Was passiert, wenn ich die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann?
Bei Zahlungsrückstand mahnt die Gesellschaft. Bleibt die Zahlung aus, ruht der Vertrag und geht in den Notlagentarif nach § 153 VAG über. Der Beitrag dort ist …
Bei Zahlungsrückstand mahnt die Gesellschaft. Bleibt die Zahlung aus, ruht der Vertrag und geht in den Notlagentarif nach § 153 VAG über. Der Beitrag dort ist sehr niedrig, dafür sind nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft abgedeckt.
Sobald du die Rückstände beglichen hast, lebt dein alter Tarif wieder auf. Deine Alterungsrückstellungen bleiben in dieser Zeit erhalten, sie werden nicht aufgelöst.
Der bessere Weg ist, früher zu handeln. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt oder der Wechsel in den Basistarif verhindern die Notlage, bevor sie entsteht.
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