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Voraussetzungen und Zugang

Welche Voraussetzungen braucht man für PKV?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Die private Krankenversicherung steht nur bestimmten Gruppen offen. Der Gesetzgeber knüpft den Zugang an deine berufliche Stellung, daran ändert auch ein hohes Einkommen nichts. Der Zugang …

Die private Krankenversicherung steht nur bestimmten Gruppen offen. Der Gesetzgeber knüpft den Zugang an deine berufliche Stellung, daran ändert auch ein hohes Einkommen nichts.

Der Zugang hängt an deinem Status, nicht an deinem Wunsch. Es gibt drei Wege hinein.

  • Angestellte brauchen ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze, im Jahr 2026 also über 77.400 Euro. Das Gehalt muss die Grenze auch im Folgejahr voraussichtlich überschreiten.
  • Selbstständige und Freiberufler sind unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei. Sie brauchen nur den Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit.
  • Beamte, Richter und Soldaten sind ebenfalls versicherungsfrei, für sie kommt die Beihilfe des Dienstherrn hinzu.

Dazu kommen Sonderfälle: Studierende können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, Kinder werden über die Nachversicherung nach § 198 VVG aufgenommen, und Beihilfeberechtigte haben mit der Öffnungsaktion einen eigenen Zugang.

Der zweite Teil ist die Gesundheitsprüfung. Gefragt wird nach:

  • ambulanten Behandlungen der vergangenen drei bis fünf Jahre
  • stationären Aufenthalten und Operationen der vergangenen zehn Jahre
  • zahnärztlichen Behandlungen und geplanten Eingriffen
  • Dauermedikation und bestehenden Beschwerden
  • Größe, Gewicht und dauerhaften Beeinträchtigungen

Das Ergebnis entscheidet über Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Kläre es über eine anonyme Voranfrage, bevor irgendwo ein Antrag liegt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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