Was versteht man unter Privatarzt?
Ein Privatarzt behandelt ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler. Er hat keine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen und rechnet jede Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. …
Ein Privatarzt behandelt ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler. Er hat keine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen und rechnet jede Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.
Für dich als Privatversicherten ist die Behandlung dort ganz normal erstattungsfähig, sofern sie medizinisch notwendig ist und dein Tarif den abgerechneten Satz abdeckt. Gesetzlich Versicherte müssten die Rechnung dagegen komplett selbst tragen.
Nicht zu verwechseln ist der Privatarzt mit einem Arzt, der sowohl Kassen- als auch Privatpatienten behandelt. Das ist der Regelfall in Deutschland und für dich ebenso unproblematisch.
Weitere Fragen zu Grundlagen der PKV
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Werde heute zum
Privatpatienten.
Ich schaue mir deine Ausgangslage an und zeige dir, welcher Tarif zu deinem Leben passt.