Wie schnell kann man eine private Krankenversicherung kündigen?
Am schnellsten geht es über das Sonderkündigungsrecht. Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, also häufig …
Am schnellsten geht es über das Sonderkündigungsrecht. Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, also häufig binnen weniger Wochen.
Wirst du versicherungspflichtig, etwa durch eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze, kannst du innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
Ohne solchen Anlass bleibt die ordentliche Kündigung mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit.
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