharzt
Mehrbettzimmer
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
77 %
77 %
37 %
77 %
80% aus max. 1.300,-EUR Rechnungsbetrag bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Übersteigt das Honorar für ärztliche Leistungen nicht den 2-fachen Satz der GOZ, und für Prothetik und Kieferorthopädie nicht den 2,3-fachen Satz der GOZ, zusätzliche Erstattung von 10% des Rechnungsbetrages ohne Höchstbegrenzung.
AZ75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
A80B+AZ75: Erstattet werden 80% bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr, darüber 75% für
A80B, AZ75: Keine Summenbegrenzung.
A80B, AZ75: Nicht erforderlich.
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Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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