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Voraussetzungen und Zugang

Kann ich als Studentin in die PKV?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 2. September 2026

Ja. Als Studentin bist du grundsätzlich pflichtversichert, kannst dich aber nach § 8 SGB V befreien lassen und privat versichern. Die Frist beträgt drei Monate ab …

Ja. Als Studentin bist du grundsätzlich pflichtversichert, kannst dich aber nach § 8 SGB V befreien lassen und privat versichern. Die Frist beträgt drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht.

Diese Befreiung ist unwiderruflich und gilt für das gesamte Studium. Selbst wenn der private Beitrag steigt, kommst du bis zum Abschluss nicht in die studentische Pflichtversicherung zurück.

Prüfe deshalb vorher, wie es nach dem Studium weitergeht. Den Zugang über das Einkommen findest du unter Zugang über das Einkommen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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