Kann man den Entlastungsbetrag auch privat nutzen?
Nein, der Beitragsentlastungstarif ist zweckgebunden. Er senkt ausschließlich deinen Krankenversicherungsbeitrag ab dem vereinbarten Alter und lässt sich nicht auszahlen oder anderweitig verwenden. Die Alternative ist die …
Nein, der Beitragsentlastungstarif ist zweckgebunden. Er senkt ausschließlich deinen Krankenversicherungsbeitrag ab dem vereinbarten Alter und lässt sich nicht auszahlen oder anderweitig verwenden.
Die Alternative ist die freie Vorsorge. Du legst den Betrag selbst an, etwa in einem breit gestreuten Wertpapierdepot, und entnimmst ihn später, um den steigenden Beitrag zu tragen.
Der Vergleich hat zwei Seiten. Die freie Anlage ist flexibler und historisch renditestärker, verlangt aber Disziplin und trägt Marktrisiko. Der Entlastungstarif ist garantiert und diszipliniert, dafür starr. Viele fahren mit einer Aufteilung auf beides gut.
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