Wann rutscht man in die private Krankenversicherung?
Von selbst rutscht niemand hinein. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird zwar versicherungsfrei, bleibt aber automatisch freiwillig in seiner gesetzlichen Kasse, sofern er nichts anderes erklärt. Du …
Von selbst rutscht niemand hinein. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird zwar versicherungsfrei, bleibt aber automatisch freiwillig in seiner gesetzlichen Kasse, sofern er nichts anderes erklärt.
Du musst also aktiv werden: erst die private Versicherung beantragen und annehmen lassen, dann die gesetzliche Mitgliedschaft mit Nachweis kündigen. Die Reihenfolge ist wichtig, sonst stehst du ohne Schutz da.
Bei Beamten und Selbstständigen ist es ähnlich. Auch dort ist die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft möglich, die PKV ist eine bewusste Entscheidung und keine automatische Folge.
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