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Tarifoptimierung

Übertragungswert in der PKV: Warum dein gespartes Kapital nicht komplett mitwandert

Symbolbild zum Ratgeber Übertragungswert in der PKV

Jahrzehntelang zahlst du in deine PKV ein, ein Teil davon fließt in deine Alterungsrückstellungen, damit dein Beitrag im Alter nicht explodiert. Logisch, dass du denkst, dieses Kapital gehört dir und nimmst du es einfach mit, wenn du zu einem günstigeren Versicherer wechselst. Genau dieser Gedanke führt regelmäßig zu einer bösen Überraschung, denn so läuft es nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen, und selbst dann nicht vollständig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechselst du zu einem anderen PKV-Unternehmen, nimmst du nach § 146 VAG nur den sogenannten Übertragungswert mit, nicht deine vollen Alterungsrückstellungen.
  • Warst du vorher in einem höherwertigen Tarif versichert, wie es die meisten sind, geht dabei fast immer ein erheblicher Teil deiner tatsächlich angesparten Rückstellungen verloren.
  • Bei einem internen Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach § 204 VVG bleiben dagegen 100 Prozent deiner Rückstellungen erhalten, ohne diesen Verlust.

Was der Übertragungswert tatsächlich regelt

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 146 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dort ist festgelegt, dass ein Versicherer bei Vertragsschluss ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet ist, dir bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen den Teil deiner Alterungsrückstellungen mitzugeben, der deinen Leistungen im Basistarif entspricht. Entscheidend ist die Formulierung „entspricht“: Nicht deine tatsächlich angesparte Rückstellung in deinem konkreten, möglicherweise deutlich leistungsstärkeren Tarif wandert mit, sondern nur so viel, wie du im Basistarif angespart hättest, dem gesetzlich vorgeschriebenen Auffangtarif mit einem Leistungsniveau in etwa auf GKV-Höhe.

Da fast niemand freiwillig im Basistarif versichert ist, sondern in der Regel in einem deutlich umfangreicheren Tarif mit höheren Leistungen, bedeutet das in der Praxis: Deine echte Rückstellung ist fast immer höher kalkuliert als der Betrag, den du beim Wechsel tatsächlich mitnehmen darfst. Der Rest, oft ein erheblicher Teil deines über Jahre angesparten Kapitals, bleibt bei deinem bisherigen Versicherer und kommt der dortigen Versichertengemeinschaft zugute, nicht dir.

Warum das deinen neuen Beitrag stärker belastet, als die Werbung verspricht

Ein günstiger Beitrag bei einem neuen Versicherer sieht auf den ersten Blick oft verlockend aus. Was dabei selten mitgerechnet wird: Weil nur ein reduzierter Übertragungswert in deinen neuen Vertrag einfließt, muss der neue Versicherer für dich ab diesem Zeitpunkt wieder von einer niedrigeren Kapitalbasis aus neue Alterungsrückstellungen aufbauen, auf dem Niveau deines neuen, höherwertigen Tarifs. Diese Lücke zahlst du über die folgenden Jahre und Jahrzehnte mit, in Form von Beiträgen, die stärker steigen, als sie es bei ungebrochener Rückstellungshistorie getan hätten. Je älter du beim Wechsel bist und je länger du vorher eingezahlt hast, desto größer fällt diese Lücke aus, ein später Versichererwechsel im Alter kann sich deshalb finanziell empfindlich auswirken, selbst wenn der neue Tarif auf dem Papier günstiger aussieht.

Der Hebel, den viele übersehen: der interne Tarifwechsel

Genau deshalb lohnt sich vor jedem Vergleich mit einem fremden Versicherer zuerst ein Blick innerhalb deines eigenen Vertrags. Wechselst du nicht zu einem anderen Unternehmen, sondern innerhalb deines bisherigen Versicherers in einen anderen, besser passenden Tarif, greift eine völlig andere Regel: § 204 VVG gibt dir das Recht, in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln, und dabei nimmst du deine vollen, tatsächlich angesparten Alterungsrückstellungen mit, ohne jeden Verlust. Eine neue Gesundheitsprüfung ist dabei in aller Regel nur für zusätzliche Mehrleistungen nötig, nicht für den Wechsel selbst. Wie genau dieser interne Tarifwechsel abläuft und worauf du dabei achten solltest, erkläre ich ausführlich im Beitrag PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG.

In der Praxis bedeutet das: Ein vermeintlich attraktives Angebot eines fremden Versicherers muss sich nicht nur gegen deinen aktuellen Beitrag behaupten, sondern gegen das, was ein interner Tarifwechsel bei deinem bisherigen Versicherer realistisch erreichen könnte, ohne den Übertragungsverlust. In vielen Fällen, die ich geprüft habe, gewinnt dabei der interne Wechsel.

Erst prüfen, dann wechseln

Bevor du dich für einen neuen Versicherer entscheidest, lohnt sich ein ehrlicher Vergleich: Was würde ein interner Tarifwechsel bei deinem jetzigen Versicherer bringen, ohne den Verlust deiner vollen Alterungsrückstellungen? Ich prüfe das für dich kostenlos in einem 30-minütigen Erstgespräch.

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Wann ein Versichererwechsel trotzdem sinnvoll sein kann

Das heißt nicht, dass ein Wechsel zu einem anderen Versicherer nie Sinn ergibt. Gerade bei jungen Versicherten mit noch geringen angesparten Rückstellungen fällt der Übertragungsverlust kaum ins Gewicht, hier kann ein besserer Tarif bei einem anderen Haus klar überwiegen. Auch wenn dein bisheriger Versicherer strukturelle Probleme hat, etwa ein besonders kleines oder schnell alterndes Kollektiv mit absehbar hohen künftigen Beitragsanpassungen, kann ein Wechsel trotz Übertragungsverlust langfristig die bessere Entscheidung sein. Entscheidend ist, dass du diese Abwägung bewusst triffst, mit echten Zahlen, statt dich allein von einem niedrigeren Einstiegsbeitrag locken zu lassen.

Bei PKV mit System rechne ich dir beide Wege durch, den internen Tarifwechsel und den Versichererwechsel samt Übertragungsverlust, bevor du dich entscheidest. Nur mit beiden Zahlen nebeneinander lässt sich seriös beurteilen, welcher Weg für dich tatsächlich günstiger ist.

Welche Fragen stellen sich noch zum Übertragungswert?

Gilt der Übertragungswert auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nein, bei einer Rückkehr in die GKV verfallen deine Alterungsrückstellungen vollständig, einen Übertragungswert gibt es dort nicht.

Muss ich beim internen Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen?

Für einen gleichwertigen oder leistungsschwächeren Tarif in der Regel nicht, nur für zusätzliche Mehrleistungen über deinen bisherigen Tarif hinaus kann der Versicherer eine Risikoprüfung verlangen.

Was passiert mit dem Übertragungswert, wenn mein Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde?

Für diese älteren Verträge besteht kein genereller gesetzlicher Mitnahmeanspruch wie bei jüngeren Verträgen, hier lohnt sich eine Einzelprüfung deiner konkreten Vertragsunterlagen besonders.

Wenn du wissen willst, was ein Versichererwechsel für deine persönlichen Alterungsrückstellungen bedeuten würde und ob ein interner Tarifwechsel die bessere Alternative ist, buch dir hier dein kostenloses Erstgespräch. Ich rechne beide Wege für dich durch.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren