Kann ich als Studentin in die PKV?
Ja. Als Studentin bist du grundsätzlich pflichtversichert, kannst dich aber nach § 8 SGB V befreien lassen und privat versichern. Die Frist beträgt drei Monate ab …
Ja. Als Studentin bist du grundsätzlich pflichtversichert, kannst dich aber nach § 8 SGB V befreien lassen und privat versichern. Die Frist beträgt drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht.
Diese Befreiung ist unwiderruflich und gilt für das gesamte Studium. Selbst wenn der private Beitrag steigt, kommst du bis zum Abschluss nicht in die studentische Pflichtversicherung zurück.
Prüfe deshalb vorher, wie es nach dem Studium weitergeht. Den Zugang über das Einkommen findest du unter Zugang über das Einkommen.
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