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Voraussetzungen und Zugang

Kann man einfach so in die private Krankenversicherung?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Nein, es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens musst du versicherungsfrei sein, also Beamter, Selbstständiger oder Angestellter mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Zweitens musst du …

Nein, es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens musst du versicherungsfrei sein, also Beamter, Selbstständiger oder Angestellter mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze. Zweitens musst du die Gesundheitsprüfung bestehen.

Der Antrag ist deshalb kein Formalakt. Die Gesellschaft prüft deine Angaben, fordert bei Bedarf ärztliche Auskünfte an und entscheidet erst danach über Annahme, Risikozuschlag oder Ablehnung.

Auch der Ausstieg ist nicht beliebig. Es besteht Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG, du musst also durchgehend versichert sein und kannst nur mit Nachweis einer Anschlussversicherung kündigen.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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