Viele Referendare gehen davon aus, dass sie automatisch als Beamte auf Widerruf gelten und damit einen Anspruch auf Beihilfe haben. Das stimmt inzwischen nicht mehr überall: Rechtsreferendare absolvieren ihren Vorbereitungsdienst in den meisten Bundesländern mittlerweile in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus, mit spürbaren Folgen für die Krankenversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur wer als Referendar Beamter auf Widerruf ist, hat Anspruch auf Beihilfe und damit einen günstigen Zugang zur PKV.
- Rechtsreferendare stehen in den meisten Bundesländern im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beihilfeanspruch und unterliegen der GKV-Versicherungspflicht.
- Lehramtsreferendare behalten in mehr Bundesländern den Beamtenstatus als Rechtsreferendare.
- Mit Beihilfeanspruch liegen die PKV-Beiträge für Referendare oft schon bei 80 bis 150 Euro im Monat.
- Auch ohne aktuellen PKV-Zugang kann ein Optionstarif deinen Gesundheitszustand für die Zeit nach dem Referendariat sichern.
Hast du als Referendar automatisch Beamtenstatus?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es hängt von deinem Bundesland und deiner Ausbildungsart ab. Rechtsreferendare werden inzwischen in den meisten Bundesländern nicht mehr zu Beamten auf Widerruf ernannt, sondern absolvieren ihren Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Nur in einzelnen Ländern wie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gilt weiterhin der klassische Beamtenstatus auf Widerruf.
Bevor du dich mit PKV-Tarifen beschäftigst, solltest du deshalb als Erstes klären, welcher Status für dich in deinem konkreten Bundesland und deiner Ausbildungsart gilt. Diese eine Frage entscheidet über fast alles Weitere.
Was bedeutet das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis für deine Krankenversicherung?
Ohne Beamtenstatus hast du bei Krankheit weder Anspruch auf Fortzahlung deiner Bezüge noch auf Beihilfe. Aus diesem Grund unterliegst du in diesem Fall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, ganz gleich, wie niedrig deine Ausbildungsvergütung ausfällt. Ein Wechsel in die PKV über die Beihilfeschiene ist dann nicht möglich.
Das ist der zentrale Unterschied zu Beamtenanwärtern in anderen Laufbahnen: Ohne Beihilfeanspruch bleibt dir während dieser Ausbildungsphase praktisch nur die gesetzliche Krankenversicherung, unabhängig davon, ob du persönlich lieber privat versichert wärst.
Wie unterscheiden sich Rechtsreferendare und Lehramtsreferendare?
Lehramtsreferendare behalten in deutlich mehr Bundesländern ihren Beamtenstatus auf Widerruf als Rechtsreferendare. Während sich die Rechtsreferendariate bundesweit größtenteils vom klassischen Beamtenverhältnis verabschiedet haben, bleibt der Vorbereitungsdienst für angehende Lehrkräfte in vielen Ländern weiterhin mit Beamtenstatus verbunden.
Wichtig ist deshalb, nicht von einer allgemeinen Regel für alle Referendariate auszugehen, sondern deine eigene Ausbildungsart und dein Bundesland gezielt zu prüfen, am besten direkt bei der zuständigen Ausbildungsbehörde oder deinem künftigen Dienstherrn.
Wenn du Beamter auf Widerruf bist: Wie hoch ist dein Beihilfesatz?
Für Beamtenanwärter liegt der übliche Bemessungssatz bei 50 Prozent, bei Kindern steigt er auf bis zu 80 Prozent. Die PKV muss in diesem Fall nur den verbleibenden Eigenanteil absichern, weshalb sich die Beiträge für Referendare mit Beihilfeanspruch oft schon im Bereich von 80 bis 150 Euro im Monat bewegen, deutlich unter dem, was in der GKV je nach Einkommen fällig würde.
Mehr zu den Grundlagen des Beihilfesystems findest du im Beitrag Beihilfe und PKV, dessen Regeln für Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch in gleicher Weise gelten.
Was ist der Ausbildungstarif und warum lohnt er sich?
Für Referendare mit Beihilfeanspruch bieten viele Versicherer eigene, vergünstigte Ausbildungstarife an, die keine Alterungsrückstellungen aufbauen und deshalb besonders günstig ausfallen. Diese Tarife lassen sich meist bis zum 39. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Ausbildung nutzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
Der niedrige Beitrag während des Referendariats geht mit dem späteren Nachholbedarf beim Aufbau der Alterungsrückstellungen einher, sobald du in einen regulären Tarif wechselst. Das ist kein Nachteil des Ausbildungstarifs selbst, sondern eine Verschiebung der Kosten, die du bei deiner langfristigen Finanzplanung berücksichtigen solltest. Bei PKV mit System planen wir diesen Übergang und die Möglichkeit einer späteren Ausfinanzierung von Anfang an mit, damit der Beitragssprung beim Wechsel in den regulären Tarif dich nicht überrascht.
Wie sicherst du dir die Aufnahme für die Zeit nach dem Referendariat?
Über einen Optionstarif, unabhängig davon, ob du aktuell Zugang zur PKV hast oder nicht. Er friert deinen aktuellen Gesundheitszustand ein, sodass du später, sobald du entweder verbeamtet wirst oder als Angestellter die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln kannst.
Gerade für Rechtsreferendare ohne aktuellen Beihilfeanspruch ist das oft die einzige Möglichkeit, sich schon während des Referendariats den heutigen, meist noch guten Gesundheitszustand für den späteren Berufseinstieg zu sichern.
Welcher Faktor entscheidet am stärksten über deine Entscheidung?
Dein Beamtenstatus wiegt schwerer als jeder andere Faktor, denn er bestimmt, ob dir während des Referendariats ein Beihilfe-gestützter PKV-Zugang offensteht. Erst wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist, werden Fragen wie Tarifhöhe, Ausbildungstarif oder Optionstarif für dich relevant.
Für Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch ist meist das Alter beim Vertragsabschluss der nächstwichtige Faktor, für alle anderen bleibt zunächst die GKV die einzig realistische Option während der Ausbildungszeit. Bei PKV mit System begleite ich dich schon während des Referendariats, auch wenn ein PKV-Wechsel für dich noch nicht möglich ist, damit der spätere Einstieg gut vorbereitet ist.
Welche Schritte solltest du vor dem Vorbereitungsdienst klären?
- Deinen konkreten Beamtenstatus für dein Bundesland und deine Ausbildungsart, am besten direkt bei der zuständigen Behörde.
- Bei Beihilfeanspruch einen Vergleich verschiedener Ausbildungstarife und deren Konditionen.
- Ohne Beihilfeanspruch die Prüfung eines Optionstarifs, um dir den heutigen Gesundheitszustand für später zu sichern.
- Deine voraussichtliche berufliche Zukunft nach dem Referendariat, um den langfristig passenden Tarif frühzeitig einzuplanen.
Mit dieser Klärung vermeidest du, Zeit in eine Tarifsuche zu investieren, die für deine tatsächliche Situation gar nicht infrage kommt.
Welche Fragen stellen sich noch zu PKV für Referendare?
Kann sich mein Status während des Referendariats noch ändern?
In der Regel nicht, dein Status wird zu Beginn deines Vorbereitungsdienstes festgelegt und bleibt für dessen Dauer bestehen.
Verliere ich meine GKV-Ansprüche wenn ich später Beamter werde?
Nein, ein späterer Wechsel in ein Beamtenverhältnis nach dem Referendariat eröffnet dir unabhängig von deiner bisherigen Versicherung neue Möglichkeiten, einschließlich der Beamten-Öffnungsaktion bei Vorerkrankungen.
Lohnt sich ein Optionstarif auch bei sehr geringer Ausbildungsvergütung?
Ja, die Kosten für einen reinen Optionstarif sind meist gering, da er nur den Gesundheitszustand sichert und keine Versicherungsleistungen umfasst.
Gilt für Referendare eine besondere Frist wie bei der Öffnungsaktion?
Nicht direkt, relevante Fristen entstehen erst später, etwa die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion nach einer tatsächlichen Verbeamtung im Anschluss an das Referendariat.
Wenn du wissen willst, welcher Status für dich als Referendar gilt und was das für deine Krankenversicherung bedeutet, buch dir hier ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Ich kläre mit dir, welche Optionen für dein Bundesland realistisch sind.