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SIGNAL IDUNA

Optimal-START

Selbstbehalt 350 €
Zahnersatz 80 %
Unterbringung Mehrbettzimmer
40 Leistungswert von 100

Bewertet werden Unterbringung, ärztliche Behandlung im Krankenhaus und die Zahnleistungen. Der Beitrag fließt bewusst nicht ein.

Basismerkmale

Selbstbehalt

350 €

Tarifwelt

Alte Welt

Unisex/Bisex

Bisex

Offen/Geschlossen

geschlossen

Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

Begrenzung entfällt für akute Behandlung im Ausland.

Sehhilfen (Brillen)

75% innerhalb von 3 Kalenderjahren für Sehhilfen (75% für Gestelle aus max. 110,-EUR Rechnungsbetrag). Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Ab dem 15.Lebensjahr alle 3 Jahre (vorher ohne zeitliche Begrenzung) 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Arm- und Beinprothesen, handbetriebener Krankenfahrstuhl, Kunstaugen, Schiene, Leibbinde, Einlage, Schuhe. Bei Leihe 100%.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch den Hausarzt (Arzt für Allgemeinmedizin oder Internist), einen Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Erreicht der zu 80% erstattungsfähige Rechnungsbetrag für ambulante ärztliche Behandlung (inkl. Arzneimittel, Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Psychotherapie) 4.000,-EUR pro Kalenderjahr (2.000,-EUR pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 20.Lebensjahr), wird darüber zu 100% erstattet.

Ambulante Leistungen

Primärprinzip

Nein

Vorsorgeuntersuchung

Gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen werden nach den gesetzlich eingeführten Programmen erstattet. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen ab dem 20.Lebensjahr zur Früherkennung von Krankheiten, welche in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und in den Gesundheitsuntersuchungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen genannt sind.

Für ambulante Behandlung, Arznei- und Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchung, Impfungen und psychotherapeutische Behandlung 80% (100% bei Beachtung des Primärarztprinzips). Die 20%-ige Selbstbeteiligung beträgt max. 800,-EUR, bis zum 20.Lebensjahr 400,-EUR.

Erstattet werden staatlich empfohlene Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern, Grippeschutz-Impfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Psychotherapie

100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.

Stationäre Leistungen

Behandlung

Facharzt

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahn Leistungen

Zahnbehandlungen

100 %

Zahnersatz

80 %

Kieferorthopädie

60 %

Material- & Laborkosten

80 %

Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 5), Inlays, Onlays, Implantate (max. 4 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau, max. 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Implantat), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet. Ohne jährliche Kontrollen sinkt der Erstattungsprozentsatz im 3.Kalenderjahr auf 70% und im 4.Kalenderjahr auf 60%. Er steigt bei jährlichen Kontrollen und Behandlungsfreiheit wieder um 10%-Punkte pro Jahr auf 80%
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr

  • 1.500,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR ab dem 5. Versicherungsjahr pro Jahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.750,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren