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Voraussetzungen und Zugang

Wann rutscht man in die private Krankenversicherung?

David Spradau
David Spradau Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Von selbst rutscht niemand hinein. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird zwar versicherungsfrei, bleibt aber automatisch freiwillig in seiner gesetzlichen Kasse, sofern er nichts anderes erklärt. Du …

Von selbst rutscht niemand hinein. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird zwar versicherungsfrei, bleibt aber automatisch freiwillig in seiner gesetzlichen Kasse, sofern er nichts anderes erklärt.

Du musst also aktiv werden: erst die private Versicherung beantragen und annehmen lassen, dann die gesetzliche Mitgliedschaft mit Nachweis kündigen. Die Reihenfolge ist wichtig, sonst stehst du ohne Schutz da.

Bei Beamten und Selbstständigen ist es ähnlich. Auch dort ist die freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft möglich, die PKV ist eine bewusste Entscheidung und keine automatische Folge.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

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David Spradau
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