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Wechsel und Kündigung

Wie kann ich meine private Krankenversicherung wieder kündigen?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Kläre zuerst, wohin du wechselst, denn ohne Nachweis der Anschlussversicherung wird die Kündigung nicht wirksam. Dann prüfe den Anlass. Liegt eine Beitragserhöhung vor, nutze das Sonderkündigungsrecht …

Kläre zuerst, wohin du wechselst, denn ohne Nachweis der Anschlussversicherung wird die Kündigung nicht wirksam.

Dann prüfe den Anlass. Liegt eine Beitragserhöhung vor, nutze das Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten. Andernfalls kündige schriftlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres.

Schicke die Kündigung nachweisbar, etwa per Einschreiben oder über das Kundenportal mit Eingangsbestätigung. Lege den Nachweis der neuen Versicherung bei oder reiche ihn unmittelbar nach, sonst läuft dein Vertrag weiter.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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