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Ärzte & Heilberufe

PKV bei der Praxisgründung: Was ändert sich für Ärzte?

Symbolbild zum Ratgeber PKV bei der Praxisgründung

Mit der Übernahme oder Gründung einer eigenen Praxis endet für dich als Arzt gleichzeitig eine wichtige finanzielle Absicherung: der Arbeitgeberzuschuss zu deiner Krankenversicherung. Diesen Übergang unterschätzen viele angehende Praxisinhaber, weil er neben allen anderen Fragen der Praxisgründung leicht untergeht, ebenso wie einige weitere Absicherungsfragen, die erst mit der eigenen Praxis relevant werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als niedergelassener Arzt kannst du unabhängig von deinem Einkommen frei zwischen GKV und PKV wählen.
  • Mit der Selbstständigkeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss, den du als Assistenzarzt bekommen hast.
  • In der GKV zahlst du als Praxisinhaber meist schnell den Höchstbeitrag, da dein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
  • Mit der PKV entfällt für deine Familie die beitragsfreie Mitversicherung, jedes Mitglied braucht einen eigenen Vertrag.
  • Ohne Lohnfortzahlung werden Krankentagegeld und eine Praxisausfallversicherung für Praxisinhaber besonders wichtig.
  • Ein späterer Rückwechsel in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Musst du bei der Praxisgründung in die PKV wechseln?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Als hauptberuflich selbstständiger Arzt bist du von der Versicherungspflichtgrenze befreit und kannst unabhängig von deinem Einkommen frei zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der PKV wählen. Mehr zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Wahlfreiheit findest du im Beitrag PKV für Selbstständige.

Viele niedergelassene Ärzte bleiben trotzdem zunächst in der GKV, oft aus Gewohnheit oder weil sie den Wechsel für komplizierter halten, als er tatsächlich ist. Die eigentliche Entscheidung sollte aber bewusst und nicht allein aus Trägheit getroffen werden.

Was ändert sich beim Übergang von der Assistenzarztstelle in die eigene Praxis?

Der auffälligste Unterschied betrifft den Arbeitgeberzuschuss. Als angestellter Assistenzarzt hat dein Arbeitgeber die Hälfte deines Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags übernommen. Mit der Niederlassung fällt dieser Zuschuss komplett weg, ganz gleich, ob du weiterhin gesetzlich oder privat versichert bist. Deinen kompletten Beitrag trägst du ab diesem Zeitpunkt allein.

Dieser Wegfall betrifft dich unabhängig davon, für welches System du dich entscheidest, weshalb er bei der reinen Gegenüberstellung von GKV- und PKV-Beitrag oft übersehen wird, obwohl er beide Rechnungen gleichermaßen verändert.

Warum wird die GKV für niedergelassene Ärzte oft zur teuersten Option?

Weil dein Einkommen als Praxisinhaber die Beitragsbemessungsgrenze in aller Regel deutlich übersteigt. Die GKV berechnet deinen Beitrag nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zu dieser Grenze, für 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat. Die meisten etablierten Praxen liegen mit ihrem Gewinn weit darüber, sodass du faktisch den GKV-Höchstbeitrag zahlst, unabhängig davon, ob dein tatsächliches Einkommen diese Grenze um wenig oder um ein Vielfaches übersteigt.

Die PKV berechnet ihren Beitrag dagegen nach Alter und Gesundheitszustand, nicht nach deinem Praxisgewinn. Gerade für jüngere, gesunde Ärzte mit hohem und stabilem Einkommen liegt der PKV-Beitrag deshalb häufig unter dem GKV-Höchstbeitrag, trotz des Wegfalls des Arbeitgeberzuschusses.

Welchen Einfluss hat dein gewählter Selbstbehalt?

Einen direkten auf deinen laufenden Beitrag. Ein höherer jährlicher Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie, dafür trägst du kleinere Behandlungskosten im Jahresverlauf selbst. In der Gründungsphase, wenn dein Praxiseinkommen noch nicht stabil ist, lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Kombination aus Beitrag und Selbstbehalt tatsächlich zu deiner Liquidität passt. Ein zu hoch gewählter Selbstbehalt kann in einem umsatzschwachen Monat schnell selbst zur Belastung werden, statt dir wie gedacht Spielraum zu verschaffen.

Welches Praxiseinkommen rechtfertigt langfristig den Wechsel in die PKV?

Dein erwartetes Praxiseinkommen über die kommenden Jahre wiegt schwerer als der Beitrag im ersten Gründungsjahr. Wer mit einem stabilen, deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Einkommen rechnet, für den lohnt sich die PKV meist über die gesamte Laufzeit betrachtet, trotz des fehlenden Arbeitgeberzuschusses. Dein Alter und Gesundheitszustand bei der Niederlassung schreiben deinen PKV-Beitrag zusätzlich für die gesamte weitere Vertragslaufzeit fest, weshalb ein früher, gesunder Einstieg sich später oft auszahlt.

Was bedeutet der Wechsel für deine Familie?

Einen Punkt übersehen viele Ärzte bei der Umstellung: Die beitragsfreie Familienversicherung, über die dein nicht oder nur geringfügig verdienender Ehepartner und deine Kinder in der GKV bisher automatisch mitversichert waren, gibt es in der PKV nicht. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen PKV-Vertrag mit eigenem Beitrag, kalkuliert nach dessen eigenem Alter und Gesundheitszustand.

Bei einer Familie mit mehreren Kindern oder einem nicht erwerbstätigen Partner kann dieser Wegfall der Familienversicherung die Gesamtbelastung durch den Wechsel spürbar erhöhen, oft stärker als der reine Vergleich deines eigenen GKV- und PKV-Beitrags vermuten lässt. Rechne diesen Punkt deshalb von Anfang an mit ein, nicht erst wenn die Beiträge für die ganze Familie tatsächlich fällig werden.

Welche Rolle spielt Krankentagegeld bei der Praxisgründung?

Eine besonders wichtige, denn du hast als Praxisinhaber keine Lohnfortzahlung. Fällst du länger krankheitsbedingt aus, bleiben die Praxiskosten wie Miete und Personal trotzdem bestehen, während deine Einnahmen zumindest teilweise wegbrechen. Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke bei deinem persönlichen Einkommen.

Wie du die passende Höhe und Karenzzeit bestimmst, beschreibe ich ausführlich im Beitrag Krankentagegeld für Selbstständige, dessen Regeln für niedergelassene Ärzte in gleicher Weise gelten. Wichtig zu wissen: Krankentagegeld ersetzt nur deinen persönlichen Verdienstausfall, nicht die laufenden Betriebskosten deiner Praxis, dafür gibt es ein eigenes Instrument.

Reicht Krankentagegeld allein zur Absicherung deiner Praxis aus?

Nein, hier lohnt sich eine klare Trennung. Krankentagegeld ersetzt dein persönliches Einkommen, das du dir aus der Praxis auszahlst. Deine laufenden Betriebskosten wie Miete, Personalgehälter, Leasingraten für Praxisgeräte oder Kredittilgungen laufen davon unabhängig weiter, egal ob du selbst arbeitsfähig bist oder nicht. Eine Praxisausfallversicherung, auch als Betriebsunterbrechungsversicherung bezeichnet, deckt diese Fixkosten ab, wenn du krankheitsbedingt ausfällst.

Gerade bei größeren Praxen mit mehreren Angestellten oder hohen Investitionskosten für medizinische Geräte kann diese Lücke ohne eine solche Zusatzabsicherung schnell existenzbedrohend werden, selbst wenn dein persönlicher Lebensunterhalt über das Krankentagegeld gesichert ist.

Brauchst du eine eigene Praxishaftpflicht?

Ja, und das unabhängig von deiner Krankenversicherungsentscheidung. Als niedergelassener Arzt bist du über deine Berufsordnung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet, die Schäden aus Behandlungsfehlern abdeckt. Eine bestehende Haftpflicht aus deiner Zeit als Assistenzarzt, die häufig über den Arbeitgeber lief, deckt deine eigene Praxistätigkeit nicht automatisch weiter ab, du brauchst mit der Niederlassung einen eigenen, auf deine Praxis zugeschnittenen Vertrag.

Diese Praxishaftpflicht ist rechtlich vollständig von deiner Krankenversicherung getrennt, gehört bei der Praxisgründung aber in dieselbe Absicherungsplanung, da beide Verträge zusammen deine wirtschaftliche Existenz schützen.

Lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung für die Übergangszeit?

Wenn zwischen dem Ende deiner Assistenzarztstelle und dem tatsächlichen Start deiner Praxis mehrere Monate liegen, etwa durch Umbauarbeiten, Zulassungsverfahren oder eine längere Übergabephase bei einer Praxisübernahme, kann eine Anwartschaftsversicherung diese Lücke sinnvoll überbrücken. Sie sichert dir deinen aktuellen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter zu den Konditionen von heute, ohne dass du in der Übergangszeit bereits den vollen Beitrag zahlst.

Ohne eine solche Absicherung musst du deinen Gesundheitszustand erst zum tatsächlichen Start deiner Praxis nachweisen, mit allem, was sich bis dahin an deiner Krankengeschichte verändert hat. Bei einer längeren, absehbaren Übergangszeit ist dieser Zwischenschritt deshalb eine Überlegung wert.

Kannst du später wieder zurück in die GKV?

Nur eingeschränkt. Ein freiwilliger Rückwechsel setzt in aller Regel eine neue Versicherungspflicht voraus, etwa durch die Aufgabe deiner Selbstständigkeit und die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Wer allein durch die Praxisgründung in die PKV wechselt und dauerhaft selbstständig bleibt, hat später kaum noch einen regulären Weg zurück.

Diese weitgehende Endgültigkeit ist einer der Hauptgründe, warum die Entscheidung rund um die Praxisgründung mit Weitblick getroffen werden sollte, nicht allein anhand des aktuellen Beitragsvergleichs im Gründungsjahr.

Welche Schritte solltest du vor der Niederlassung klären?

  • Eine realistische Prognose deines Praxisgewinns für die ersten drei bis fünf Jahre, um GKV- und PKV-Beitrag ehrlich zu vergleichen.
  • Den Wegfall deines bisherigen Arbeitgeberzuschusses fest in deine Liquiditätsplanung für die Praxisgründung einrechnen.
  • Bei Familie den Wegfall der beitragsfreien Familienversicherung und die Kosten eigener Verträge für Partner und Kinder einplanen.
  • Eine Krankentagegeldversicherung mit einer zu deiner Praxis passenden Karenzzeit abschließen.
  • Eine Praxisausfallversicherung prüfen, um laufende Betriebskosten bei krankheitsbedingtem Ausfall abzudecken.
  • Eine eigene Praxishaftpflicht abschließen, unabhängig von deiner Krankenversicherungsentscheidung.
  • Bei bestehenden Vorerkrankungen deine Gesundheitshistorie vollständig zusammenstellen, damit ich vorab eine anonyme Risikovoranfrage für dich stellen kann.

Mit dieser Vorbereitung triffst du die Entscheidung rund um deine Krankenversicherung als Teil deiner Praxisgründung bewusst, statt sie erst nachträglich zu klären.

Welche Fragen stellen sich noch zur PKV bei Praxisgründung?

Gilt die freie Wahl auch bei einer Praxisübernahme statt einer Neugründung?

Ja, entscheidend ist deine hauptberufliche Selbstständigkeit, nicht ob du eine neue Praxis gründest oder eine bestehende übernimmst.

Kann ich meine PKV bei einer späteren Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ-Wechsel behalten?

In der Regel ja, solange sich an deinem Status als Selbstständiger oder Angestellter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nichts ändert.

Wirkt sich ein KfW-Gründerdarlehen auf meine Krankenversicherungswahl aus?

Nicht direkt, die Finanzierung deiner Praxis und deine Krankenversicherung sind rechtlich unabhängige Entscheidungen.

Sollte ich schon während der Vorbereitung der Praxisgründung wechseln?

Ein früher Wechsel kann sich lohnen, wenn du bereits sicher planst und gesund bist, da dein PKV-Beitrag dann von einem jüngeren Eintrittsalter profitiert.

Kann meine Familie bei vorheriger privater Mitversicherung als Angestellter in der PKV bleiben?

Ein bestehender eigener PKV-Vertrag deiner Familienmitglieder läuft unabhängig von deinem beruflichen Status weiter, entscheidend ist allein, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag hat.

Sollte ich die Praxishaftpflicht in meinen Beitragsvergleich mit einrechnen?

Sie beeinflusst deine Krankenversicherungswahl nicht direkt, sollte aber in deiner gesamten Liquiditätsplanung für die Praxisgründung neben dem Krankenversicherungsbeitrag berücksichtigt werden.

Brauche ich eine Praxisausfallversicherung auch als Einzelpraxis ohne Angestellte?

Auch ohne Personal können feste Kosten wie Miete oder Leasingraten weiterlaufen, weshalb sich die Prüfung einer Praxisausfallversicherung auch für kleinere Praxen lohnen kann.

Wenn du wissen willst, ob sich die PKV für deine geplante Praxisgründung lohnt, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich rechne mit dir durch, wie sich dein Beitrag über die ersten Praxisjahre entwickelt.

David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren

David Spradau ist PKV-Spezialist im Experten-Netzwerk der VB Select. Als ausgebildeter Physiotherapeut und Betriebswirt im Gesundheitsmanagement bewertet er Leistungen danach, was im Ernstfall beim Patienten ankommt. Seit über fünf Jahren berät er zur Tarifwahl und zur Tarifoptimierung nach § 204 VVG und hat dabei über 250 Menschen begleitet.

  • Physiotherapeut: Recura Akademie, Abschluss im Jahr 2012
  • Betriebswirt Gesundheitsmanagement: VWA Mecklenburg-Vorpommern, Abschluss im Jahr 2020
  • Bachelor of Business Administration: Steinbeis Hochschule, Abschluss im Jahr 2021
  • Versicherungsfachmann: Industrie- und Handelskammer Leipzig
  • Experte betriebliche Altersvorsorge: Deutsche Versicherungsakademie, Abschluss im Jahr 2023

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David Spradau
David Spradau
PKV-Berater seit +5 Jahren