Kann man eine private Krankenversicherung einfach kündigen?
Kündigen ja, ohne Anschluss nein. Nach § 205 Abs. 6 VVG wird die Kündigung einer Krankenvollversicherung nur wirksam, wenn du den Nachweis über eine neue Versicherung …
Kündigen ja, ohne Anschluss nein. Nach § 205 Abs. 6 VVG wird die Kündigung einer Krankenvollversicherung nur wirksam, wenn du den Nachweis über eine neue Versicherung mit gleichartigem Schutz vorlegst.
Das folgt aus der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG. Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein, deshalb prüft deine Gesellschaft, wohin du wechselst.
Der Nachweis kann die Bestätigung einer anderen privaten Gesellschaft sein oder die Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Kasse. Ohne diesen Nachweis läuft dein alter Vertrag einfach weiter.
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