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Beamte und Beihilfe

Warum zahlen Beamte nicht in die gesetzliche Krankenkasse?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Beamte sind nach § 6 SGB V versicherungsfrei. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Dienstherr seine Fürsorgepflicht bereits über die Beihilfe erfüllt, eine zusätzliche Pflichtversicherung …

Beamte sind nach § 6 SGB V versicherungsfrei. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Dienstherr seine Fürsorgepflicht bereits über die Beihilfe erfüllt, eine zusätzliche Pflichtversicherung wäre eine Doppelabsicherung.

Freiwillig gesetzlich versichern können sich Beamte trotzdem. Nur zahlen sie dann den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil, weil der Dienstherr sich an der GKV traditionell nicht beteiligt. Bei mittlerem Einkommen sind das schnell 800 bis 950 Euro im Monat.

Einige Länder haben mit der pauschalen Beihilfe eine Alternative geschaffen. Dort übernimmt der Dienstherr die Hälfte des GKV-Beitrags, wenn du auf die individuelle Beihilfe verzichtest. Das lohnt sich vor allem für Beamte mit Vorerkrankungen oder vielen Kindern.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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