Kann man eine PKV einfach kündigen?
Formal ist die Kündigung ein Zweizeiler, praktisch braucht sie zwei Dinge: den richtigen Zeitpunkt und den Nachweis der Anschlussversicherung. Der Zeitpunkt ist bei der ordentlichen Kündigung …
Formal ist die Kündigung ein Zweizeiler, praktisch braucht sie zwei Dinge: den richtigen Zeitpunkt und den Nachweis der Anschlussversicherung.
Der Zeitpunkt ist bei der ordentlichen Kündigung drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit. Bei einer Beitragserhöhung hast du zusätzlich zwei Monate Sonderkündigungsrecht.
Der Nachweis nach § 205 Abs. 6 VVG ist zwingend. Ohne die Bestätigung der neuen Versicherung wird die Kündigung nicht wirksam, und der alte Vertrag läuft mit allen Beiträgen weiter.
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