A (DR) 10, S11, D100
- Selbstbehalt
- ohne
- Zahnersatz
- 80 %
- Unterbringung
- Einzelbettzimmer
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Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.
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Alte Welt
Bisex
geschlossen
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Gläser und alternativ Kontaktlinsen sind erstattungsfähig. Gestelle bis 130,-EUR Rechnungsbetrag. Leistung einmal pro Jahr.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Nein
Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Erstattet werden staatlich empfohlene Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern, Grippeschutz-Impfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenschutzimpfungen.
Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Facharzt
Einzelbettzimmer
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
Akute Behandlung im Ausland auch über die Höchstsätze hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
90 %
90 %
40 %
90 %
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie wird bis zu 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr zu 100% erstattet.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Keine Summenbegrenzung.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
AV100, Z80-DS: Nicht erforderlich.
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Deine Berufsgruppe entscheidet, welcher Weg in die private Krankenversicherung für dich offensteht.
Das ist die Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr.
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Unter der Versicherungspflichtgrenze bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. In die private Krankenversicherung kommst du, sobald dein Bruttoeinkommen über der Grenze liegt, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Behalte deine Gehaltsentwicklung im Blick und melde dich, sobald es so weit ist.