Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bietet ein Teil der privaten Krankenversicherer eigene, speziell zugeschnittene Tarife an. Der Grund liegt im Risikoprofil: Angehörige medizinischer Berufe gelten statistisch als gesundheitsbewusster, was sich in günstigeren Prämien niederschlagen kann. Wer diesen Vorteil nicht kennt, zahlt möglicherweise für einen Standardtarif mehr, als nötig wäre.
Das Wichtigste in Kürze
- Spezielle Zahnmediziner-Tarife kosten bei vergleichbarem Leistungsniveau teils rund 100 Euro im Monat weniger als Standardtarife.
- Ein Optionstarif sichert dir schon während des Studiums oder der Assistenzzeit die garantierte spätere Aufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Das Versorgungswerk ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung, hat aber mit deiner Krankenversicherung nichts zu tun und bezuschusst weder GKV noch PKV.
- Als angestellter Zahnarzt brauchst du weiterhin ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, als selbstständiger Praxisinhaber nicht.
- Neben der PKV lohnt sich für Zahnmediziner meist zusätzlich der Blick auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
Warum lohnt sich für Zahnmediziner ein eigener Blick auf die PKV?
Weil sich das Angebot für diese Berufsgruppe von Standardtarifen unterscheidet. Mehrere Versicherer haben eigene Tarifwerke für Ärzte und Zahnärzte entwickelt, die entweder durch günstigere Prämien oder durch besonders hochwertige Leistungen auffallen, teils sogar durch beides gleichzeitig.
Ohne einen gezielten Vergleich dieser Berufsgruppentarife läufst du Gefahr, einen Standardtarif abzuschließen, der für deine Situation weder preislich noch inhaltlich optimal zugeschnitten ist.
Was unterscheidet einen Zahnmediziner-Tarif von einem Standardtarif?
Der auffälligste Unterschied liegt beim Preis: Speziell für Zahnmediziner konzipierte Tarife liegen teils rund 100 Euro im Monat unter vergleichbaren Standardtarifen. Ein Grund dafür sind eingeschränkte zahnärztliche Leistungsbestandteile im Tarif selbst, da Zahnmediziner einen Teil ihres eigenen Bedarfs anders abdecken können als fachfremde Versicherte.
Wichtig ist deshalb, bei einem Zahnmediziner-Tarif sorgfältig zu prüfen, welche zahnärztlichen Leistungen tatsächlich enthalten sind und welche nicht, damit die Prämienersparnis nicht an anderer Stelle zu Lücken im eigenen Versicherungsschutz führt.
Wie sicherst du dir die Aufnahme schon während des Studiums?
Über einen sogenannten Optionstarif. Er garantiert dir schon während des Studiums, der Assistenzzeit oder eines späteren Angestelltenverhältnisses unterhalb der Versicherungspflichtgrenze die spätere Aufnahme in die PKV zu den dann gültigen Bedingungen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung nötig wird.
Gerade während des langen Zahnmedizinstudiums mit seinen körperlich und psychisch fordernden klinischen Semestern kann sich in dieser Zeit gesundheitlich einiges verändern. Ein früh abgeschlossener Optionstarif schützt dich davor, dass eine später erworbene Diagnose deine PKV-Chancen zum eigentlichen Berufsstart verschlechtert. Diese körperlich fordernden Jahre sind auch ein guter Zeitpunkt, um über eine Berufsunfähigkeitsabsicherung nachzudenken, bei PKV mit System bespreche ich Optionstarif und BU-Schutz deshalb im selben Gespräch.
Welche Rolle spielt das Versorgungswerk für deine Krankenversicherung?
Keine direkte. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer ersetzt für dich die gesetzliche Rentenversicherung und sichert Alter, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene ab, hat mit deiner Krankenversicherung aber nichts zu tun. Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk bezuschusst weder deinen GKV- noch deinen PKV-Beitrag.
Diese beiden Themen solltest du deshalb getrennt betrachten: Die Entscheidung über deine Altersvorsorge über das Versorgungswerk hat keinen Einfluss darauf, ob und wie du dich krankenversicherst. Beide Themen sollten trotzdem gemeinsam geplant werden, bei PKV mit System schauen wir uns Versorgungswerk und Krankenversicherung deshalb im Zusammenhang an, auch wenn sie formal getrennte Verträge sind.
Angestellt oder selbstständig: Was ändert sich beim Wechsel in die eigene Praxis?
Als angestellter Zahnarzt in einer fremden Praxis oder Klinik brauchst du weiterhin ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, um in die PKV wechseln zu können, ebenso wie jeder andere Angestellte auch. Übernimmst du dagegen eine eigene Praxis oder machst dich als Zahnarzt selbstständig, entfällt diese Grenze vollständig, und du kannst unabhängig von deinem Einkommen wechseln.
Mehr zu den Voraussetzungen für diesen Schritt findest du im Beitrag PKV für Selbstständige, dessen Regeln für selbstständige Zahnärzte in gleicher Weise gelten.
Welcher Faktor entscheidet am stärksten über deinen Beitrag?
Dein Alter beim Vertragsabschluss bleibt auch bei Zahnmediziner-Tarifen der wichtigste Faktor, da er sowohl den Grundbeitrag als auch die Zeit für den Aufbau von Alterungsrückstellungen bestimmt. Ein Wechsel direkt nach dem Studium oder der Assistenzzeit ist deshalb über die gesamte Vertragslaufzeit günstiger als ein späterer Einstieg.
Zusätzlich spielt die Wahl zwischen einem berufsgruppenspezifischen und einem allgemeinen Tarif eine Rolle, da sich beide bei identischem Leistungsniveau in der Prämie unterscheiden können. Ein Vergleich vor der Entscheidung lohnt sich deshalb praktisch immer.
Welche Schritte solltest du vor dem Antrag klären?
- Deinen aktuellen Ausbildungsstand, ob Studium, Assistenzzeit oder bereits abgeschlossene Approbation, für die passende Tarifform.
- Einen Vergleich zwischen Zahnmediziner-spezifischen Tarifen und Standardtarifen bei mehreren Versicherern.
- Deine geplante berufliche Zukunft, angestellt oder selbstständig, für die richtige Einordnung der Versicherungspflichtgrenze.
- Eine separate Prüfung deiner Berufsunfähigkeitsabsicherung, da sie ein eigenständiges Thema neben der Krankenversicherung ist.
Mit dieser Vorbereitung lässt sich der passende Tarif meist zügig eingrenzen, ohne dass du auf berufsspezifische Vorteile verzichtest.
Welche Fragen stellen sich noch zu PKV für Zahnmediziner?
Gilt der Berufsgruppenvorteil auch für angestellte Zahnärzte in Teilzeit?
Ja, der Vorteil ist an die berufliche Qualifikation gekoppelt, nicht an den Beschäftigungsumfang.
Kann ich später von einem Zahnmediziner-Tarif in einen Standardtarif wechseln?
Meist ja, ein späterer Wechsel ist möglich, sollte aber wegen möglicher neuer Gesundheitsprüfungen sorgfältig geprüft werden.
Verändert sich mein Beitrag wenn ich vom Angestelltenverhältnis in die eigene Praxis wechsle?
Der bestehende PKV-Vertrag bleibt zunächst unverändert, der Arbeitgeberzuschuss entfällt allerdings, sobald du selbstständig wirst.
Lohnt sich ein Zahnmediziner-Tarif auch für Kieferorthopäden oder Oralchirurgen?
In der Regel ja, da diese Fachrichtungen ebenfalls unter die zahnärztliche Approbation fallen und damit für dieselben Berufsgruppentarife infrage kommen.
Wenn du wissen willst, welcher Zahnmediziner-Tarif für deine Situation infrage kommt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich vergleiche mit dir die Berufsgruppentarife der verschiedenen Anbieter.